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   BFH, 09.01.2013 - III B 27/12   

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https://dejure.org/2013,2770
BFH, 09.01.2013 - III B 27/12 (https://dejure.org/2013,2770)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2013 - III B 27/12 (https://dejure.org/2013,2770)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - III B 27/12 (https://dejure.org/2013,2770)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein - Schlüssige Darlegung einer Divergenz

  • openjur.de

    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein; Schlüssige Darlegung einer Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 2 Abs 2 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 126 Abs 3 Nr 2
    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein - Schlüssige Darlegung einer Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein - Schlüssige Darlegung einer Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 S 1 InvZulG 1999, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 126 Abs 3 Nr 2 FGO
    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein - Schlüssige Darlegung einer Divergenz

  • rewis.io

    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein - Schlüssige Darlegung einer Divergenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zuordnung eines Unternehmens zum verarbeitenden Gewerbe mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Investitionszulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs, in dem Gesteinsmaterial zerkleinert wird, in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 588
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 26.07.2012 - III R 43/11

    Zulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs mit Hilfe der Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III B 27/12
    An dieser Einordnung hat der Senat in dem nachfolgenden Urteil vom 26. Juli 2012 III R 43/11 (juris) festgehalten.

    c) Eine etwaige Divergenz von Rechtssätzen, die im angefochtenen Urteil einerseits sowie im Urteil des Sächsischen FG vom 6. Juli 2006  3 K 797/05 (juris) andererseits enthalten sind, führt schon deshalb nicht zur Revisionszulassung, weil das letztgenannte Urteil durch das bereits erwähnte Senatsurteil vom 26. Juli 2012 III R 43/11 (juris) aufgehoben worden ist.

    Die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) im Hinblick auf das --von der Klägerin als Musterprozess bezeichnete-- Verfahren III R 43/11 liegt nicht vor, weil dieses Verfahren, wie erwähnt, bereits entschieden worden ist (vgl. oben 1.b, am Ende).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III B 27/12
    NV: Ein Betrieb, in dem Gesteinsmaterial zerkleinert wird, ist trotz des Beschlusses des BVerfG vom 31.5.2011 1 BvR 857/07 (BVerfGE 129, 1) zulagenrechtlich dem Abschnitt C (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe 1993) und nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen.

    a) Die Klägerin hat --sinngemäß-- die Rechtsfrage herausgestellt, ob ein Betrieb wie der ihre aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 31. Mai 2011 1 BvR 857/07 (BVerfGE 129, 1) nicht doch dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen sei.

    b) Der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 129, 1 führt auch nicht zu einer veränderten Beurteilung von Betrieben, die sich, wie derjenige der Klägerin, mit dem Zerkleinern von Gestein befassen.

  • BFH, 22.09.2011 - III R 64/08

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III B 27/12
    b) Mit dem Vortrag, der BFH habe in den Urteilen vom 23. Oktober 2002 III R 40/00 (BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360), vom 22. September 2011 III R 64/08 (BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358) sowie vom 22. September 2011 III R 65/08 (BFH/NV 2012, 611) jeweils eine vergleichbare wirtschaftliche Betätigung als verarbeitendes Gewerbe beurteilt, genügt die Klägerin den Darlegungserfordernissen nicht, weil sie keine abstrakten Rechtssätze herausgearbeitet und einander gegenübergestellt hat.

    Durch den Hinweis auf das Senatsurteil in BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, in dem der Senat zu dem dort entschiedenen Sachverhalt ausgeführt hat, dass eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen dem verarbeitenden Gewerbe angehören dürften, wird eine Divergenz schon deshalb nicht dargelegt, weil diese Ausführungen nicht tragend waren; vielmehr handelte es sich um nicht bindende Hinweise für den zweiten Rechtsgang.

