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   BFH, 22.02.2013 - V B 72/12   

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https://dejure.org/2013,6047
BFH, 22.02.2013 - V B 72/12 (https://dejure.org/2013,6047)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2013 - V B 72/12 (https://dejure.org/2013,6047)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - V B 72/12 (https://dejure.org/2013,6047)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag, Hilfsweises Aufrechterhalten des Sachantrags, Konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, Verhältnis von Gestattungs- und Festsetzungsverfahren

  • openjur.de

    Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag, Hilfsweises Aufrechterhalten des Sachantrags, Konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, Verhältnis von Gestattungs- und Festsetzungsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 138, UStG § 20
    Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag, Hilfsweises Aufrechterhalten des Sachantrags, Konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, Verhältnis von Gestattungs- und Festsetzungsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag, Hilfsweises Aufrechterhalten des Sachantrags, Konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, Verhältnis von Gestattungs- und Festsetzungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 FGO, § 20 UStG 2005
    Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag, Hilfsweises Aufrechterhalten des Sachantrags, Konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, Verhältnis von Gestattungs- und Festsetzungsverfahren

  • IWW
  • rewis.io

    Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag, Hilfsweises Aufrechterhalten des Sachantrags, Konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, Verhältnis von Gestattungs- und Festsetzungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 20
    Begriff des erledigenden Ereignisses

  • datenbank.nwb.de

    Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Erledigung in der Hauptsache bei Ablehnung eines Antrags des Steuerpflichtigen auf Besteuerung nach vereinnahmten und nicht nach vereinbarten Entgelten

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 984
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.07.1997 - I R 8/95

    Anforderungen an die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 22.02.2013 - V B 72/12
    Erledigung ist eingetreten, wenn die Klage ursprünglich zulässig und begründet war, infolge eines zwischenzeitlich eingetretenen Ereignisses das Begehren des Klägers aber objektiv gegenstandslos geworden ist (BFH-Urteil vom 30. Juli 1997 I R 8/95, BFH/NV 1998, 187).

    a) Einen hilfsweisen Antrag auf Zulassung der Revision hat der Kläger nicht ausdrücklich gestellt und eine Unterstellung der hilfsweisen Aufrechterhaltung seines ursprünglichen Antrags ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn ein fachkundig vertretener Kläger einen entsprechenden Hilfsantrag nicht stellt, obwohl er auf Zweifel am Eintritt der Erledigung hingewiesen worden ist (BFH-Beschluss vom 3. April 2000 I B 97/99, BFH/NV 2000, 1227; BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 187).

  • BFH, 03.04.2000 - I B 68/99

    Erledigung der Hauptsache; einseitige Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 22.02.2013 - V B 72/12
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger nicht zumindest hilfsweise an seinem ursprünglichen Antrag festhält (BFH-Beschluss vom 3. April 2000 I B 68/99, BFH/NV 2000, 1226; BFH-Urteil vom 27. September 1979 IV R 70/72, BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779).

    Für die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde sind die zur einseitigen Erledigungserklärung entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1226).

  • BFH, 28.08.2002 - V B 65/02

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

    Auszug aus BFH, 22.02.2013 - V B 72/12
    Zwar entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten konkludent ausgesprochen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann der Steuerpflichtige die Gestattung des FA auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nicht allein daraus ableiten, dass er einen Antrag an das FA auf Gestattung gestellt hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 210).

  • BFH, 27.09.1979 - IV R 70/72

    Widerspruch - Erledigung der Hauptsache - Erledigungsfrage

    Auszug aus BFH, 22.02.2013 - V B 72/12
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger nicht zumindest hilfsweise an seinem ursprünglichen Antrag festhält (BFH-Beschluss vom 3. April 2000 I B 68/99, BFH/NV 2000, 1226; BFH-Urteil vom 27. September 1979 IV R 70/72, BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779).
  • BFH, 20.01.2000 - V B 163/99

    Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten

    Auszug aus BFH, 22.02.2013 - V B 72/12
    Zwar entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten konkludent ausgesprochen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).
  • BFH, 03.04.2000 - I B 97/99

    PKH für inländische juristische Person

    Auszug aus BFH, 22.02.2013 - V B 72/12
    a) Einen hilfsweisen Antrag auf Zulassung der Revision hat der Kläger nicht ausdrücklich gestellt und eine Unterstellung der hilfsweisen Aufrechterhaltung seines ursprünglichen Antrags ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn ein fachkundig vertretener Kläger einen entsprechenden Hilfsantrag nicht stellt, obwohl er auf Zweifel am Eintritt der Erledigung hingewiesen worden ist (BFH-Beschluss vom 3. April 2000 I B 97/99, BFH/NV 2000, 1227; BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 187).
  • BFH, 11.05.2011 - V B 93/10

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach

    Auszug aus BFH, 22.02.2013 - V B 72/12
    Zwar entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten konkludent ausgesprochen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).
  • BFH, 18.11.2015 - XI R 38/14

    Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG)

    Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei der Gestattung nach § 20 UStG durch das FA um den Erlass eines begünstigenden Ermessens-Verwaltungsaktes i.S. der §§ 130, 131 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Februar 2013 V B 72/12, BFH/NV 2013, 984, Rz 12).

