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   BFH, 24.03.2014 - X S 4/14 (PKH)   

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https://dejure.org/2014,10452
BFH, 24.03.2014 - X S 4/14 (PKH) (https://dejure.org/2014,10452)
BFH, Entscheidung vom 24.03.2014 - X S 4/14 (PKH) (https://dejure.org/2014,10452)
BFH, Entscheidung vom 24. März 2014 - X S 4/14 (PKH) (https://dejure.org/2014,10452)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden Rechtslage trotz feststehender Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - Verfahrensmangel bei Erlass eines Prozess- statt Sachurteils - Überraschungsentscheidung

  • openjur.de

    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden Rechtslage trotz feststehender Erfolgsaussichten des Rechtsmittels; Verfahrensmangel bei Erlass eines Prozess- statt Sachurteils; Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 41 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 114 Abs 2, FGO § 142
    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden Rechtslage trotz feststehender Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - Verfahrensmangel bei Erlass eines Prozess- statt Sachurteils - Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden Rechtslage trotz feststehender Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - Verfahrensmangel bei Erlass eines Prozess- statt Sachurteils - Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 114 Abs 2 ZPO, § 142 FGO
    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden Rechtslage trotz feststehender Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - Verfahrensmangel bei Erlass eines Prozess- statt Sachurteils - Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden Rechtslage trotz feststehender Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - Verfahrensmangel bei Erlass eines Prozess- statt Sachurteils - Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 2
    Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Abweisung der Klage als unzulässig, da die Rechtsverfolgung mutwillig erscheint

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung von PKH wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Vorliegen eines Verfahrensmangels; unzulässige Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mutwillige, aber erfolgreiche Klageerhebung - und keine PKH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1067
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.10.1970 - VII R 42/68

    Kammer der Steuerbevollmächtigten - Bestellung eines Steuerbevollmächtigten -

    Auszug aus BFH, 24.03.2014 - X S 4/14
    Dies gilt insbesondere, wenn das FG bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts bereits das Feststellungsinteresse unzutreffend verneint und die Frage der Nichtigkeit daher inhaltlich gar nicht mehr prüft (zur Nichtigkeitsfeststellungsklage BFH-Urteil vom 27. Oktober 1970 VII R 42/68, BFHE 100, 288, BStBl II 1970, 873; ebenso zur Fortsetzungsfeststellungsklage BFH-Entscheidungen vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860; vom 18. November 2005 XI B 192/04, BFH/NV 2006, 355, und vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 18.11.2005 - XI B 192/04

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 24.03.2014 - X S 4/14
    Dies gilt insbesondere, wenn das FG bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts bereits das Feststellungsinteresse unzutreffend verneint und die Frage der Nichtigkeit daher inhaltlich gar nicht mehr prüft (zur Nichtigkeitsfeststellungsklage BFH-Urteil vom 27. Oktober 1970 VII R 42/68, BFHE 100, 288, BStBl II 1970, 873; ebenso zur Fortsetzungsfeststellungsklage BFH-Entscheidungen vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860; vom 18. November 2005 XI B 192/04, BFH/NV 2006, 355, und vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08

    Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BFH, 24.03.2014 - X S 4/14
    Dies gilt insbesondere, wenn das FG bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts bereits das Feststellungsinteresse unzutreffend verneint und die Frage der Nichtigkeit daher inhaltlich gar nicht mehr prüft (zur Nichtigkeitsfeststellungsklage BFH-Urteil vom 27. Oktober 1970 VII R 42/68, BFHE 100, 288, BStBl II 1970, 873; ebenso zur Fortsetzungsfeststellungsklage BFH-Entscheidungen vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860; vom 18. November 2005 XI B 192/04, BFH/NV 2006, 355, und vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 24.03.2014 - X S 4/14
    Die Schätzungen hätten allein dem Zweck gedient, die Antragstellerin zur nochmaligen Vorlage bereits vorgelegter Belege zu nötigen, was nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unzulässig sei (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381, unter II.2.b bb, wonach eine überhöhte Schätzung nicht zum Ziel haben dürfe, den Steuerpflichtigen zur Abgabe von Steuererklärungen anzuhalten).
  • BFH, 16.06.2010 - X B 214/09

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere -

    Auszug aus BFH, 24.03.2014 - X S 4/14
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht rechnen musste (Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 X B 214/09, BFH/NV 2010, 1811, unter 2.a).
  • BFH, 27.05.1975 - VII R 80/74

    Berechtigtes Interesse - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Zurücknahme eines

    Auszug aus BFH, 24.03.2014 - X S 4/14
    Dies gilt insbesondere, wenn das FG bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts bereits das Feststellungsinteresse unzutreffend verneint und die Frage der Nichtigkeit daher inhaltlich gar nicht mehr prüft (zur Nichtigkeitsfeststellungsklage BFH-Urteil vom 27. Oktober 1970 VII R 42/68, BFHE 100, 288, BStBl II 1970, 873; ebenso zur Fortsetzungsfeststellungsklage BFH-Entscheidungen vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860; vom 18. November 2005 XI B 192/04, BFH/NV 2006, 355, und vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

    Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen, soweit sie sich gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2014 (X S 4/14 PKH) richtet.

    Mit ihrer am 6. Juni 2014 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen Änderungsbescheide betreffend die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und den Verlustvortrag bei der Einkommensteuer für die Jahre 2008 und 2009, das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 26. November 2013 (8 K 883/13) und einen Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2014 (X S 4/14 PKH).

  • BFH, 25.02.2016 - X S 23/15

    Trotz gegebener Verfahrensmängel keine PKH-Gewährung für eine

    Der Senat hat bereits entschieden, dass Mutwilligkeit auch dann anzunehmen ist, wenn eine zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde zwar vorläufig erfolgreich wäre und zur Aufhebung des angefochtenen Urteils sowie zur Zurückverweisung der Sache an das FG führen würde, zugleich aber feststünde, dass die Klage im zweiten Rechtsgang als unbegründet abzuweisen wäre (Senatsbeschluss vom 24. März 2014 X S 4/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1067; Verfassungsbeschwerde mit Beschluss des BVerfG vom 11. Dezember 2014  1 BvR 1911/14 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 25.10.2019 - X B 68/19

    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen

    Wenn der Kläger schließlich anführt, er halte das besondere Interesse an einer Feststellung der Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnungen für gegeben, rügt er im Kern die Entscheidung des FG durch Prozess- anstelle durch Sachurteil (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 24.03.2014 - X S 4/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1067, Rz 21, m.w.N.; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 234).
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