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   BFH, 11.12.2012 - IX R 15/12   

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https://dejure.org/2012,47888
BFH, 11.12.2012 - IX R 15/12 (https://dejure.org/2012,47888)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2012 - IX R 15/12 (https://dejure.org/2012,47888)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - IX R 15/12 (https://dejure.org/2012,47888)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 12. 2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei renovierungsbedingtem Leerstand von Wohnungen - Feststellung von nur zum Schein unternommenen Vermietungsbemühungen bei beabsichtigter Selbstnutzung - Art und Weise der ...

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12; Einkünfteerzielungsabsicht bei renovierungsbedingtem Leerstand von Wohnungen; Feststellung von nur zum Schein unternommenen Vermietungsbemühungen bei beabsichtigter Selbstnutzung; Art und Weise der Platzierung ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG VZ 2006
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei renovierungsbedingtem Leerstand von Wohnungen - Feststellung von nur zum Schein unternommenen Vermietungsbemühungen bei beabsichtigter Selbstnutzung - Art und Weise der ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei renovierungsbedingtem Leerstand von Wohnungen - Feststellung von nur zum Schein unternommenen Vermietungsbemühungen bei beabsichtigter Selbstnutzung - Art und Weise der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2002, EStG VZ 2006
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei renovierungsbedingtem Leerstand von Wohnungen - Feststellung von nur zum Schein unternommenen Vermietungsbemühungen bei beabsichtigter Selbstnutzung - Art und Weise der ...

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei renovierungsbedingtem Leerstand von Wohnungen - Feststellung von nur zum Schein unternommenen Vermietungsbemühungen bei beabsichtigter Selbstnutzung - Art und Weise der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht bei renovierungsbedingtem Leerstand von Wohnungen; Feststellung von nur zum Schein unternommenen Vermietungsbemühungen bei beabsichtigter Selbstnutzung; Art und Weise der Platzierung eines angebotenen Mietobjekts

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen; im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei leerstehenden Wohnungen und fortbestehendem Entschluss zur Einkünfteerzielung; Feststellung von nur zum Schein unternommenen Vermietungsbemühungen bei beabsichtigter Selbstnutzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 720
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 15/12
    Der Senat verweist zur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 11. Dezember 2012 im Verfahren IX R 14/12, BFHE 239, 453.
  • FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei VuV

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 15/12
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 623 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung von leerstehenden

    Dem Kläger ist zwar ein inhaltlich angemessener, zeitlich jedoch begrenzter Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum zuzubilligen, innerhalb dessen er über die Fortführung seiner Vermietungstätigkeit entscheiden muss (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 15/12, BFH/NV 2013, 720).
  • BFH, 21.01.2014 - IX R 37/12

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und

    Das FG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger den objektiven Tatbestand zunächst in Bezug auf das einheitlich vermietete Grundstück erfüllt hat; da die Vermietungstätigkeit insoweit auf Dauer ausgerichtet war, war indiziell davon auszugehen, dass die Vermietungsabsicht des Klägers --trotz der Kündigung des Mietverhältnisses Anfang 2003-- zunächst weiterbestand, solange nicht anhand von Indizien festgestellt werden kann, dass er seine Einkünfteerzielungsabsicht --im zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung oder zu einem späteren Zeitpunkt--   endgültig   aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 15/12, BFH/NV 2013, 720).
  • FG Baden-Württemberg, 07.10.2015 - 1 K 2833/12

    Steuerpflicht einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Inland und Ausland -

    Auch wenn es zwar grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- und/oder Geldgründen langsamer oder schneller und insbesondere, ob diese Arbeiten in Eigenleistung oder durch Fremdfirmen durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202), ist ihm lediglich ein zeitlich begrenzter Beurteilung- und Entscheidungsspielraum zuzubilligen, innerhalb dessen er über die Fortführung seiner Vermietungstätigkeit entscheiden muss (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 15/12, BFH/NV 2013, 720).
  • BFH, 12.06.2013 - IX R 38/12

    Teilweise" Aufgabe der Vermietungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer

    Kommt das FG zu dem Schluss, dass einzelne Räume der Obergeschosswohnung, die nicht gewerblichen Zwecken der Klägerin dienten, zur Vermietung bereitstanden, wird eine auf diese Räume gerichtete Vermietungsabsicht der Kläger aufgrund der vorangegangenen, dauerhaft angelegten Vermietung zwar zunächst indiziell vermutet (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2012 IX R 15/12, BFH/NV 2013, 720, und in BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279).
  • FG München, 23.01.2014 - 15 K 905/12

    Erlass teilweise vorläufiger Einkommensteuerbescheide

    Danach können Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen (und sie später nicht aufgegeben) hat (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 15/12, BFH/NV 2013, 720).

    Die zeitliche Abfolge der von der Klägerin vorgenommenen Renovierungen, die nicht intensivierten Vermietungsbemühungen und die ab dem Jahr 2011 erfolgte vollständige Eigennutzung des Einfamilienhauses lassen vielmehr den möglichen Schluss zu, dass die Klägerin von vornherein nach Abschluss der Arbeiten eine Selbstnutzung des Objekts insgesamt geplant und mithin ihre Einkünfteerzielungsabsicht schon mit Beginn der Renovierungsphase aufgegeben hatte (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 15/12, BFH/NV 2013, 720).

  • FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 325/13

    Vermietungsabsicht bezüglich einer leerstehenden Wohnung

    Dies gilt auch für die Dauer notwendiger Renovierungsarbeiten (BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 15/12, BFH/NV 2013, 720).
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