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   BFH, 16.06.2014 - IX B 22/14   

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https://dejure.org/2014,20186
BFH, 16.06.2014 - IX B 22/14 (https://dejure.org/2014,20186)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2014 - IX B 22/14 (https://dejure.org/2014,20186)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - IX B 22/14 (https://dejure.org/2014,20186)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte

  • openjur.de

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG VZ 2009
    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte

  • Bundesfinanzhof

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 3 EStG 2009, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, EStG VZ 2009
    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte

  • IWW
  • rewis.io

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die einkommensteuerliche Behandlung von Gewinnen in einer Fernseh-Show mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers; Umfang der Hinweispflicht des Finanzgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG
    Allgemeiner Überblick

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1540
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des

    Auszug aus BFH, 16.06.2014 - IX B 22/14
    Die vom Kläger aufgeworfene Frage der Versteuerung eines Preisgelds für die Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sowohl hinsichtlich des Veranlassungszusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung als auch der Zufälligkeit des Gewinns geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, und vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581 "Big Brother"; vgl. auch Pfützenreuter, juris-PR-SteuerR 16/2014 Anm. 3).

    Denn der Kläger konnte aufgrund der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung veröffentlichten Entscheidungen in BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469 und BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581 sowie anhand des vorab vom Gericht übersandten vorläufigen Sachberichts davon ausgehen, dass es auf die von ihm bezeichneten Gesichtspunkte entscheidungserheblich ankommen werde.

    Selbst wenn in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung in BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581 nicht hingewiesen worden sein sollte, war dem Kläger aufgrund des außergerichtlichen Schriftverkehrs die Entscheidung in BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469 bekannt, in der ebenfalls der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung und die Zufallskomponente angesprochen sind.

  • BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige

    Auszug aus BFH, 16.06.2014 - IX B 22/14
    Die vom Kläger aufgeworfene Frage der Versteuerung eines Preisgelds für die Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sowohl hinsichtlich des Veranlassungszusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung als auch der Zufälligkeit des Gewinns geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, und vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581 "Big Brother"; vgl. auch Pfützenreuter, juris-PR-SteuerR 16/2014 Anm. 3).

    Denn der Kläger konnte aufgrund der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung veröffentlichten Entscheidungen in BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469 und BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581 sowie anhand des vorab vom Gericht übersandten vorläufigen Sachberichts davon ausgehen, dass es auf die von ihm bezeichneten Gesichtspunkte entscheidungserheblich ankommen werde.

    Selbst wenn in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung in BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581 nicht hingewiesen worden sein sollte, war dem Kläger aufgrund des außergerichtlichen Schriftverkehrs die Entscheidung in BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469 bekannt, in der ebenfalls der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung und die Zufallskomponente angesprochen sind.

  • BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13

    Richterliche Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 16.06.2014 - IX B 22/14
    Einen fachkundig vertretenen Prozessbeteiligten braucht es auf naheliegende rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte nicht hinzuweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2013 XI B 1/13, BFH/NV 2014, 547, unter 1.a, m.w.N.).
  • BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09

    Beweiskraft einer Privaturkunde und des Sitzungsprotokolls - Keine Verletzung der

    Auszug aus BFH, 16.06.2014 - IX B 22/14
    Damit kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50, unter 2.b, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 18/17

    Einkünfte aus Leistungen - "Break Fee"

    Preisgelder, Aufwandspauschalen sowie während des Aufenthalts in den Produktionsräumen gezahlte Verpflichtungsgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow stellen sich danach als Gegenleistung für die Teilnahme an der Show dar, auch wenn die Aussicht auf den Erhalt der Gegenleistung ex ante ungewiss ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, und in BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581; BFH-Beschluss vom 16. Juni 2014 IX B 22/14, BFH/NV 2014, 1540).
  • BFH, 11.12.2020 - IX R 33/18

    Facharztausbildung - "Thüringen-Stipendium" - Wiedereinsetzung

    Preisgelder, Aufwandspauschalen sowie während des Aufenthalts in den Produktionsräumen gezahlte Verpflichtungsgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow stellen sich danach als Gegenleistung für die Teilnahme an der Show dar, auch wenn die Aussicht auf den Erhalt der Gegenleistung ex ante ungewiss ist (vgl. Senatsurteile in BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581, und vom 28.11.2007 - IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469; Senatsbeschluss vom 16.06.2014 - IX B 22/14, BFH/NV 2014, 1540).
  • FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14

    Umsatzsteuer - Frage der Besteuerung von Preisgeld bzw. einer Aufwandspauschale

    Auf das Urteil des Finanzgericht Münster vom 15.01.2014 (Az. 4 K 1215/12 E, EFG 2014, 638, Nichtzulassungsbeschwerde erfolglos, BFH-Beschluss vom 16.06.2014 IX B 22/14) wird Bezug genommen.
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