Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.10.2012

Rechtsprechung
   BFH, 12.10.2012 - III B 212/11   

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https://dejure.org/2012,36046
BFH, 12.10.2012 - III B 212/11 (https://dejure.org/2012,36046)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2012 - III B 212/11 (https://dejure.org/2012,36046)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - III B 212/11 (https://dejure.org/2012,36046)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines Zeugenbeweises - Keine Rüge unrichtiger Sachverhaltsfeststellungen im Rechtsmittelverfahren - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der Rechtsfrage durch den BFH - ...

  • openjur.de

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines Zeugenbeweises; Keine Rüge unrichtiger Sachverhaltsfeststellungen im Rechtsmittelverfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der Rechtsfrage durch den BFH; ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § ... 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 108, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 155, ZPO § 295, GG Art 103 Abs 1, EStG § 64 Abs 1, FGO § 94, ZPO § 164, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, EStG § 64 Abs 2
    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines Zeugenbeweises - Keine Rüge unrichtiger Sachverhaltsfeststellungen im Rechtsmittelverfahren - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der Rechtsfrage durch den BFH - ...

  • Bundesfinanzhof

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines Zeugenbeweises - Keine Rüge unrichtiger Sachverhaltsfeststellungen im Rechtsmittelverfahren - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der Rechtsfrage durch den BFH - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 108 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines Zeugenbeweises - Keine Rüge unrichtiger Sachverhaltsfeststellungen im Rechtsmittelverfahren - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der Rechtsfrage durch den BFH - ...

  • rewis.io

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines Zeugenbeweises - Keine Rüge unrichtiger Sachverhaltsfeststellungen im Rechtsmittelverfahren - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der Rechtsfrage durch den BFH - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Anforderungen an die Begründung eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht wegen Nichterhebung eines Zeugenbeweises; Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Auszahlung des Kindergeldes bei getrennt lebenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 78
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
    Das FG ist bei seiner Entscheidung im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass bei getrennt lebenden Ehegatten derjenige das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, der es überwiegend in seinem Haushalt betreut und versorgt (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass es weder gegen das GG noch gegen sonstiges Recht verstößt, das Kindergeld gemäß § 64 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) an nur einen Berechtigten zu zahlen (BFH-Beschluss in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).

    Ebenso ist geklärt, dass der Begriff der Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG dahin auszulegen ist, dass ein Kind, welches sich in den Haushalten beider Elternteile in einer den Besuchscharakter überschreitenden Weise aufhält, demjenigen Elternteil zuzuordnen ist, in dessen Haushalt es sich überwiegend aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat (BFH-Beschluss in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).

  • BFH, 23.09.1998 - I B 53/98

    Beschränkte Steuerpflicht; Dienstverhältnis bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
    Soweit der Kläger überdies die Richtigkeit der Sitzungsniederschrift in Zweifel ziehen will, hätte er im Rahmen seiner Beschwerde dartun müssen, weshalb er von der Möglichkeit der Protokollberichtigung (§ 94 FGO i.V.m. § 164 ZPO) keinen Gebrauch gemacht hat (BFH-Beschluss vom 23. September 1998 I B 53/98, BFH/NV 1999, 458).
  • BFH, 13.03.2000 - III B 92/99

    Verbindliche Zusage; Begründungsanforderungen an eine NZB

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
    Zur Darlegung einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) wäre insbesondere erforderlich gewesen, einen abstrakten tragenden Rechtssatz des angefochtenen FG-Urteils sowie einen tragenden abstrakten Rechtssatz einer divergierenden Entscheidung herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 13. März 2000 III B 92/99, BFH/NV 2000, 1120, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2001 - V B 132/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
    Im Übrigen hätte vorgetragen werden müssen, dass er (Kläger) die Nichterhebung der Zeugenbeweise vor dem FG rechtzeitig gerügt hat bzw. weshalb eine entsprechende Rüge nicht möglich war (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 V B 132/00, BFH/NV 2002, 531, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2005 - X B 164/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
    Der Prozessbeteiligte verliert sein Rügerecht, wenn er nicht alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BFH-Beschluss vom 22. Februar 2005 X B 164/04, BFH/NV 2005, 1126).
  • BFH, 30.08.2005 - III B 22/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
    Danach führt eine unterlassene rechtzeitige Rüge zum endgültigen Rügeverlust (Senatsbeschluss vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07

    Grundsätzlich keine Revisionszulassung wegen materieller Rechtsfehler - hier:

