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   BFH, 27.11.2012 - IV B 64/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44335
BFH, 27.11.2012 - IV B 64/12 (https://dejure.org/2012,44335)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2012 - IV B 64/12 (https://dejure.org/2012,44335)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2012 - IV B 64/12 (https://dejure.org/2012,44335)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Beteiligter des Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft

  • openjur.de

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Beteiligter des Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    AO § 179 Abs 2 S 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, KStG § 1 Abs 1 Nr 6, KStG VZ 2006
    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Beteiligter des Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Beteiligter des Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 2 S 1 AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 1 Abs 1 Nr 6 KStG 2002, KStG VZ 2006
    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Beteiligter des Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft

  • rewis.io

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Beteiligter des Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligter des Verfahrens bei einem Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Beteiligung an einer Personengesellschaft als BgA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 514
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.03.1974 - I R 7/71

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - IV B 64/12
    Das ist bei BgA i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 6 des Körperschaftsteuergesetzes jedoch nicht der BgA, sondern die ihn tragende juristische Person des öffentlichen Rechts (grundlegend BFH-Urteil vom 13. März 1974 I R 7/71, BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391; seither ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 I R 112/09, BFH/NV 2011, 1194).

    Außerhalb des Körperschaftsteuerrechts ist der BgA --als organisatorisch im Rahmen der Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr oder minder selbständige Einrichtung-- lediglich unselbständiger Teil der juristischen Person des öffentlichen Rechts (BFH-Urteil in BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391).

  • BFH, 12.01.2011 - I R 112/09

    Kein Übergang des Verlustabzugs bei der Umwandlung eines BgA in eine Anstalt

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - IV B 64/12
    Das ist bei BgA i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 6 des Körperschaftsteuergesetzes jedoch nicht der BgA, sondern die ihn tragende juristische Person des öffentlichen Rechts (grundlegend BFH-Urteil vom 13. März 1974 I R 7/71, BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391; seither ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 I R 112/09, BFH/NV 2011, 1194).
  • BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11

    Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - IV B 64/12
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und in dem zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, BFH/NV 2012, 1577).
  • BFH, 29.11.2017 - I R 83/15

    Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft

    Im Feststellungsverfahren einer Personengesellschaft, an der eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt ist, wird nicht darüber entschieden, inwiefern die juristische Person des öffentlichen Rechts mit ihrer Beteiligung einen BgA unterhält (vgl. BFH-Beschluss vom 27. November 2012 IV B 64/12, BFH/NV 2013, 514; BMF-Schreiben in BStBl I 2017, 880, Rz 1; s.a. wiederum das Senatsurteil in BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858 zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach § 14 AO).
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