Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.05.2014

Rechtsprechung
   BFH, 02.06.2014 - III B 101/13   

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https://dejure.org/2014,18532
BFH, 02.06.2014 - III B 101/13 (https://dejure.org/2014,18532)
BFH, Entscheidung vom 02.06.2014 - III B 101/13 (https://dejure.org/2014,18532)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - III B 101/13 (https://dejure.org/2014,18532)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerschätzungen, Hinzuschätzung in Form eines Sicherheitszuschlags; Bilanzberichtigung nur bei unrichtigem Bilanzansatz, fehlerhafte gewinnneutrale Einbuchung einer Verbindlichkeit; Vorliegen einer ...

  • openjur.de

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerschätzungen, Hinzuschätzung in Form eines Sicherheitszuschlags; Bilanzberichtigung nur bei unrichtigem Bilanzansatz, fehlerhafte gewinnneutrale Einbuchung einer Verbindlichkeit; Vorliegen einer ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 4 Abs 2, EStG § 4 Abs 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, AO § 162
    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerschätzungen, Hinzuschätzung in Form eines Sicherheitszuschlags; Bilanzberichtigung nur bei unrichtigem Bilanzansatz, fehlerhafte gewinnneutrale Einbuchung einer Verbindlichkeit; Vorliegen einer ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerschätzungen, Hinzuschätzung in Form eines Sicherheitszuschlags; Bilanzberichtigung nur bei unrichtigem Bilanzansatz, fehlerhafte gewinnneutrale Einbuchung einer Verbindlichkeit; Vorliegen einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 4 Abs 2 EStG 2002
    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerschätzungen, Hinzuschätzung in Form eines Sicherheitszuschlags; Bilanzberichtigung nur bei unrichtigem Bilanzansatz, fehlerhafte gewinnneutrale Einbuchung einer Verbindlichkeit; Vorliegen einer ...

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerschätzungen, Hinzuschätzung in Form eines Sicherheitszuschlags; Bilanzberichtigung nur bei unrichtigem Bilanzansatz, fehlerhafte gewinnneutrale Einbuchung einer Verbindlichkeit; Vorliegen einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerschätzungen, Hinzuschätzung in Form eines Sicherheitszuschlags

  • datenbank.nwb.de

    Einwände gegen die Richtigkeit der Steuerschätzung im Verfahren gegen die Nichtzulassung der Revision unbeachtlich; keine Korrektur einer fehlerhaft gewinnneutralen Einbuchung einer Verbindlichkeit im Wege einer Bilanzberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Buchführungsmängel - und der Schätzungsbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1374
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 16.12.2009 - IV R 18/07

    Ehegatten in Gütergemeinschaft als Mitunternehmer der Landwirtschaft und

    Auszug aus BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
    Für eine Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 EStG) ist nur dann Raum, wenn zu dem maßgeblichen Stichtag noch ein Bilanzierungsfehler vorliegt (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 18/07, BFH/NV 2010, 1419).

    Die ursprünglich fehlerhafte gewinnneutrale Einbuchung der Verbindlichkeit macht den Bilanzansatz nicht fehlerhaft, so dass diese auch nicht durch eine spätere gewinnneutrale Ausbuchung im Wege der Bilanzberichtigung korrigiert werden kann (BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 1419; vom 26. Juni 1996 XI R 41/95, BFHE 180, 572, BStBl II 1996, 601).

  • BFH, 21.01.2013 - III B 167/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung wegen Divergenz

    Auszug aus BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
    Hierzu muss er substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Finanzgerichte und/oder in der Literatur gegen die Rechtsprechung des BFH vorgebracht worden sind (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 28. September 2000 III B 126/98, BFH/NV 2001, 461; vom 21. Januar 2013 III B 167/11, BFH/NV 2013, 754).

    Mit Einwänden gegen die Richtigkeit der Tatsachenwürdigung wird kein Verfahrensmangel, sondern ein materieller Mangel geltend gemacht, der eine Revisionszulassung nicht rechtfertigt (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2013 III B 167/11, BFH/NV 2013, 754).

  • BFH, 07.06.2000 - III R 82/97

    Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Auszug aus BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
    a) Soweit der Kläger für das Streitjahr 2004 die Zulassung der Revision mit der Begründung begehrt, das FG habe entgegen der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 7. Juni 2000 III R 82/97 (BFH/NV 2000, 1462) die zahlreichen unwesentlichen Buchführungsmängel und nicht das sachliche Gewicht des formellen Buchungsführungsfehlers für entscheidungserheblich gehalten, hat der Kläger keine die Revisionszulassung rechtfertigende Divergenz substantiiert dargelegt.

