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   BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12   

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https://dejure.org/2012,43584
BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12 (https://dejure.org/2012,43584)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2012 - XI B 70/12 (https://dejure.org/2012,43584)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2012 - XI B 70/12 (https://dejure.org/2012,43584)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung entsprechender Risiken, wenn die Beschwerdebegründungsfrist "bis zur letzten Minute" ausgeschöpft werden soll

  • openjur.de

    Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung entsprechender Risiken, wenn die Beschwerdebegründungsfrist "bis zur letzten Minute" ausgeschöpft werden soll

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2, FGO § 116 Abs 3
    Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung entsprechender Risiken, wenn die Beschwerdebegründungsfrist "bis zur letzten Minute" ausgeschöpft werden soll

  • Bundesfinanzhof

    Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung entsprechender Risiken, wenn die Beschwerdebegründungsfrist "bis zur letzten Minute" ausgeschöpft werden soll

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 FGO
    Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung entsprechender Risiken, wenn die Beschwerdebegründungsfrist "bis zur letzten Minute" ausgeschöpft werden soll

  • rewis.io

    Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung entsprechender Risiken, wenn die Beschwerdebegründungsfrist "bis zur letzten Minute" ausgeschöpft werden soll

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3; FGO § 56
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer technischen Störung des Telefax-Sendegeräts

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung, wenn die Übersendung von Schriftstücken in letzter Minute wegen einer Störung des Telefaxgerätes verspätet erfolgt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer technischen Störung des Telefax-Sendegeräts

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung bei Rechtsmittel in der letzten Sekunde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 401
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.04.2008 - IX B 164/07

    Ablauf der NZB-Begründungsfrist; Eingangszeitpunkt von Telefax-Sendungen;

    Auszug aus BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12
    Denn eine Frist ist nur gewahrt, wenn die gesendeten Signale vom Telefaxgerät noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vollständig empfangen werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. April 2008 IX B 164/07, BFH/NV 2008, 1349, und Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 20 Stichwort "Telefax", m.w.N.).

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. § 56 Abs. 2 FGO; ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1349, unter 2.a, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 1. April 2009 XI B 10/08, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R635).

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 CE 11.2687

    Technischer Defekt des Faxgeräts; Übermittlung der Beschwerdebegründung in

    Auszug aus BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt daher nicht in Betracht, wenn der Prozessbevollmächtigte nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen hat, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (vgl. z.B. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs --BayVwGH-- vom 12. Januar 2012  10 CE 11. 2687, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).

    Verlässt sich der Prozessbevollmächtigte bei der Fertigstellung und Übersendung von fristwahrenden Schriftstücken an das Gericht quasi in letzter Minute auf ein Telefaxgerät, so muss er dessen Funktionieren so rechtzeitig sicherstellen, dass er bei einer eventuellen Störung der Telefaxverbindung andere noch mögliche und zumutbare Maßnahmen für einen sicheren Zugang des fristwahrenden Schriftsatzes beim zuständigen Gericht ergreifen kann (vgl. BayVwGH-Beschluss vom 12. Januar 2012  10 CE 11. 2687, n.v., juris).

  • BFH, 01.04.2009 - XI B 10/08

    Glaubhaftmachung der Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Auszug aus BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. § 56 Abs. 2 FGO; ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1349, unter 2.a, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 1. April 2009 XI B 10/08, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R635).
  • BFH, 28.01.2010 - VIII B 88/09

    Übermittlung der Rechtsmittelbegründung durch Telefax: Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12
    aa) Zwar dürfen die Beteiligten gesetzliche Fristen grundsätzlich bis zur letzten Minute ausschöpfen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2010 VIII B 88/09, BFH/NV 2010, 919, und vom 9. Januar 2012 I B 66/11, BFH/NV 2012, 957).
  • BFH, 09.01.2012 - I B 66/11

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung durch Telefax

    Auszug aus BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12
    aa) Zwar dürfen die Beteiligten gesetzliche Fristen grundsätzlich bis zur letzten Minute ausschöpfen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2010 VIII B 88/09, BFH/NV 2010, 919, und vom 9. Januar 2012 I B 66/11, BFH/NV 2012, 957).
  • BGH, 12.12.1990 - XII ZB 64/90

