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   BFH, 21.05.2014 - I B 97/13   

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https://dejure.org/2014,19476
BFH, 21.05.2014 - I B 97/13 (https://dejure.org/2014,19476)
BFH, Entscheidung vom 21.05.2014 - I B 97/13 (https://dejure.org/2014,19476)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - I B 97/13 (https://dejure.org/2014,19476)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Übergehen eines Beweisantrags: Verlust des Rügerechts durch rügelose Verhandlung

  • openjur.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Übergehen eines Beweisantrags: Verlust des Rügerechts durch rügelose Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155 S 1, ZPO § 295
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Übergehen eines Beweisantrags: Verlust des Rügerechts durch rügelose Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Übergehen eines Beweisantrags: Verlust des Rügerechts durch rügelose Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 155 S 1 FGO, § 295 ZPO
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Übergehen eines Beweisantrags: Verlust des Rügerechts durch rügelose Verhandlung

  • IWW
  • rewis.io

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Übergehen eines Beweisantrags: Verlust des Rügerechts durch rügelose Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 295; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Sachaufklärung durch das Finanzgericht mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Übergehen eines Beweisantrags und Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht i.S. von § 295 ZPO bei ausdrücklicher Verzichtserklärung und bei rügeloser Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf spätere Geltendmachung eines Verfahrensfehlers durch Verhandeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1555
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.06.2013 - III B 47/12

    Rügeverzicht bei Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - I B 97/13
    Ein solcher Verzicht ist nicht nur im Falle einer ausdrücklichen Verzichtserklärung, sondern auch dann anzunehmen, wenn der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung zur Sache verhandelt hat, ohne den Verfahrensmangel zu rügen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2013 III B 47/12, BFH/NV 2013, 1438; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 100, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2019 - V R 29/19

    Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum

    Ein solcher Verzicht ist nicht nur im Falle einer ausdrücklichen Verzichtserklärung, sondern auch dann anzunehmen, wenn der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung zur Sache verhandelt hat, ohne den Verfahrensmangel zu rügen (Senatsbeschluss vom 07.02.2018 - V B 105/17, BFH/NV 2018, 536, Rz 12; BFH-Beschluss vom 21.05.2014 - I B 97/13, BFH/NV 2014, 1555, Leitsatz und Rz 3).
  • BFH, 11.07.2019 - II R 4/17

    Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

    Im Übrigen übt einen Rügeverzicht aus, der die Berufung auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht ausschließt, wer als fachkundig Vertretener keinen Beweisantrag auf Zeugenvernehmung stellt und die Unterlassung einer nach seiner Auffassung gebotenen Beweiserhebung von Amts wegen nicht in der mündlichen Verhandlung rügt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 06.12.2010 - XI B 27/10, BFH/NV 2011, 645, Rz 8, m.w.N., und vom 21.05.2014 - I B 97/13, BFH/NV 2014, 1555, Rz 3).
  • BFH, 07.02.2018 - V B 105/17

    Grundsätzliche Bedeutung: Stromspeicher keine wesentliche Komponente einer

    Ein solcher Verzicht ist nicht nur im Falle einer ausdrücklichen Verzichtserklärung, sondern auch dann anzunehmen, wenn der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung zur Sache verhandelt hat, ohne den Verfahrensmangel zu rügen (BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 2014 I B 97/13, BFH/NV 2014, 1555, Leitsatz und Rz 3; vom 5. Juni 2013 III B 47/12, BFH/NV 2013, 1438, Rz 3).
  • BFH, 05.06.2019 - V B 53/18

    Grundsätzliche Bedeutung; Ablaufhemmung durch Ermittlungen der Steuerfahndung,

    Ein solcher Verzicht ist nicht nur im Falle einer ausdrücklichen Verzichtserklärung, sondern auch dann anzunehmen, wenn der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung zur Sache verhandelt hat, ohne den Verfahrensmangel zu rügen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - V B 105/17, BFH/NV 2018, 536, Rz 12; BFH-Beschluss vom 21. Mai 2014 - I B 97/13, BFH/NV 2014, 1555, Leitsatz und Rz 3).
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