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   BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13   

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https://dejure.org/2014,20880
BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13 (https://dejure.org/2014,20880)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2014 - VI R 94/13 (https://dejure.org/2014,20880)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - VI R 94/13 (https://dejure.org/2014,20880)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i. S. des § 173 AO

  • openjur.de

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn; Tatsache i.S. des § 173 AO

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 17, EStG § 8 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 1, BewG § 11 Abs 2, AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG VZ 2008
    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i.S. des § 173 AO

  • Bundesfinanzhof

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i.S. des § 173 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 17 EStG 2002, § 8 Abs 1 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 11 Abs 2 BewG 1991
    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i.S. des § 173 AO

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i.S. des § 173 AO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragssteuerliche Behandlung des verbilligten Erwerbs einer Beteiligung im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbilligte Arbeitnehmerbeteiligung als Arbeitslohn

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ertragssteuerliche Behandlung des verbilligten Erwerbs einer Beteiligung im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum verbilligtem Erwerb einer GmbH-Beteiligung als Arbeitslohn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines geldwerten Vorteils aus verbilligten Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i. S. des § 173 AO

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslohn beim Erwerb einer verbilligten GmbH-Beteiligung bei künftiger Anstellung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter-Beteiligung: Verbilligter Erwerb als Arbeitslohn zu versteuern

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 182
  • ZIP 2014, 69
  • NZA 2014, 1196
  • NJ 2015, 237
  • BB 2014, 2071
  • DB 2014, 1907
  • BStBl II 2014, 864
  • BFH/NV 2014, 1649
  • NZG 2014, 1118
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11

    Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer -

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 28. Februar 2013 VI R 58/11, BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642, m.w.N.).

    b) Arbeitslohn kann nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile in BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642; vom 18. Oktober 2012 VI R 64/11, BFHE 239, 270, BFH/NV 2013, 131; vom 20. Mai 2010 VI R 41/09, BFHE 229, 346, BStBl II 2010, 1022; jeweils m.w.N.) ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.

    Entscheidend sind die vorgefundenen objektiven Tatumstände, die vom FG als Tatsacheninstanz eigenständig zu würdigen sind (Senatsurteil in BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642, m.w.N.).

    Entscheidend sind vielmehr die vorgefundenen objektiven Tatumstände (Senatsurteil in BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642).

  • BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
    Denn ein solcher Lebensvorgang ist ein Tatbestandsmerkmal des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG, wenn der Vorteil dem (zukünftigen) Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, m.w.N., BFHE 245, 230).

    Damit kann auch der verbilligte Erwerb einer Beteiligung (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, m.w.N., BFHE 245, 230), etwa von GmbH-Anteilen, zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG führen, wenn der Vorteil hieraus dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird.

    Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Einnahmen, die --wie vorliegend-- nicht in Geld bestehen, mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis am Abgabeort und damit mit dem gemeinen Wert (§ 11 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes --BewG--) anzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 VI R 73/12, BFHE 245, 230).

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 24/12

    Positive Differenz der Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
    a) Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist insoweit alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2013 IX R 24/12, BFHE 240, 265, BStBl II 2013, 484, m.w.N.).
  • BFH, 18.10.2012 - VI R 64/11

    Arbeitslohn von dritter Seite - Verbilligter Bezug von Waren von einem

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
    b) Arbeitslohn kann nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile in BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642; vom 18. Oktober 2012 VI R 64/11, BFHE 239, 270, BFH/NV 2013, 131; vom 20. Mai 2010 VI R 41/09, BFHE 229, 346, BStBl II 2010, 1022; jeweils m.w.N.) ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.
  • BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
    Schließlich ist auch der Ansatz des dem Kläger mit Übertragung der GmbH-Anteile zugeflossenen (zur Unerheblichkeit schuldrechtlicher Verfügungsbeschränkungen vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2011 VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923) geldwerten Vorteils der Höhe nach revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BFH, 08.12.2011 - VI R 49/09

    Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Ermittlungspflichtverletzung durch die

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
    Denn diese in erster Linie der Tatsacheninstanz obliegende Würdigung ist verfahrensrechtlich ordnungsgemäß durchgeführt worden und verstößt weder gegen Denkgesetze noch gegen Erfahrungssätze (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; Senatsurteil vom 8. Dezember 2011 VI R 49/09, BFH/NV 2012, 692, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2011 - I R 33/10

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile - Besteuerung der stillen Reserven -

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
    Ob es sich dabei um sogenannte einbringungsgeborene Anteile nach § 21 des Umwandlungssteuergesetzes handelt, ist insoweit unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 2011 I R 33/10, BFHE 235, 388, BStBl II 2012, 445).
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 12/08

    Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
    d) Ob eine Zuwendung durch das (u.U. zukünftige) Dienstverhältnis (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 2005 VI R 12/08, BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069) veranlasst und damit als Arbeitslohn zu beurteilen ist, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das FG; dies gilt auch für die Zuwendung durch einen oder an einen Dritten.
  • FG Düsseldorf, 08.08.2013 - 11 K 3681/12

    Arbeitslohn: Verbilligter Erwerb von GmbH-Anteilen durch freien Mitarbeiter unter

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
    Er beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 8. August 2013 11 K 3681/12 E und den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 vom 24. Mai 2012 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 11. September 2012 aufzuheben.
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 41/09

    Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
    b) Arbeitslohn kann nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile in BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642; vom 18. Oktober 2012 VI R 64/11, BFHE 239, 270, BFH/NV 2013, 131; vom 20. Mai 2010 VI R 41/09, BFHE 229, 346, BStBl II 2010, 1022; jeweils m.w.N.) ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.
  • BFH, 01.09.2016 - VI R 67/14

    Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

    Entscheidend sind die vorgefundenen objektiven Tatumstände, die vom FG als Tatsacheninstanz eigenständig zu würdigen sind (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2014 VI R 94/13, BFHE 246, 182, BStBl II 2014, 864).
  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 46/13

    Zum Verhältnis einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von

    b) Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 AO ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. Keine Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind demgegenüber Schlussfolgerungen aller Art, insbesondere juristische Subsumtionen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19. Februar 2013 IX R 24/12, BFHE 240, 265, BStBl II 2013, 484, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2014 VI R 94/13, BFHE 246, 182, BStBl II 2014, 864).
  • BFH, 27.08.2014 - II R 44/13

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an

    Erfolgt die Hingabe teilentgeltlich, ist die erbrachte Gegenleistung von dem so bestimmten Wert der Wirtschaftsgüter abzuziehen (ebenso zu dem als Arbeitslohn zu berücksichtigenden geldwerten Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung BFH-Beschluss vom 26. Juni 2014 VI R 94/13, BFH/NV 2014, 1649, Rz 24, 28).
  • BFH, 25.04.2018 - VI R 34/16

    Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung kein Arbeitslohn

    Entscheidend sind die vorgefundenen objektiven Tatumstände, die vom FG als Tatsacheninstanz eigenständig zu würdigen sind (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2014 VI R 94/13, BFHE 246, 182, BStBl II 2014, 864).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2021 - 3 V 276/21

    Aussetzung der Vollziehung: Kein Arbeitslohn bei unentgeltlicher, bedingungsloser

    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 VI R 94/13, BFH/NV 2014, 1649; BFH-Urteil vom 21. Mai 2014 I R 42/12, BStBl II 2015, 4).
  • BFH, 22.03.2016 - VIII R 58/13

    Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der

    a) Tatsache in diesem Sinne ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. Keine Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind demgegenüber Schlussfolgerungen aller Art, insbesondere juristische Subsumtionen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2013 IX R 24/12, BFHE 240, 265, BStBl II 2013, 484, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2014 VI R 94/13, BFHE 246, 182, BStBl II 2014, 864).
  • FG Münster, 02.10.2014 - 14 K 3691/11

    Verbilligte Aktienüberlassung an GmbH des Geschäftsführers

    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. u. a. Urteil vom 26.06.2014 - VI R 94/13, DB 2014, 1907 m. w. N.), der der erkennende Senat folgt, gehören zu den § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG unterfallenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis "für" das zur Verfügungstellen seiner individuellen Arbeitskraft zufließen.

    Arbeitslohn kann nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 26.06.2014 - VI R 94/13, a. a. O.), der der erkennende Senat wiederum folgt, ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.

    Die persönlichen Auffassungen und Einschätzungen der an der Zuwendung Beteiligten sind insoweit unerheblich (vgl. Urteil des BFH vom 26.06.2014 - VI R 94/13, a. a. O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1690/18

    Preisnachlässe, die Außendienstmitarbeitern einer Krankenkasse beim Autokauf

    Entscheidend sind die vorgefundenen objektiven Tatumstände, die vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz eigenständig zu würdigen sind (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2014 VI R 94/13, BStBl II 2014, 864; BFH-Urteil vom 01. September 2016  VI R 67/14, a.a.O.).
  • FG Münster, 12.04.2019 - 13 K 3923/16

    Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen aufgrund von Forderungsberichtigungen

    Keine Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind demgegenüber Schlussfolgerungen aller Art, insbesondere juristische Subsumtionen (BFH-Urteile vom 22.3.2016 VIII R 58/13, BFHE 253, 495; BStBl II 2016, 774; vom 19.2.2013 IX R 24/12, BFHE 240, 265, BStBl II 2013, 484, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 26.6.2014 VI R 94/13, BFHE 246, 182, BStBl II 2014, 864).
  • FG Münster, 14.08.2015 - 14 K 3290/13

    Verbilligte Veräußerung einer Gmbh-Beteiligung durch die beherrschende

    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. u. a. Urteil vom 26.06.2014 - VI R 94/13, DB 2014, 1907, m. w. N.), der der erkennende Senat folgt, gehören zu den § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG unterfallenden Einkünften aus nichtselbständer Arbeit alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis "für" das Zurverfügungstellen seiner individuellen Arbeitskraft zufließen.

    Arbeitslohn kann nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 26.06.2014 - VI R 94/13, a. a. O.), der der erkennende Senat wiederum folgt, ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.

    Die persönlichen Auffassungen und Einschätzungen der an der Zuwendung Beteiligten sind insoweit unerheblich (vgl. Urteil des BFH vom 26.06.2014 - VI R 94/13, a. a. O.).

  • FG Hamburg, 08.12.2014 - 1 K 232/11

    Beteiligung des Arbeitnehmers am Veräußerungserlös der Arbeitgeber-Gesellschaft

  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 12/12

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglich

  • FG Düsseldorf, 22.10.2020 - 14 K 2209/17

    Arbeitslohn: Anteilsveräußerungsgewinn aus Mitarbeiterbeteiligungsprogramm -

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2022 - 3 K 161/21

    Zum Vorliegen von Arbeitslohn bei unentgeltlicher Übertragung von GmbH-Anteilen

  • FG Köln, 16.02.2017 - 15 K 2664/11

    Einkommensteuer/Abgabenordnung: Mittelbare verdeckte Einlage durch die

  • FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21

    Übertragung von Kommanditanteilen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

  • FG Niedersachsen, 06.09.2022 - 13 K 39/21

    Erfassen von Mieteinnahmen, die einem Zwangsverwalter direkt zugeflossen sind,

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