Rechtsprechung
BFH, 04.03.2013 - III B 124/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Investitionszulage für den Betreiber einer Biogasanlage
- openjur.de
Investitionszulage für den Betreiber einer Biogasanlage
- Bundesfinanzhof
InvZulG § 2, AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, FGO § 115 Abs 2
Investitionszulage für den Betreiber einer Biogasanlage
- Bundesfinanzhof
Investitionszulage für den Betreiber einer Biogasanlage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 InvZulG 1999, § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO, § 115 Abs 2 FGO
Investitionszulage für den Betreiber einer Biogasanlage - rewis.io
Investitionszulage für den Betreiber einer Biogasanlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Gewährung einer Investitionszulage für eine Biogasanlage mangels grundsätzlicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de
Investitionszulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs der Abfallwirtschaft (Biogasanlage)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Gewährung von Investitionszulagen für eine Biogasanlage bei fehlender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 06.06.2012 - 8 K 1738/06
- BFH, 04.03.2013 - III B 124/12
Papierfundstellen
- BFH/NV 2013, 986
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.03.2005 - III R 20/00
Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes
Auszug aus BFH, 04.03.2013 - III B 124/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Klassifikation der Wirtschaftszweige, im Streitfall also nach der WZ 2003 (BFH-Urteile vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497;… vom 26. Juli 2012 III R 43/11, BFH/NV 2013, 86).Die WZ 2003 basiert, wie ihre Vorgängerin, die WZ 1993, auf der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, die wiederum auf der Internationalen Systematik der Wirtschaftszweige der Vereinten Nationen aufbaut (vgl. Statistisches Bundesamt, Vorwort zur WZ 2003, abrufbar unter www.destatis.de; BFH-Urteil in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497).
Die Klassifikation ist damit Ausdruck einer generellen, weltweit harmonisierten Verkehrsauffassung über Zuordnungskriterien für Wirtschaftsunternehmen (BFH-Urteil in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, zur WZ 1993).
- BFH, 16.04.2002 - X B 102/01
Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz
Auszug aus BFH, 04.03.2013 - III B 124/12
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt und die Rechtsfrage in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045). - BFH, 26.07.2012 - III R 43/11
Zulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs mit Hilfe der Klassifikation der …
Auszug aus BFH, 04.03.2013 - III B 124/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Klassifikation der Wirtschaftszweige, im Streitfall also nach der WZ 2003 (BFH-Urteile vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497; vom 26. Juli 2012 III R 43/11, BFH/NV 2013, 86).
- BFH, 21.09.2015 - III B 125/14
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Rechtfortbildung - Darlegung des …
Zudem sei sie höchstrichterlich noch nicht geklärt, auch nicht durch den Senatsbeschluss vom 4. März 2013 III B 124/12 (BFH/NV 2013, 986). - BFH, 31.07.2013 - V B 66/12
Berichtigung des Rubrums im Beschwerdeverfahren, Beschwerdebefugnis, Auslegung …
Da bereits im Hinblick auf die erste Begründungsalternative kein Zulassungsgrund vorliegt (s. oben B.1.a), kann schon deshalb mit Zulassungsgründen gegen die zweite Begründungsalternative die Revisionszulassung nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. März 2013 III B 124/12, BFH/NV 2013, 986). - BFH, 16.07.2015 - III R 34/14
Gewährung einer Investitionszulage - Übernahme einer fehlerhaften statistischen …
Auf die Vorschriften des deutschen Abfallwirtschaftsrechts und die hierzu ergangene Rechtsprechung nationaler Verwaltungsgerichte kommt es hingegen nicht an (Senatsbeschluss vom 4. März 2013 III B 124/12, BFH/NV 2013, 986, Rz 9).