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   BFH, 13.12.2012 - X B 209/11   

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https://dejure.org/2012,46355
BFH, 13.12.2012 - X B 209/11 (https://dejure.org/2012,46355)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2012 - X B 209/11 (https://dejure.org/2012,46355)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - X B 209/11 (https://dejure.org/2012,46355)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG - Vertragsauslegung - schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • openjur.de

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG; Vertragsauslegung; schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge; Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 2, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG - Vertragsauslegung - schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • Bundesfinanzhof

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG - Vertragsauslegung - schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 12 Nr 2 EStG 2002, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG - Vertragsauslegung - schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • rewis.io

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG - Vertragsauslegung - schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen für die Übertragung eines Ertrag bringenden Vermögensgegenstandes mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG nicht als Sonderausgaben abziehbar; keine Revisionszulassung durch fehlerhafte Vertragsauslegung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 722
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.11.2001 - II B 29/00

    NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Diese Vorschrift verpflichtet das FG, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512).
  • BFH, 07.12.2006 - VI B 103/06

    NZB: Divergenz, Darlegungsanforderungen

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Es gehört nicht zur Amtsermittlungspflicht des BFH, derartige Darlegungsmängel durch eigene Recherchen von Amts wegen zu heilen (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2006 VI B 103/06, BFH/NV 2007, 735).
  • BFH, 24.07.2007 - X B 6/07

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    a) Soweit der Kläger der Ansicht ist, die Notarurkunde sei vom FG völlig ungeprüft geblieben, macht er einen Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten geltend, der nach der ständigen Rechtsprechung des BFH als solcher kein Verfahrensmangel ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2007 X B 6/07, BFH/NV 2007, 1921, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.2010 - X R 35/10

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Folgen der Veräußerung des

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Unterhaltsleistungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG sind nach dem Urteil des Senats vom 8. Dezember 2010 X R 35/10 (BFH/NV 2011, 782) ebenfalls auch (weiterhin) nicht als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar.
  • BFH, 05.05.2011 - X B 155/10

    Kein Vertrauensschutz bei Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift auszuführen (u.a. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2011 X B 155/10, BFH/NV 2011, 1294, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 13. Juli 2011 X B 117/10, BFH/NV 2011, 2075, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Soweit sich der Kläger gegen diese Vertragsauslegung wendet, rügt er die Verletzung materiellen Rechts, was eine Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2012 - X B 91/11

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Bei solchen Verfahrensmängeln geht das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge; ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2012 - X B 57/11

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
    Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

  • BFH, 13.02.2014 - V R 5/13

    Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung - Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen §

    Hieran fehlt es im Streitfall, in dem sich das FA letztlich nur gegen eine aus seiner Sicht fehlerhafte Vertragsauslegung wendet (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    bb) Die Rüge eines derartigen Verfahrensmangels setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine aus den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722; vom 6. März 2013 X B 165/12, BFH/NV 2013, 954).
  • BFH, 12.04.2016 - V B 3/15

    Zum Leistungsaustausch bei Verträgen mit Körperschaften des öffentlichen Rechts

    Damit aber rügt sie keinen Verfahrensfehler, sondern eine nicht zur Zulassung der Revision führende Verletzung materiellen Rechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. August 2008 X B 56/08, Rz 4; vom 15. Dezember 2008 IX B 39/08, Rz 3; in BFH/NV 2012, 774, Rz 5; vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722, juris, Rz 5).
  • BFH, 23.09.2014 - V B 37/14

    Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2

    Das kann nicht zur Revisionszulassung führen (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722).
  • BFH, 08.05.2014 - X B 105/13

    Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige

    c) Aus denselben Gründen fehlt es an der Darlegung des behaupteten Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten, der nach der Rechtsprechung des BFH als solcher kein Verfahrensmangel ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2007 X B 6/07, BFH/NV 2007, 1921), aber als Rüge verstanden werden kann, dass das FG entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO nicht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

    bb) Die Rüge eines derartigen Verfahrensmangels setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine aus den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2012 X B 209/11, BFH/NV 2013, 722; vom 6. März 2013 X B 165/12, BFH/NV 2013, 954).
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