  • BFH, 23.10.2002 - III R 40/00

    InvZulG : Umgruppierung in nicht begünstigten Wirtschaftszweig

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III B 27/12
    b) Mit dem Vortrag, der BFH habe in den Urteilen vom 23. Oktober 2002 III R 40/00 (BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360), vom 22. September 2011 III R 64/08 (BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358) sowie vom 22. September 2011 III R 65/08 (BFH/NV 2012, 611) jeweils eine vergleichbare wirtschaftliche Betätigung als verarbeitendes Gewerbe beurteilt, genügt die Klägerin den Darlegungserfordernissen nicht, weil sie keine abstrakten Rechtssätze herausgearbeitet und einander gegenübergestellt hat.
  • BFH, 06.06.2006 - III B 202/05

    Kindergeld: Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III B 27/12
    In beiden Fällen muss es sich um eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage von allgemeinem Interesse handeln (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653).
  • BFH, 25.01.2007 - III R 69/06

    Verarbeitendes Gewerbe

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III B 27/12
    Diese betriebliche Tätigkeit hatte der Senat bereits in dem --später vom BVerfG aufgehobenen-- Urteil vom 25. Januar 2007 III R 69/06 (BFH/NV 2007, 1187) als dem Brechen und Mahlen von Kiesen und Sanden vergleichbar angesehen (Unterklasse 14.21.0 der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III B 27/12
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 65/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 9. 2011 III R 64/08 -

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III B 27/12
    b) Mit dem Vortrag, der BFH habe in den Urteilen vom 23. Oktober 2002 III R 40/00 (BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360), vom 22. September 2011 III R 64/08 (BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358) sowie vom 22. September 2011 III R 65/08 (BFH/NV 2012, 611) jeweils eine vergleichbare wirtschaftliche Betätigung als verarbeitendes Gewerbe beurteilt, genügt die Klägerin den Darlegungserfordernissen nicht, weil sie keine abstrakten Rechtssätze herausgearbeitet und einander gegenübergestellt hat.
  • BFH, 12.10.2011 - III B 56/11

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III B 27/12
    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei die gleiche Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 III B 56/11, BFH/NV 2012, 178).
  • BFH, 02.11.2011 - III B 48/11

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III B 27/12
    Die vermeintlich fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG ist jedoch grundsätzlich kein Grund, die Revision zuzulassen (z.B. Senatsbeschluss vom 2. November 2011 III B 48/11, BFH/NV 2012, 265).
  • FG Sachsen, 06.07.2006 - 3 K 797/05

    Verarbeitendes Gewerbe im Sinne des InvZulG 1999; Unzutreffende statistische

  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    f) Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, Rz 19 eine abweichende Ansicht vertreten haben sollte, insbesondere als er zu dem dort entschiedenen Sachverhalt u.a. ausführte, eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen dürfte zum verarbeitenden Gewerbe gehören, waren diese Ausführungen nicht tragend; es handelte sich hierbei vielmehr um einen nicht bindenden Hinweis für den zweiten Rechtsgang (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 III B 27/12, BFH/NV 2013, 588, Rz 8).
  • BFH, 02.06.2014 - III B 101/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der

    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts erfordert in beiden Fällen, dass es sich um klärungsbedürftige, entscheidungserhebliche und klärbare Rechtsfragen von allgemeinem Interesse handelt (z.B. Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653, und vom 9. Januar 2013 III B 27/12, BFH/NV 2013, 588).
  • BFH, 27.07.2013 - III B 15/13

    Rüge der unzutreffenden Auslegung eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs

    In beiden Fällen muss es sich um klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfragen von allgemeinem Interesse handeln (z.B. Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653, und vom 9. Januar 2013 III B 27/12, BFH/NV 2013, 588).
  • BFH, 22.04.2013 - III B 18/13

    Kindergeldanspruch für ein verheiratetes Kind mit Unterhaltsanspruch gegen den

    Eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG ist jedoch grundsätzlich kein Grund, die Revision zuzulassen (z.B. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 III B 27/12, BFH/NV 2013, 588).
  • FG Sachsen, 23.04.2013 - 6 K 2294/09

    Keine Haftung des Geschäftsführers für eine

    Das BVerfG hat es in dem vom BFH zitierten Beschluss als nicht vereinbar mit Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes angesehen, wenn Finanzgerichte und der BFH sich bei der Prüfung der Frage, ob ein Betrieb dem verarbeiten Gewerbe zuzuordnen ist, darauf beschränken, die entsprechende Einordnung durch die Statistikbehörden einer Offensichtlichkeitskontrolle zu unterziehen (Beschluss des BFH vom 9. Januar 2013, III B 27/12 m. w. N.).
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