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   BFH, 15.02.2013 - IX B 178/12   

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https://dejure.org/2013,5184
BFH, 15.02.2013 - IX B 178/12 (https://dejure.org/2013,5184)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2013 - IX B 178/12 (https://dejure.org/2013,5184)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - IX B 178/12 (https://dejure.org/2013,5184)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Wahrnehmung der Rechte des Beteiligten durch prozessbevollmächtigten und in selber Kanzlei tätigen Ehegatten

  • openjur.de

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung; Wahrnehmung der Rechte des Beteiligten durch prozessbevollmächtigten und in selber Kanzlei tätigen Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 155, ZPO § 227
    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Wahrnehmung der Rechte des Beteiligten durch prozessbevollmächtigten und in selber Kanzlei tätigen Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Wahrnehmung der Rechte des Beteiligten durch prozessbevollmächtigten und in selber Kanzlei tätigen Ehegatten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 155 FGO
    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Wahrnehmung der Rechte des Beteiligten durch prozessbevollmächtigten und in selber Kanzlei tätigen Ehegatten

  • rewis.io

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung - Wahrnehmung der Rechte des Beteiligten durch prozessbevollmächtigten und in selber Kanzlei tätigen Ehegatten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FGFO § 96 Abs. 2
    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung; Wahrnehmung der Rechte des Beteiligten durch prozessbevollmächtigten und in selber Kanzlei tätigen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Versagung des Rechts auf Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 762
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.03.2005 - IX B 171/03

    Versagung rechtlichen Gehörs; Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 15.02.2013 - IX B 178/12
    Zu den erheblichen Gründen i.S. von § 155 FGO i.V.m. § 227 ZPO gehört auch die Erkrankung des Prozessbevollmächtigten (z.B. BFH-Beschluss vom 10. März 2005 IX B 171/03, BFH/NV 2005, 1578, m.w.N.).

    Da dies am Tag vor der anberaumten mündlichen Verhandlung geschah, hätte das FG, wenn ihm die Begründung für eine Terminsverlegung nicht ausreichend erschien, den Kläger zur Ergänzung seines Vortrags auffordern müssen; höhere Anforderungen an die Darlegung und (ggf.) Glaubhaftmachung des Antragstellers gelten nur bei einem "in letzter Minute" gestellten Antrag (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1578, unter 1.a), der im Streitfall nicht gegeben ist.

  • BFH, 16.11.2006 - IX B 83/06

    NZB: Terminsverlegung, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 15.02.2013 - IX B 178/12
    Denn dem Verfahrensbeteiligten steht es frei, seine Rechte (einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör) durch einen Prozessbevollmächtigten wahrnehmen zu lassen (BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 93/76, BFHE 128, 310, BStBl II 1979, 702; BFH-Beschlüsse vom 16. November 2006 IX B 83/06, BFH/NV 2007, 476, und vom 26. Mai 1992 VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, unter 2.b; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 91 FGO Rz 102).

    Voraussetzung wäre u.a., dass der Kläger der Sozietät eine Prozessvollmacht erteilt hätte (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282, und in BFH/NV 2007, 476, m.w.N.; Schallmoser in HHSp, § 91 FGO Rz 103); dies ist indes nicht geschehen: Der Kläger hat ausschließlich seine Ehefrau mit der Prozessführung betraut.

  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 93/76

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Durchführung des Verfahrens - Fehlen des

    Auszug aus BFH, 15.02.2013 - IX B 178/12
    Denn dem Verfahrensbeteiligten steht es frei, seine Rechte (einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör) durch einen Prozessbevollmächtigten wahrnehmen zu lassen (BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 93/76, BFHE 128, 310, BStBl II 1979, 702; BFH-Beschlüsse vom 16. November 2006 IX B 83/06, BFH/NV 2007, 476, und vom 26. Mai 1992 VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, unter 2.b; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 91 FGO Rz 102).
  • BFH, 26.05.1992 - VII R 26/91

    Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund der Durchführung der mündlichen

    Auszug aus BFH, 15.02.2013 - IX B 178/12
    Denn dem Verfahrensbeteiligten steht es frei, seine Rechte (einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör) durch einen Prozessbevollmächtigten wahrnehmen zu lassen (BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 93/76, BFHE 128, 310, BStBl II 1979, 702; BFH-Beschlüsse vom 16. November 2006 IX B 83/06, BFH/NV 2007, 476, und vom 26. Mai 1992 VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, unter 2.b; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 91 FGO Rz 102).
  • BFH, 01.02.2002 - II B 38/01

