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   BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14   

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https://dejure.org/2014,11200
BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14 (https://dejure.org/2014,11200)
BFH, Entscheidung vom 02.04.2014 - XI B 2/14 (https://dejure.org/2014,11200)
BFH, Entscheidung vom 02. April 2014 - XI B 2/14 (https://dejure.org/2014,11200)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen - Entbehrlichkeit eines richterlichen Hinweises auf fehlende Erfolgsaussicht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • openjur.de

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen; Entbehrlichkeit eines richterlichen Hinweises auf fehlende Erfolgsaussicht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 77 Abs 1 S 3, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 103 Abs 1, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen - Entbehrlichkeit eines richterlichen Hinweises auf fehlende Erfolgsaussicht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen - Entbehrlichkeit eines richterlichen Hinweises auf fehlende Erfolgsaussicht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 1 S 3 EStG 2009, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen - Entbehrlichkeit eines richterlichen Hinweises auf fehlende Erfolgsaussicht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen - Entbehrlichkeit eines richterlichen Hinweises auf fehlende Erfolgsaussicht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 77
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erstattung von Anwaltskosten im Vorverfahren nach § 77 EStG mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers; Unzulässigkeit einer Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten; richterlicher Hinweis auf fehlende Erfolgsaussicht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei einem rechtskundig vertretenen Beteiligten entbehrlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1049
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
    Die in § 76 Abs. 2 FGO vorgesehene Regelung verpflichtet das FG nicht, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).

    Das gilt insbesondere dann, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 204).

  • BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01

    Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
    Denn bei einer solchen Sachlage muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass das Gericht den Hinweisen des Prozessgegners folgt (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).
  • BFH, 27.10.2008 - XI B 202/07

    Haftung des Betriebsübernehmers - Darlegung eines Verfahrensfehlers -

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
    Im Übrigen ist ein Hinweis des Gerichts auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte zumindest dann nicht erforderlich, wenn der Beteiligte fachkundig vertreten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2008 XI B 202/07, BFH/NV 2009, 118).
  • BFH, 28.02.1989 - VIII R 303/84

    Keine Sanierungsabsicht bei Schulderlaß wegen eines besonderen Interesses an der

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
    Ebenso wenig ist das FG gehalten, die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte mit den Verfahrensbeteiligten umfassend zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711; BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 VII B 257/01, BFH/NV 2002, 1498, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2013 - XI B 114/12

    Unzulässige Überraschungsentscheidung bei nicht erörterter Schätzungsmethode

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
    aa) Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2013 XI B 114/12, BFH/NV 2013, 1947, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2012 - X S 1/12

    Inhalt und Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
    Denn bei einem rechtskundig vertretenen Beteiligten --wie hier-- ist ein richterlicher Hinweis auf die fehlende Erfolgsaussicht des Begehrens des Beteiligten regelmäßig jedenfalls dann entbehrlich, wenn hierauf bereits der Prozessgegner hingewiesen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2012 X S 1/12, BFH/NV 2012, 1149, Rz 9).
  • BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07

    Grundsätzlich keine Revisionszulassung wegen materieller Rechtsfehler - hier:

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
    a) Für eine schlüssige Rüge wären insoweit Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwieweit eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2007 XI B 16/07, BFH/NV 2008, 595, unter b.bb, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
    Diesen Ansprüchen entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373).
  • BFH, 02.10.2013 - III B 56/13

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags -

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
    Die insoweit erforderlichen Angaben zum Beweisantritt und zum Beweisthema fehlen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62, Rz 8).
  • BFH, 26.11.2007 - VIII B 121/07

    Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Urlaubsbedingte

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
    Der Kläger hat überdies zu Recht selbst darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör das FG nicht verpflichtet, sich seinen rechtlichen Ansichten anzuschließen, sondern dass es Vorbringen der Beteiligten aus formellen und materiellen Gründen auch unbeachtet lassen darf (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 2007 VIII B 121/07, BFH/NV 2008, 397, unter 1.b).
  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 73/00

    Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

  • BFH, 12.07.2002 - VII B 257/01

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Erörterungspflicht; Widerruf der Bestellung als

  • BFH, 23.06.2015 - III R 31/14

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen

    Ein Verschulden ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Einspruchsführer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und die Behörde trotz des Bestehens der Amtsermittlungspflicht keine andere Entscheidung treffen konnte (z.B. BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25; BFH-Beschluss vom 2. April 2014 XI B 2/14, BFH/NV 2014, 1049).
  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.04.2014 - XI B 2/14, BFH/NV 2014, 1049, Rz 12; vom 09.04.2014 - XI B 6/14, BFH/NV 2014, 1230, Rz 12; vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 23).
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