Rechtsprechung
BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
- openjur.de
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
- Bundesfinanzhof
InsO § 35 Abs 2, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, AO § 37 Abs 2
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
- Bundesfinanzhof
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 35 Abs 2 InsO, § 96 Abs 1 Nr 1 InsO, § 37 Abs 2 AO
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen - rewis.io
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1
Behandlung eines Steuererstattungsanspruchs in der Insolvenz des Steuerpflichtigen - datenbank.nwb.de
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Erstattung von Einkommenssteuervorauszahlungen unterfällt insolvenzfreiem Vermögen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Erstattung von Einkommenssteuervorauszahlungen unterfällt insolvenzfreiem Vermögen
Verfahrensgang
- FG Münster, 27.09.2013 - 14 K 1917/12
- BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13 (PKH)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2014, 1013
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09
Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf …
Auszug aus BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13
Aus dem Senatsbeschluss vom 29. Januar 2010 VII B 192/09 (BFH/NV 2010, 1856) ist nichts Gegenteiliges abzuleiten. - BFH, 08.09.2011 - II R 54/10
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen …
Auszug aus BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13
Aus § 35 Abs. 2 InsO ergibt sich, dass das Vermögen aus der freigegebenen Tätigkeit, d.h. der gesamte Neuerwerb aus der Tätigkeit, nicht zur Insolvenzmasse gehört (vgl. BFH-Urteil vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149, Rz 18). - BFH, 29.10.2002 - VII R 2/02
Kein Erstattungsanspruch bei Bestandskraft einer rechtswidrigen Festsetzung
Auszug aus BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13
Denn der Erstattungsanspruch ist die Umkehr des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 2002 VII R 2/02, BFHE 200, 88, BStBl II 2003, 43, unter II.2.b).
- BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen …
Auszug aus BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13
Das FG bezieht sich zu Recht auf Entscheidungen des beschließenden Senats, wonach Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners, welche dieser im Zusammenhang mit einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen selbständigen Tätigkeit erworben hat, nicht in die Insolvenzmasse fallen und somit keine insolvenzrechtlichen Verbote einer vom FA erklärten Aufrechnung gegen solche Ansprüche mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen entgegenstehen (Senatsbeschluss vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336;… vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115). - BFH, 07.04.2005 - V R 5/04
Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im …
Auszug aus BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13
Das ergibt sich schon aus dem BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848), wonach Steuerschulden, die aus einer insolvenzfreien Tätigkeit des Schuldners herrühren, keine Masseverbindlichkeiten sind. - BFH, 21.07.1999 - V S 6/99
PKH bei NZB
Auszug aus BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung für den Eintritt des Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1999 V S 6/99, BFH/NV 2000, 193). - BFH, 23.08.2011 - VII B 8/11
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus …
Auszug aus BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13
Das FG bezieht sich zu Recht auf Entscheidungen des beschließenden Senats, wonach Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners, welche dieser im Zusammenhang mit einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen selbständigen Tätigkeit erworben hat, nicht in die Insolvenzmasse fallen und somit keine insolvenzrechtlichen Verbote einer vom FA erklärten Aufrechnung gegen solche Ansprüche mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen entgegenstehen (Senatsbeschluss vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336; vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115).
- BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen …
Wird eine selbständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf Vorauszahlungen beruht, die erst nach der Freigabe festgesetzt und allein nach den zu erwartenden Einkünften aus der freigegebenen Tätigkeit berechnet worden sind, nicht i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. März 2014 VII S 47/13 (PKH), BFH/NV 2014, 1013).Mit Beschluss vom 6. März 2014 VII S 47/13 (PKH) (BFH/NV 2014, 1013) hat der Senat diese Rechtsprechung auf Einkommensteuererstattungsansprüche ausgedehnt, die auf Vorauszahlungen beruhen, bei deren Berechnung nur die Einkünfte aus der freigegebenen Tätigkeit zu Grunde gelegt worden sind.
Ein solcher Sachverhalt lag dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1013 zugrunde.
- FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 732/14
Steht die insolvenzrechtliche strukturelle Unterscheidung der Vermögensmassen …
Aus § 35 Abs. 2 InsO ergibt sich, dass das Vermögen aus der freigegebenen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört (BFH, Beschluss vom 6. März 2014 VII S 47/13 (PKH), Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2014, 1013).