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
    Die schlüssige Rüge setzt daher die substantiierte Darlegung des Beschwerdeführers voraus, dass er die Gehörsverletzung in der mündlichen Verhandlung gerügt habe bzw. aus welchen Gründen er an einer solchen Rüge gehindert gewesen sei (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2007 XI B 16/07, BFH/NV 2008, 595).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 18/08

    Aufhebung eines Steuerbescheids und anschließender Erlass eines neuen

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
    Abgesehen davon gehören zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens nicht die Ergebnisse, die eine nicht durchgeführte Beweiserhebung hätte haben können (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2008 II B 18/08, BFH/NV 2008, 1866).
  • BFH, 28.11.2008 - VIII B 228/07

    Nichtprotokollierung eines Antrags auf Beteiligtenvernehmung und Mitwirkung eines

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
    d) Soweit der Kläger Einwendungen gegen die Richtigkeit des im angefochtenen Urteil festgestellten Sachverhalts erhebt, können diese grundsätzlich nicht als Verfahrensmängel im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, sondern nur mit dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 108 FGO (BFH-Beschluss vom 28. November 2008 VIII B 228/07, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R-240, m.w.N.).
  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Auszug aus BFH, 12.10.2012 - III B 212/11
    Hierzu ist aber darzulegen, dass der vom FG zugrunde gelegte Sachverhalt dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38).
  • BFH, 04.03.2011 - III B 166/10

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

  • BFH, 02.11.2011 - III B 48/11

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der

  • BFH, 20.01.2015 - II R 8/13

    Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH

    Insbesondere hat der Kläger nicht ausgeführt, warum er das Recht, das Unterlassen einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zu rügen, nicht durch das Unterlassen einer diesbezüglichen Rüge in der mündlichen Verhandlung, in der er durch einen Rechtsanwalt sachkundig vertreten war, gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung verloren habe (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372; vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, Rz 6; vom 25. Oktober 2013 VI B 144/12, BFH/NV 2014, 181, Rz 11, und vom 15. Juli 2014 III S 19/12 (PKH), BFH/NV 2014, 1576, Rz 26).
  • BFH, 18.04.2013 - V R 41/11

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Bei diesem Sachverhalt ist für die Annahme einer Haushaltsaufnahme zusätzlich erforderlich, dass sich das Kind dort überwiegend aufhalten und seinen Lebensmittelpunkt haben muss (BFH-Urteil in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762; in BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752; in BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Die Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt haben soll, müssen genau bezeichnet und die sich daraus ergebenden wesentlichen Tatumstände benannt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303; vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Insbesondere fehlt es an Ausführungen zu der Frage, warum sie das Recht, das Unterlassen einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zu rügen, nicht durch das Unterlassen einer diesbezüglichen Rüge in der mündlichen Verhandlung, in der sie durch einen Rechtsanwalt sachkundig vertreten war, gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO verloren habe (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372; vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, Rz 6, und vom 25. Oktober 2013 VI B 144/12, BFH/NV 2014, 181, Rz 11).
  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

    Es müssen die Aktenteile genau bezeichnet werden, die das FG nach Ansicht des Klägers nicht berücksichtigt hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, Rz 9).
  • BFH, 19.02.2014 - II B 106/13

    Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an

    Insbesondere fehlt es an Ausführungen zu der Frage, warum sie das Recht, das Unterlassen einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zu rügen, nicht durch das Unterlassen einer diesbezüglichen Rüge in der mündlichen Verhandlung vor dem FG, in der sie durch zwei Steuerberater sachkundig vertreten war, gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung verloren habe (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372; vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, Rz 6, und vom 25. Oktober 2013 VI B 144/12, BFH/NV 2014, 181, Rz 11).
  • BFH, 23.10.2013 - IX B 68/13

    NZB: Grundsätzliche Bedeutung; Einwendungen gegen die Richtigkeit des im

    Soweit die Kläger Einwendungen gegen die Richtigkeit des im angefochtenen Urteil festgestellten Sachverhalts erheben, können diese grundsätzlich nicht als Verfahrensmängel im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, sondern nur mit dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 108 FGO beim Finanzgericht (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2013 - III S 23/13

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler;

    Insbesondere müssen für eine ordnungsgemäße Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten aber die Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt haben soll, genau bezeichnet und die sich daraus ergebenden wesentlichen Tatumstände benannt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.10.2012 - IX B 72/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36052
BFH, 08.10.2012 - IX B 72/12 (https://dejure.org/2012,36052)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2012 - IX B 72/12 (https://dejure.org/2012,36052)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - IX B 72/12 (https://dejure.org/2012,36052)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 78
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