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   BFH, 31.12.2012 - III B 95/12   

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https://dejure.org/2012,47418
BFH, 31.12.2012 - III B 95/12 (https://dejure.org/2012,47418)
BFH, Entscheidung vom 31.12.2012 - III B 95/12 (https://dejure.org/2012,47418)
BFH, Entscheidung vom 31. Dezember 2012 - III B 95/12 (https://dejure.org/2012,47418)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung - Unterlassene Beeidigung von Zeugen - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • openjur.de

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung; Unterlassene Beeidigung von Zeugen; Verstoß gegen den gesetzlichen Richter; Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 101 Abs 1 S 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 82, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 1, FGO § 119 Nr 2, AO § 125 Abs 2 Nr 4, ZPO § 391, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung - Unterlassene Beeidigung von Zeugen - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • Bundesfinanzhof

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung - Unterlassene Beeidigung von Zeugen - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 82 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung - Unterlassene Beeidigung von Zeugen - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • rewis.io

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung - Unterlassene Beeidigung von Zeugen - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Rüge von Verfahrensfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 768
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten

    Auszug aus BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Verstoß gegen die guten Sitten gemäß § 125 Abs. 2 Nr. 4 AO in Betracht kommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 406).

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
    Soweit sich der Kläger darauf beruft, das FG-Urteil weiche von der Entscheidung des BFH vom 7. November 2006 VIII R 81/04 (BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364) ab, legt er den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) nicht entsprechend § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dar.
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
    a) Hierzu hätte der Kläger dartun müssen, dass das FG in einer Rechtsfrage von der genannten Entscheidung abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 11.05.2010 - X B 192/08

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
    a) Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO kommt nur dann in Betracht, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645).
  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
    a) Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99

    Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
    Nur dann besteht für die Beteiligten ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214).
  • BFH, 30.07.2002 - X B 40/02

    NZB; Darlegungspflicht bei Verfahrensmängeln; Vereidigung von Zeugen

    Auszug aus BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
    § 295 Abs. 1 ZPO gilt auch im FG-Prozess mit der Folge, dass der ungerügt gebliebene Verfahrensmangel nach § 155 FGO grundsätzlich weder mit der Revision noch --wie hier-- mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56).
  • BFH, 02.02.2004 - VIII B 59/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
    Da etwaige Verstöße im Zusammenhang mit § 92 Abs. 2 FGO und § 93 Abs. 1 FGO zu den Mängeln gehören, auf die gemäß § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO verzichtet werden kann (BFH-Beschluss vom 2. Februar 2004 VIII B 59/03, nicht veröffentlicht), hätte der Kläger in der Beschwerdebegründung darauf eingehen müssen, dass er dahin gehende Verstöße gerügt hat oder aus welchem Grund eine Rüge nicht möglich war.
  • BFH, 23.08.2007 - X B 183/07

    NZB: Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
    Das FG ist weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung in dem Sinne verpflichtet, dass es die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis seiner Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen hätte (BFH-Beschluss vom 23. August 2007 X B 183/07, BFH/NV 2007, 2320).
  • BFH, 10.03.2009 - IX B 197/08

    Beeidigung von Zeugen

    Auszug aus BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
    Der BFH darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob sie die Grenzen ihres Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906; vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129).
  • BFH, 18.08.2009 - X B 14/09

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Heilung von Zustellungsmängeln - Wirkung

  • BFH, 12.04.2012 - III B 97/11

    Beurteilung der Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind -

  • BFH, 27.06.2012 - VII B 57/11

    Unterlassene Protokollierung von Aussetzungsanträgen kein Verfahrensfehler i. S.

  • BFH, 13.03.1995 - XI B 73/94
  • BFH, 16.09.2019 - VIII B 86/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung

    NV: Die unterlassene Benachrichtigung über beigezogene und verwertete Strafakten führt nicht zu einer Revisionszulassung wegen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung, wenn der Beschwerdeführer nicht schlüssig darlegt, was er bei Kenntnis von der Aktenbeiziehung noch zusätzlich Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte (Anschluss an den BFH-Beschluss vom 31.12.2012 - III B 95/12, BFH/NV 2013, 768).

    Nur dann besteht für die Beteiligten ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31.12.2012 - III B 95/12, BFH/NV 2013, 768, Rz 3 bis 6).

    c) Die unterlassene Benachrichtigung über beigezogene und verwertete Strafakten führt jedoch nicht zu einer Revisionszulassung wegen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung, wenn der Beschwerdeführer nicht schlüssig darlegt, was er bei Kenntnis von der Aktenbeiziehung noch zusätzlich Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 768, Rz 3).

  • BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung -

    a) Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer eine hinreichend bestimmte abstrakte Rechtsfrage herausstellt, deren Klärung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt und die im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Dezember 2012 III B 95/12, BFH/NV 2013, 768).

    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs wird, wenn sich der Verstoß auf einzelne Feststellungen bezieht, nur dann ordnungsgemäß vorgebracht, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er vorgetragen hätte, wenn sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden wäre und dass bei Berücksichtigung dieses zusätzlichen Vortrags eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2008 IX B 18/08, juris, und in BFH/NV 2013, 768, m.w.N.).

  • BFH, 19.02.2019 - X R 42/16

    Fehlende formelle Beschwer der Revision; Gemeinnützige

    Von der Richtigkeit des Protokolls ist gemäß § 94 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung auszugehen (vgl. insoweit nur BFH-Beschluss vom 31. Dezember 2012 III B 95/12, BFH/NV 2013, 768, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12

    Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde -

    a) Eine Überraschungsentscheidung, die gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstößt (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 FGO), ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Dezember 2012 III B 95/12, BFH/NV 2013, 768, m.w.N.).

    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs wird, wenn sich der Verstoß auf einzelne Feststellungen bezieht, nur dann ordnungsgemäß vorgebracht, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er vorgetragen hätte, wenn sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden wäre, und dass bei Berücksichtigung dieses zusätzlichen Vortrags eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 768, m.w.N.).

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