Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.12.2012

Rechtsprechung
   BFH, 10.12.2012 - X B 139/11   

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https://dejure.org/2012,44336
BFH, 10.12.2012 - X B 139/11 (https://dejure.org/2012,44336)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2012 - X B 139/11 (https://dejure.org/2012,44336)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - X B 139/11 (https://dejure.org/2012,44336)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Darlegungsanforderungen bei einer Kumulativbegründung des FG

  • openjur.de

    Darlegungsanforderungen bei einer Kumulativbegründung des FG

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Darlegungsanforderungen bei einer Kumulativbegründung des FG

  • Bundesfinanzhof

    Darlegungsanforderungen bei einer Kumulativbegründung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Darlegungsanforderungen bei einer Kumulativbegründung des FG

  • rewis.io

    Darlegungsanforderungen bei einer Kumulativbegründung des FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3; FGO § 115 Abs. 2
    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung bei einer Kumulativbegründung des FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 570
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04

    Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 139/11
    In Bezug auf den ersten Begründungsstrang, die fehlende "geschlossene Form" des Fahrtenbuchs, werden jedoch weder ein Verfahrensfehler noch die Voraussetzungen eines anderen Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt (vgl. im Übrigen zu den Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellt werden, die jüngste BFH-Rechtsprechung, wie z.B. Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505, und Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 78/12, nicht veröffentlicht, juris, sowie zu den Anforderungen an die "geschlossene Form" der Aufzeichnungen Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 64/07

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 139/11
    a) Hat das FG sein Urteil --wie hier-- kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345; vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 28, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 139/11
    In Bezug auf den ersten Begründungsstrang, die fehlende "geschlossene Form" des Fahrtenbuchs, werden jedoch weder ein Verfahrensfehler noch die Voraussetzungen eines anderen Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt (vgl. im Übrigen zu den Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellt werden, die jüngste BFH-Rechtsprechung, wie z.B. Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505, und Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 78/12, nicht veröffentlicht, juris, sowie zu den Anforderungen an die "geschlossene Form" der Aufzeichnungen Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 78/12

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer zur Fortbildung des Rechts

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 139/11
    In Bezug auf den ersten Begründungsstrang, die fehlende "geschlossene Form" des Fahrtenbuchs, werden jedoch weder ein Verfahrensfehler noch die Voraussetzungen eines anderen Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt (vgl. im Übrigen zu den Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellt werden, die jüngste BFH-Rechtsprechung, wie z.B. Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505, und Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 78/12, nicht veröffentlicht, juris, sowie zu den Anforderungen an die "geschlossene Form" der Aufzeichnungen Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691).
  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung

    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden und auch vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 XI B 46/12, BFH/NV 2013, 273, Rz 25; vom 10. Dezember 2012 X B 139/11, BFH/NV 2013, 570, Rz 4; vom 12. Dezember 2012 I B 27/12, BFH/NV 2013, 545, Rz 11, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.08.2013 - III B 28/12

    Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung -

    In einem solchen Fall muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2012 X B 139/11, BFH/NV 2013, 570).
  • BFH, 02.12.2013 - III B 32/12

    Darlegungsanforderungen an das Erfordernis der Rechtsfortbildung und der

    a) Hat das FG sein Urteil --wie hier-- in dem angegriffenen Punkt auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt (kumulative Begründung), so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2012 X B 139/11, BFH/NV 2013, 570, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.12.2012 - VIII S 23/12   

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https://dejure.org/2012,44343
BFH, 10.12.2012 - VIII S 23/12 (https://dejure.org/2012,44343)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2012 - VIII S 23/12 (https://dejure.org/2012,44343)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - VIII S 23/12 (https://dejure.org/2012,44343)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AdV durch BFH nur bei instanzieller Zuständigkeit

  • openjur.de

    AdV durch BFH nur bei instanzieller Zuständigkeit

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 3 S 1, FGO § 70, GVG § 17a Abs 2 S 1
    AdV durch BFH nur bei instanzieller Zuständigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Aussetzung der Vollziehung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 570
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.11.1999 - VII S 33/99

    Instanzielle Unzuständigkeit des BFH

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - VIII S 23/12
    Im vorliegenden Fall ist die Sache deshalb entsprechend § 70 FGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes an das Finanzgericht Schleswig-Holstein zu verweisen (BFH-Beschluss vom 12. November 1999 VII S 33/99, BFH/NV 2000, 474; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 70 Rz 4, m.w.N.), das bei noch anhängigem Einspruchsverfahren wegen der Einkommensteuer des Antragstellers auch schon vor Klageerhebung zuständiges Gericht der Hauptsache für einen bei Gericht gestellten Antrag auf AdV ist.
  • BFH, 22.03.2016 - VIII B 130/14

    Urteilsberichtigung

    Das FG hatte als angerufenes Gericht daher den bei ihm erhobenen Berichtigungsantrag nicht gemäß § 70 Satz 1 FGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes an den BFH abzugeben, zumal es von der anhängig gewordenen Nichtzulassungsbeschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung wohl keine Kenntnis hatte (vgl. Schallmoser in HHSp, § 70 FGO Rz 5; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 70 Rz 4; Schoenfeld in Beermann/Gosch, FGO § 70 Rz 5; zur (umgekehrten) Abgabe des BFH an das FG wegen instanzieller Unzuständigkeit s. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 VIII S 4/94, BFH/NV 1995, 800; vom 10. Dezember 2012 VIII S 23/12, BFH/NV 2013, 570).
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