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   BFH, 14.08.2014 - X B 174/13   

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https://dejure.org/2014,26653
BFH, 14.08.2014 - X B 174/13 (https://dejure.org/2014,26653)
BFH, Entscheidung vom 14.08.2014 - X B 174/13 (https://dejure.org/2014,26653)
BFH, Entscheidung vom 14. August 2014 - X B 174/13 (https://dejure.org/2014,26653)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten; Informationspflichten des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Kassenbuchführung; Verfahrensmängel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • openjur.de

    Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten; Informationspflichten des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Kassenbuchführung; Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, AO § 146 Abs 1 S 2, FGO § 76 Abs 2, FGO § 80 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten; Informationspflichten des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Kassenbuchführung; Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten; Informationspflichten des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Kassenbuchführung; Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 146 Abs 1 S 2 AO, § 76 Abs 2 FGO, § 80 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten; Informationspflichten des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Kassenbuchführung; Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • IWW
  • rewis.io

    Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten; Informationspflichten des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Kassenbuchführung; Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten ist einem Terminverlegungsantrag bei Verhinderung nicht stattzugeben; Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten bestehen unmittelbar kraft Gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Terminsverlegung ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1725
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.01.2006 - VIII B 45/05

    NZB: kein Verfahrensmangel bei Verstoß des FA gegen die AO

    Auszug aus BFH, 14.08.2014 - X B 174/13
    Die fehlerhafte Beurteilung von Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und anderer das Besteuerungsverfahren regelnder Vorschriften sind deshalb aus der Sicht der Revisionsinstanz keine Verfahrens-, sondern lediglich materiell-rechtliche Mängel (Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 77; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 VIII B 45/05, BFH/NV 2006, 961).
  • BFH, 02.06.2008 - VII S 66/07

    Nicht ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung und Verhandlung in

    Auszug aus BFH, 14.08.2014 - X B 174/13
    Im Übrigen könnte selbst im Falle einer Anordnung nach § 80 Abs. 1 Satz 1 FGO eine Verletzung rechtlichen Gehörs nur dann vorliegen, wenn das FG das Ausbleiben als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen und die Klageabweisung gerade darauf gestützt hätte (BFH-Beschluss vom 2. Juni 2008 VII S 66/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1853).
  • BFH, 05.09.2011 - X B 144/10

    Festsetzung von Aussetzungszinsen - Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung -

    Auszug aus BFH, 14.08.2014 - X B 174/13
    a) Zum einen scheitert dies bereits daran, dass solche Verfahrensmängel nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts sind; Fehler des FA im Besteuerungsverfahren oder im außergerichtlichen Vorverfahren fallen grundsätzlich nicht darunter (z.B. Senatsbeschluss vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09

    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens -

    Auszug aus BFH, 14.08.2014 - X B 174/13
    Vielmehr macht dies die insoweit maßgebliche Auffassung des FG deutlich, das persönliche Erscheinen des Klägers sei zur weiteren Sachverhaltsaufklärung nicht erforderlich (vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637).
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs;

    (und damit auch deren Überprüfung) ist eine eigenständige Pflicht des Steuerpflichtigen gemäß § 17c UStDV a.F. Deshalb ist es Aufgabe des Steuerpflichtigen, die hierfür nach § 18e UStG eingerichtete Abfragemöglichkeit wahrzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 14.08.2014 - X B 174/13, BFH/NV 2014, 1725, Rz 18).
  • BFH, 07.05.2015 - VI R 71/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Eheleuten

    Vielmehr macht dies lediglich die insoweit maßgebliche Auffassung des FG deutlich, das persönliche Erscheinen --hier der Klägerin-- sei zur weiteren Sachverhaltsaufklärung nicht erforderlich (vgl. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637, und vom 14. August 2014 X B 174/13, BFH/NV 2014, 1725; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2023 - VIII B 110/22

    Terminverlegung bei dauerhafter Erkrankung

    Dabei kann allerdings die Erkrankung des Beteiligten selbst, der --wie im Streitfall-- einen Bevollmächtigten bestellt hat und damit fachkundig vertreten ist, nur in Ausnahmefällen eine Terminverlegung rechtfertigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.06.2014 - III B 12/13, BFH/NV 2014, 1581; vom 14.08.2014 - X B 174/13, BFH/NV 2014, 1725; vom 28.11.2016 - I B 16, 17/16, BFH/NV 2017, 466; vom 14.02.2019 - VIII B 58/18, BFH/NV 2019, 571; vom 22.05.2019 - IV B 11/18, BFH/NV 2019, 1136).
  • BFH, 28.11.2016 - I B 16/16

    Antrag auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung

    Denn anders als in den vom FG in Bezug genommenen Fällen (BFH-Beschlüsse vom 28. September 2006 V B 69/05, V B 76/05, BFH/NV 2007, 250; vom 12. August 2008 VII B 101/08, juris; s.a. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 53, und vom 14. August 2014 X B 174/13, BFH/NV 2014, 1725) geht es hier nicht nur um die Anwesenheit der Klägerin im Sitzungstermin, sondern auch um die Reaktionsmöglichkeit auf eine zuvor ergangene richterliche Hinweis- und Auflagenverfügung.
  • BFH, 25.10.2018 - V B 37/18

    Legitimation bei Akteneinsicht und in der mündlichen Verhandlung; Bekanntgabe bei

    Darunter fallen nur solche Fehler, die dem FG bei der Handhabung des Verfahrens unterlaufen sind, nicht aber --wie vorliegend-- etwaige Fehler der Behörde im Verwaltungsverfahren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. August 2016 VI B 10/16, BFH/NV 2017, 45, Rz 17; vom 14. August 2014 X B 174/13, BFH/NV 2014, 1725, Rz 17; vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761, Rz 7).
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