Rechtsprechung
BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft
- openjur.de
Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG; Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft
- Bundesfinanzhof
EStG § 17 Abs 4, EStG VZ 2008, HGB § 255 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1
Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft
- Bundesfinanzhof
Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 4 EStG 2002, EStG VZ 2008, § 255 Abs 1 S 2 HGB, § 96 Abs 1 S 1 FGO
Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft - Betriebs-Berater
Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft
- rewis.io
Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17 Abs. 4
Berücksichtigung einer Bürgschaft des Geschäftsführers einer GmbH bei Berechnung des Auflösungsverlustes - datenbank.nwb.de
Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Berechnung des Auflösungsverlusts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträgliche Inanspruchnahme aus Gesellschafterbürgschaft als Auflösungsverlust
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung der Bürgschaftsaufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers bei der Berechnung des Auflösungsverlusts
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzender Gesellschafterbürgschaft
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 20.11.2012 - 13 K 180/11
- BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13
Papierfundstellen
- BB 2014, 277
- BFH/NV 2014, 310
Wird zitiert von ... (14)
- BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche …
Steuerbar ist auch ein aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehender Verlust (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 20. August 2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310).aa) Nachträgliche Anschaffungskosten hat der BFH u.a. angenommen beim Ausfall des Gesellschafters mit seinem Anspruch auf Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens oder bei Zahlung des Gesellschafters auf eine Bürgschaft und Wertlosigkeit des gegen die Gesellschaft gerichteten Rückgriffsanspruchs, wenn die Hingabe des Darlehens oder die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren (vgl. zur Bürgschaft BFH-Urteile vom 24. April 1997 VIII R 23/93, BFHE 183, 397, BStBl II 1999, 342; vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817, sowie in BFH/NV 2014, 310; zum Darlehen BFH-Urteile vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344, sowie vom 19. August 2008 IX R 63/05, BFHE 222, 474, BStBl II 2009, 5).
- FG Münster, 12.03.2018 - 2 K 3127/15
Bestimmung der Höhe eines zu berücksichtigenden Verlustes aus dem Verzicht auf …
Gleiches gilt für Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen eines Gesellschafters, z.B. aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaft, wenn die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist (BFH-Urteile vom 12.12.2000 VIII R 22/92, BStBl II 2001, 385 und vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310). - FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2018 - 6 K 2234/17
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung …
Das Verfahren ruhte im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens IX R 1/13, bzw. IX R 52/14.
- BFH, 21.10.2014 - VIII R 48/12
Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Das gilt entsprechend für Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Gesellschafters aus einer eigenkapitalersetzenden Gesellschafterbürgschaft (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
Auflösungsverlust aus einer GmbH-Beteiligung sowie gesellschaftsrechtlich …
Als in diesen Verlust einzubeziehende nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung kommen - bezogen auf den Streitfall - Leistungen des GmbH-Gesellschafters aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung in Betracht, wenn die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist (BFH vom 20.11.2012, IX R 34/12, BStBl II 2013, 378;… vom 26.01.1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 728; vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310). - FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1846/15
Berücksichtigung eines Darlehensverzichts eines Gesellschafters einer …
Zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung führten nach der früheren Rechtsprechung des BFH u.a. der Ausfall des Gesellschafters mit seinem Anspruch auf Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens oder die Zahlung des Gesellschafters auf eine Bürgschaft und Wertlosigkeit des gegen die Gesellschaft gerichteten Rückgriffanspruchs, wenn die Hingabe des Darlehens oder die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren (vgl. zur Bürgschaft BFH-Urteile vom 24. April 1997 VIII R 23/93, BFHE 183, 397, BStBl II 1999, 342; vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817; vom 20. August 2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310; zum Darlehen BFH-Urteile vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344; vom 19. August 2008 IX R 63/05, BFHE 222, 474, BStBl II 2009, 5). - FG Köln, 30.09.2015 - 3 K 706/12
"Mitverpflichtung" als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2 EStG …
Einen eigenkapitalersetzenden Charakter bejaht der BFH, wenn die Bürgschaft in der Krise übernommen worden oder für den Fall der Krise bestimmt gewesen ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.01.2012 IX R 34/10, DStR 2012, 854; vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310 …sowie vom 05.02.2014 X R 5/11, BFH/NV 2014, 1018).Hinzu kommt, dass der BFH selbst - bei aller gedanklichen und inhaltlichen Nähe zum Eigenkapitalersatzrecht des Zivilrechts - immer wieder auch betont hat, dass das Steuerrecht gegenüber den primär am Gläubigerschutz orientierten zivilrechtlichen Eigenkapitalersatzregeln aufgrund seiner andersartigen Zielsetzung eigenständige Kriterien entwickelt habe und daher auch Modifikationen des zivilrechtlichen Eigenkapitalersatzrechts im Rahmen der steuerrechtlichen Anwendung denkbar und möglich seien (vgl. Urteil vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310).
Dabei ist die Frage, ob die Gesellschaft kreditunwürdig und damit in eine Krise geraten ist, vom Finanzgericht aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls als Tatfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.01.2012 IX R 34/10, DStR 2012, 854; vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310 …sowie vom 05.02.2014 X R 5/11, BFH/NV 2014, 1018).
- FG Düsseldorf, 11.11.2021 - 14 K 2330/19
Insolvenz einer Kapitalgesellschaft: Verlust aus Kapitalvermögen - Abgrenzung zum …
Für die Annahme der Kreditunwürdigkeit einer Gesellschaft bedarf es einerseits keiner Feststellung, dass der Kredit außer von der finanzierenden Bank allgemein auf dem Kapitalmarkt nicht zu erlangen war (BFH-Urteil vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310). - BFH, 14.03.2017 - VIII R 39/14
Werbungskosten des Gesellschafters einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einem …
Nach ständiger Rechtsprechung können Aufwendungen nur dann als nachträgliche Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung behandelt werden, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten gemäß §§ 9, 20 EStG noch Veräußerungskosten gemäß § 17 EStG sind (Senatsurteil in BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, und BFH-Urteil vom 20. August 2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310, jeweils m.w.N.). - FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2506/13
Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten …
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (…vgl. z. B.: BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 16/10, BFH/NV 2011; BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721; BFH-Urteil vom 20. August 2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310). - FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 2518/11
Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17 …
- FG Hamburg, 22.03.2019 - 3 K 33/18
Grobes Verschulden eines Steuerberaters bei unterlassener Geltendmachung eines …
- FG Köln, 26.04.2016 - 8 K 2944/12
Einkommensteuerliche Bewertung eines Darlehens im Rahmen des Verlustes
- FG Düsseldorf, 24.03.2015 - 10 K 2849/12
Einkommensteuerliche Zurechnung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an …