    Da die Gestattung einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) und die hierauf beruhende Umsatzsteuerfestsetzung (§ 155 AO) zwei verschiedene Verfahren betreffen, kann die Umsatzsteuerfestsetzung nur dann als konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ausgelegt werden, wenn mit ihr nach außen erkennbar auch eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag getroffen wurde (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 210, unter II.2.b, Rz 15; in BFH/NV 2011, 1406, Rz 4; in BFH/NV 2013, 984, Rz 13).

    d) Das FG hat zwar zutreffend entschieden, dass die Klägerin nicht allein deshalb von einer Gestattung durch das FA ausgehen konnte, weil sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", der von der Finanzverwaltung eigens hierfür vorgesehen ist, einen eindeutigen Antrag gestellt hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897; in BFH/NV 2003, 210, unter II.2.b, Rz 15; in BFH/NV 2013, 984, Rz 13).

  • BFH, 18.08.2015 - V R 47/14

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

    Bei der Gestattung nach § 20 UStG durch das FA handelt es sich um den Erlass eines begünstigenden Ermessens-Verwaltungsaktes i.S. der §§ 130, 131 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Februar 2013 V B 72/12, BFH/NV 2013, 984).

    Da die Gestattung einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) und die hierauf beruhende Umsatzsteuerfestsetzung (§ 155 AO) zwei verschiedene Verfahren betreffen, kann die Umsatzsteuerfestsetzung nur dann als konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ausgelegt werden, wenn mit ihr nach außen erkennbar auch eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag getroffen wurde (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 984; in BFH/NV 2011, 1406; in BFH/NV 2003, 210).

  • BFH, 12.07.2023 - XI R 5/21

    Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und

    aa) Die Gestattung ist ein begünstigender sonstiger Ermessens-Verwaltungsakt im Sinne der §§ 130, 131 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 22.02.2013 - V B 72/12, BFH/NV 2013, 984, Rz 12; BFH-Urteil vom 18.08.2015 - V R 47/14, BFHE 251, 287, BStBl II 2018, 611, Rz 15).
  • FG Nürnberg, 23.09.2015 - 2 K 917/14

    Erstreckung eines Einspruchs auf die mit der Steuerfestsetzung verbundene

    Bei einer Genehmigung nach § 20 Abs. 1 UStG und der Steuerfestsetzung, in welcher Umsätze nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten veranlagt werden, handelt es sich um zwei verschiedene Verwaltungsakte, wobei die Besteuerungsart die Höhe der Steuerfestsetzung beeinflusst (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22.02.2013 V B 72/12 BFH/NV 2013, 984).

    Dies setzt jedoch voraus, dass eine nach außen erkennbare Entscheidung über einen entsprechenden Antrag getroffen wurde (BFH-Beschluss vom 22.02.2013 V B 72/12 BFH/NV 2013, 984).

  • BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12

    Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde -

    a) Für die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde sind die zur einseitigen Erledigungserklärung entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (vgl. hierzu und zum Folgenden z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2000 I B 68/99, BFH/NV 2000, 1226, und vom 22. Februar 2013 V B 72/12, BFH/NV 2013, 984, jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2015 - 7 V 7309/14

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich der Genehmigung der Ist Besteuerung

    Die Gestattung einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten und die hierauf beruhende Umsatzsteuerfestsetzung erfolgen in verschiedenen Verwaltungsverfahren (BFH v. 22.02.2013 - V B 72/12, BFH/NV 2013, 984, 3. Leitsatz).
  • FG Sachsen, 17.12.2013 - 6 K 1768/11

    Keine Genehmigung der Ist-Versteuerung durch bloße Übernahme der für das Vorjahr

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt die Gestattung gemäß § 20 UStG voraus, dass eine nach außen erkennbare Entscheidung über einen entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen getroffen wurde (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Februar 2013, V B 72/12, BFH/NV 2013, 984 m. w. N.).
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