    Der BFH führte in seiner Entscheidung in BFH/NV 2000, 1462 aus, dass bei der Beurteilung eines Buchführungsfehlers nicht auf die formale Bedeutung des Buchführungsmangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht abzustellen ist.

  • BFH, 06.06.2006 - III B 202/05

    Kindergeld: Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts erfordert in beiden Fällen, dass es sich um klärungsbedürftige, entscheidungserhebliche und klärbare Rechtsfragen von allgemeinem Interesse handelt (z.B. Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653, und vom 9. Januar 2013 III B 27/12, BFH/NV 2013, 588).
  • BFH, 22.11.2012 - III B 232/11

    (Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - Kein Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
    Mit dem Vortrag einer vermeintlich fehlerhaften Rechtsanwendung lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (Senatsbeschluss vom 22. November 2012 III B 232/11, BFH/NV 2013, 242).
  • BFH, 04.11.2009 - VI B 43/09

    Entgangene Mieteinnahmen keine außergewöhnliche Belastung - Grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
    Die Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn die Entscheidung des FG nicht von ihrer Beantwortung abhängig ist (BFH-Beschluss vom 4. November 2009 VI B 43/09, BFH/NV 2010, 852).
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise --ausgehend von der materiellen Rechtsauffassung des Gerichts-- in die Beweis- oder Tatsachenwürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (BFH-Beschluss vom 16. August 2007 VIII B 210/06, BFH/NV 2007, 2286).
  • BFH, 26.06.1996 - XI R 41/95

    Wegfall einer betrieblichen Rentenverpflichtung durch Tod des Rentenberechtigten

    Auszug aus BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
    Die ursprünglich fehlerhafte gewinnneutrale Einbuchung der Verbindlichkeit macht den Bilanzansatz nicht fehlerhaft, so dass diese auch nicht durch eine spätere gewinnneutrale Ausbuchung im Wege der Bilanzberichtigung korrigiert werden kann (BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 1419; vom 26. Juni 1996 XI R 41/95, BFHE 180, 572, BStBl II 1996, 601).
  • BFH, 22.08.2006 - V B 86/05

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
    Eine Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt hingegen nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den Vorstellungen eines Beteiligten gewürdigt hat (BFH-Beschluss vom 22. August 2006 V B 86/05, BFH/NV 2006, 2289).
  • BFH, 09.01.2013 - III B 27/12

    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein - Schlüssige Darlegung

    Auszug aus BFH, 02.06.2014 - III B 101/13
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts erfordert in beiden Fällen, dass es sich um klärungsbedürftige, entscheidungserhebliche und klärbare Rechtsfragen von allgemeinem Interesse handelt (z.B. Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653, und vom 9. Januar 2013 III B 27/12, BFH/NV 2013, 588).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 114/92

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen -

  • BFH, 11.04.2012 - X B 56/11

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs; Verletzung

  • BFH, 24.03.2010 - VI B 132/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids -

  • BFH, 02.08.2013 - X B 93/12

    Verpachtetes Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen eines

  • BFH, 14.05.2013 - X B 176/12

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

  • BFH, 28.09.2000 - III B 126/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Verfahrensmangel bei unzutreffender

  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von

  • BFH, 22.10.2007 - X B 137/07

    Hinreichende Konkretisierung und buchmäßiger Nachweis für Betriebsausgabenabzug

  • BFH, 14.11.2011 - III B 8/11

    Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 05.12.2007 - X B 4/07

    Schätzung: Bindung des BFH an die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das

  • BFH, 04.08.2010 - X B 198/09

    Fehlerhafte Sachaufklärung als Grund für die Zulassung der Revision -

  • BFH, 05.09.2011 - X B 144/10

    Festsetzung von Aussetzungszinsen - Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung -

  • BFH, 12.10.2011 - III B 56/11

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren

  • BFH, 25.03.2010 - X S 27/09

    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 01.12.1998 - III B 78/97

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Auf der anderen Seite ist auch das Maß der Verletzung der dem Steuerpflichtigen obliegenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51; BFH-Beschlüsse vom 02.06.2014 - III B 101/13, Rz 11; vom 26.02.2018 - X B 53/17, Rz 7).
  • FG Thüringen, 13.12.2017 - 3 K 608/17

    Zuschätzung bei gravierenden formellen und materiellen Buchführungsmängeln anhand

    Der Sicherheitszuschlag ist eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht verbuchten Umsätzen steht (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juni 2014 III B 101/13, BFH/NV 2014, 1374).
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Auf der anderen Seite ist auch das Maß der Verletzung der dem Steuerpflichtigen obliegenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51; BFH-Beschlüsse vom 02.06.2014 - III B 101/13, Rz 11; vom 26.02.2018 - X B 53/17, Rz 7).
  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3704/15