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 15.02.2013 - IX B 178/12
    Das FG ist in einem solchen Falle verpflichtet, den anberaumten Verhandlungstermin zu verlegen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2002 II B 38/01, BFH/NV 2002, 938, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2004 - I B 111/03

    Terminsverlegung - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 15.02.2013 - IX B 178/12
    Voraussetzung wäre u.a., dass der Kläger der Sozietät eine Prozessvollmacht erteilt hätte (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282, und in BFH/NV 2007, 476, m.w.N.; Schallmoser in HHSp, § 91 FGO Rz 103); dies ist indes nicht geschehen: Der Kläger hat ausschließlich seine Ehefrau mit der Prozessführung betraut.
  • BFH, 13.03.2024 - VIII B 4/23

    Ablehnung einer Terminsaufhebung im Anschluss an eine Mandatsniederlegung

    Zu diesen erheblichen Gründen gehört grundsätzlich auch die krankheitsbedingte Verhinderung eines sich selbst vertretenden Klägers (BFH-Beschlüsse vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 9; vom 15.02.2013 - IX B 178/12, BFH/NV 2013, 762, Rz 2 bis 4; vom 21.04.2023 - VIII B 144/22, BFH/NV 2023, 859, Rz 4).
  • BFH, 10.04.2015 - III B 42/14

    Kein Akteneinsichtsrecht in nach § 30 AO geschützte Verhältnisse Dritter -

    Der Streitfall ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kläger --in Abgrenzung zu den BFH-Beschlüssen vom 15. Februar 2013 IX B 178/12 (BFH/NV 2013, 762, Rz 4) und vom 5. November 2013 IX B 71/13 (BFH/NV 2014, 175, Rz 3)-- kurz vor dem Terminverlegungsantrag einen erneuten wegen Prozessverschleppung unzulässigen Befangenheitsantrag gestellt hatten (dazu unten 7.b), zudem der Terminverlegungsantrag erst am frühen Nachmittag des Tages vor der anberaumten Verhandlung einging und das FG keine Kenntnis über die Art der Erkrankung hatte.
  • BFH, 04.11.2019 - X B 70/19

    Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag

    Wurde der Terminverlegungsantrag hingegen bereits am Vortag des Terminstages gestellt, stellt der BFH grundsätzlich keine erhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung (vgl. BFH-Beschluss vom 15.02.2013 - IX B 178/12, BFH/NV 2013, 762, Rz 4).
  • BFH, 21.04.2023 - VIII B 144/22

    Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag

    Zu diesen erheblichen Gründen gehört auch die krankheitsbedingte Verhinderung eines sich selbst vertretenden Klägers, der zugleich als Prozessbevollmächtigter für einen weiteren Beteiligten auftritt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.12.2011 - XI B 64/11, BFH/NV 2012, 747, Rz 11; vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 9; vom 15.02.2013 - IX B 178/12, BFH/NV 2013, 762, Rz 2 bis 4 zu Ehegatten).
  • BFH, 05.11.2013 - IX B 71/13

    Nichtzulassungsbeschwerde, Terminverlegung

    Da dies am Tag vor der anberaumten mündlichen Verhandlung geschah, hätte das FG, wenn ihm die Begründung für eine Terminsverlegung nicht ausreichend erschien, den Kläger zur Ergänzung seines Vortrags auffordern müssen; höhere Anforderungen an die Darlegung und (ggf.) Glaubhaftmachung des Antragstellers gelten nur bei einem "in letzter Minute" gestellten Antrag (BFH-Beschluss vom 10. März 2005 IX B 171/03, BFH/NV 2005, 1578, unter 1.a), der im Streitfall nicht gegeben ist (so auch BFH-Beschluss vom 15. Februar 2013 IX B 178/12, BFH/NV 2013, 762), zumal das Fax des Klägers zu 1 bereits am frühen Morgen des ersten Arbeitstags nach Ausstellen des ärztlichen Attests und am Vortag der anberaumten Verhandlung beim FG einging.
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