    Antrag auf Erhöhung des Unterhalts bezüglich eines von mehreren Kindern -

    Auszug aus BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12
    Zwar dürfen die technischen Risiken der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax nicht auf den Nutzer des Mediums abgewälzt werden, wenn die technische Störung im Bereich des Telefaxempfangsgerätes liegt (z.B. BGH-Beschluss vom 12. Dezember 1990 XII ZB 64/90, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1991, 548).
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZB 24/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Auszug aus BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12
    Zum Schutz des Mandanten muss er hierbei den sichersten Weg wählen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. Mai 2011 XI ZB 24/10, BRAK-Mitteilungen 2011, 238, juris, unter II.2.b, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2014 - XI B 8/14

    Verspätete Telefaxübermittlung einer Beschwerdebegründungsschrift

    Denn eine Frist ist nur gewahrt, wenn die gesendeten Signale vom Telefaxgerät noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vollständig empfangen werden (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. April 2008 IX B 164/07, BFH/NV 2008, 1349; vom 9. Januar 2012 I B 66/11, BFH/NV 2012, 957; vom 15. November 2012 XI B 70/12, BFH/NV 2013, 401; vom 10. März 2014 X B 230/12, BFH/NV 2014, 888, jeweils m.w.N.).

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind nach § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1349; vom 1. April 2009 XI B 10/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R635; in BFH/NV 2013, 401, jeweils m.w.N.).

    Da es auf den vollständigen Eingang beim Empfänger ankommt, muss der Absender eines Telefaxes mit der Übermittlung so rechtzeitig beginnen, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Fristablauf rechnen kann (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2010 VIII B 88/09, BFH/NV 2010, 919; in BFH/NV 2012, 957; in BFH/NV 2013, 401; in BFH/NV 2014, 888).

  • BFH, 24.09.2014 - V R 11/14

    Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten - Teilweise

    Verlässt sich ein Prozessbevollmächtigter bei der Fertigstellung und Übersendung fristwahrender Schriftstücke an das Gericht quasi in letzter Minute auf ein Telefaxgerät, so muss er dessen Funktionieren so rechtzeitig sicherstellen, dass er bei einer eventuellen Störung der Telefaxverbindung andere noch mögliche und zumutbare Maßnahmen für einen sicheren Zugang des fristwahrenden Schriftsatzes beim zuständigen Gericht ergreifen kann (BFH-Beschluss vom 15. November 2012 XI B 70/12, BFH/NV 2013, 401).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Beginn der

    Das war verspätet, denn die Frist ist nur gewahrt, wenn die gesendeten Signale vom Telefaxgerät noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vollständig empfangen werden (BFH, Beschl. v. 15.11.2012 - BFH/NV 2013, 401) und die Begründungsschrift unterzeichnet ist (BGH, Beschl. v. 15.6.2004 - VI ZB 9/04 - MDR 2004, 1252).

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (BFH, Beschl. v. 15.11.2012 - BFH/NV 2013, 401).

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur

    aa) Jedes Verschulden --also auch eine einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 15. November 2012 XI B 70/12, BFH/NV 2013, 401; vom 17. Juli 2014 XI B 8/14, BFH/NV 2014, 1760).
  • OLG Stuttgart, 14.08.2014 - 2 U 84/14

    Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist: Beginn der Übersendung per Telefax 18

    Dieser Eingang ist verspätet, denn die Frist des § 517 ZPO ist nur gewahrt, wenn der Schriftsatz unterzeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004, Az.: VI ZB 9/04 = MDR 2004, 1252) und die gesendeten Signale vom Telefaxgerät noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vollständig empfangen werden (vgl. BFH, Beschluss vom 15. November 2012, Az.: XI B 70/12).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2018 - 5 U 52/17

    Hausratversicherung: Nachweis des Versicherungsfalles "Raub" durch persönliche

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (BFH, Beschl. v. 15.11.2012 - BFH/NV 2013, 401).
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