    Zulässiger Ansatz von Sicherheitszuschlägen im Rahmen einer Schätzung von

    Der Sicherheitszuschlag ist eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht verbuchten Umsätzen steht (BFH-Beschluss vom 2. Juni 2014 III B 101/13, BFH/NV 2014, 1374).
  • BFH, 14.04.2016 - III B 108/15

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines

    Dieser Zulassungsgrund ist ein Spezialtatbestand der Grundsatzrevision (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. April 2014 XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, Rz 18, und vom 28. Mai 2015 X B 171/14, BFH/NV 2015, 1243, Rz 26, m.w.N.) und setzt daher ebenfalls die Darlegung und das Vorliegen einer hinreichend bestimmten und im Allgemeininteresse liegenden klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (z.B. Senatsbeschluss vom 21. September 2015 III B 125/14, BFH/NV 2016, 61, Rz 7, m.w.N.), die entscheidungserheblich ist (z.B. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2014 III B 101/13, BFH/NV 2014, 1374, Rz 24).
  • BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 2013 X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445; vom 2. Juni 2014 III B 101/13, BFH/NV 2014, 1374).
  • BFH, 08.11.2016 - I B 137/15

    Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten"

    Angesichts der nachhaltigen Verletzung der Mitwirkungspflichten der Klägerin wären pauschale Hinzuschätzungen bei den Umsatzerlösen nicht zu beanstanden gewesen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juni 2014 III B 101/13, BFH/NV 2014, 1374).
  • BFH, 06.08.2015 - III B 46/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an die Sorgfaltspflichten

    Die Klägerin geht insbesondere auch nicht darauf ein, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. zu den vorgenannten Darlegungserfordernissen z.B. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2014 III B 101/13, BFH/NV 2014, 1374, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.05.2014 - IX B 152/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18530
BFH, 21.05.2014 - IX B 152/13 (https://dejure.org/2014,18530)
BFH, Entscheidung vom 21.05.2014 - IX B 152/13 (https://dejure.org/2014,18530)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - IX B 152/13 (https://dejure.org/2014,18530)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einzelfallabhängiger Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahe stehenden Personen - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • openjur.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einzelfallabhängiger Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahe stehenden Personen; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, EStG § 12 Nr 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 12 Nr 1
    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einzelfallabhängiger Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahe stehenden Personen - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einzelfallabhängiger Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahe stehenden Personen - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 12 Nr 1 EStG 1997, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einzelfallabhängiger Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahe stehenden Personen - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • IWW
  • rewis.io

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einzelfallabhängiger Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahe stehenden Personen - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einzelfallabhängiger Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahe stehenden Personen

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzung für die Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahe stehenden Personen geklärt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1374
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.04.2013 - IX B 33/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Klärungsbedürftigkeit und

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - IX B 152/13
    Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) hervorgehobene Frage, ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein Mietverhältnis zwischen nahestehenden Personen anzuerkennen ist, bei dem die Vertragsbeteiligten kraft mündlicher Abrede vom schriftlich Vereinbarten abweichen, ist mangels Klärungsbedürftigkeit nicht grundsätzlich bedeutsam, wenn ihre Beantwortung --wie im Streitfall-- wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 2013 IX B 33/13, BFH/NV 2013, 1419, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.2015 - V B 152/14

    Zu den Anforderungen an die Berechtigung zum Vorsteuerabzug

    b) Soweit der Kläger darüber hinaus die Frage hervorhebt, welche konkreten Maßnahmen vom Unternehmer vernünftigerweise zu verlangen sind, ist diese Frage nicht bereits deshalb grundsätzlich bedeutsam, weil, wie der Kläger meint, die bisherige Rechtsprechung hierzu keine hinreichend konkreten Vorgaben liefere (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 2014 IX B 152/13, BFH/NV 2014, 1374, Rz 3).
  • BFH, 21.03.2017 - IX B 132/16

    Keine Revisionszulassung bei der Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung oder der

    Eine Entscheidung des BFH zu einer bestimmten Rechtsfrage ist nicht schon dann im Interesse der Rechtsfortbildung und Rechtsentwicklung erforderlich, wenn, wie der Kläger sinngemäß einwendet, die bisherige Rechtsprechung hierzu keine (aktuellen) Antworten geliefert hat (BFH-Beschluss vom 21. Mai 2014 IX B 152/13, BFH/NV 2014, 1374).
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