Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.03.2013

Rechtsprechung
   BFH, 08.02.2013 - VIII B 122/12   

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https://dejure.org/2013,6041
BFH, 08.02.2013 - VIII B 122/12 (https://dejure.org/2013,6041)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2013 - VIII B 122/12 (https://dejure.org/2013,6041)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - VIII B 122/12 (https://dejure.org/2013,6041)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 952
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.10.2023 - VIII B 70/22

    Zur Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls bei der Prüfung, ob

    Diese Frage ist jedoch nur im jeweiligen Einzelfall von Bedeutung (vgl. zur Einzelfallbezogenheit der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei einer wissenschaftlichen Tätigkeit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.02.2013 - VIII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, Rz 3; BFH-Urteil vom 23.05.1985 - IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, unter 2. [Rz 16]) und damit nicht abstrakt klärungsfähig.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.08.2017 - 3 K 3118/17

    Kein Werbungskostenabzug für Reservistendienst Leistende der Bundeswehr

    Dies ist nicht verfassungswidrig (vgl. BFH, Beschluss vom 08.02.2013 VII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, Juris).
  • BFH, 02.04.2014 - I B 130/13

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

    Vielmehr ist für die schlüssige Darlegung der Verfassungswidrigkeit eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientierte rechtliche Auseinandersetzung erforderlich (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2013 VIII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, m.w.N).
  • BFH, 27.05.2019 - II B 108/17

    Zur Verfassungswidrigkeitsrüge des ErbStG, der uneingeschränkten

    Vielmehr ist für die schlüssige Darlegung der Verfassungswidrigkeit eine substantiierte, an den Vorgaben des GG sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG orientierte rechtliche Auseinandersetzung erforderlich (BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2013 VIII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, m.w.N., und vom 2. April 2014 I B 130/13, BFH/NV 2014, 1085).
  • FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 1 K 166/12

    Abziehbarkeit von Zahlungen i.R.e. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs als

    Die bloße Behauptung, eine Norm bzw. deren Auslegung seien verfassungswidrig, begründet keine grundsätzlicher Bedeutung, sofern dies - wie vorliegend - nicht offenkundig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2013 VIII B 122/12, juris).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.03.2013 - IX B 144/12   

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https://dejure.org/2013,6838
BFH, 01.03.2013 - IX B 144/12 (https://dejure.org/2013,6838)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2013 - IX B 144/12 (https://dejure.org/2013,6838)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2013 - IX B 144/12 (https://dejure.org/2013,6838)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel

  • openjur.de

    Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 44 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel

  • rewis.io

    Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 44 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurückweisung der Klage als unzulässig, da ein Vorverfahren nicht durchgeführt worden ist

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehler bei unzulässiger Abweisung einer Klage durch Prozessurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 952
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.03.2012 - VI B 121/11

    Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel - Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 01.03.2013 - IX B 144/12
    Weist das Finanzgericht (FG) die Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, statt zur Sache zu entscheiden, liegt zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vor (BFH-Beschluss vom 9. März 2012 VI B 121/11, BFH/NV 2012, 1157; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 80; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 115 FGO Rz 234; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2017 - V B 168/16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfehler; Absoluter Revisionsgrund; Fehlende

    Weist das Finanzgericht (FG) eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, statt zur Sache zu entscheiden, liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor (BFH-Beschlüsse vom 1. März 2013 IX B 144/12, BFH/NV 2013, 952, und vom 15. Juli 2013 IX B 28/13, BFH/NV 2013, 1537).
  • BFH, 25.03.2015 - V B 163/14

    Bekanntgabe unter Einschaltung eines Postserviceunternehmens

    Weist das FG eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, statt zur Sache zu entscheiden, liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor (BFH-Beschlüsse vom 1. März 2013 IX B 144/12, BFH/NV 2013, 952, und vom 15. Juli 2013 IX B 28/13, BFH/NV 2013, 1537).
  • BFH, 15.07.2013 - IX B 28/13

    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Frankierservices -

    Weist das FG eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, statt zur Sache zu entscheiden, liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor (BFH-Beschluss vom 1. März 2013 IX B 144/12, BFH/NV 2013, 952; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 80; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 234, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2016 - VIII B 148/14

    Rüge der fehlerhaften Auslegung eines Einspruchsschreibens durch das FG als

    Zwar stellt es einen Verfahrensfehler gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn das FG die Klage durch Prozessurteil als unzulässig abweist, statt zur Sache zu entscheiden, wenn es zu Unrecht von einem nicht abgeschlossenen Vorverfahren gemäß § 44 Abs. 1 FGO ausgeht, da hierin ein Verstoß gegen das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, liegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. März 2013 IX B 144/12, BFH/NV 2013, 952; vom 20. Januar 2009 IX B 178/08, juris).
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