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   BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13   

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https://dejure.org/2013,38133
BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13 (https://dejure.org/2013,38133)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2013 - IX B 79/13 (https://dejure.org/2013,38133)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2013 - IX B 79/13 (https://dejure.org/2013,38133)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96, FGO § 119 Nr 6, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 FGO, § 119 Nr 6 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 119 Nr. 6
    Anforderungen an die Urteilsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehler i.S. des § 119 Nr. 6 FGO; Einwendungen gegen die Richtigkeit des Tatbestands eines FG-Urteils kein Verfahrensmangel; Urteilsausfertigung erfordert keine Originalunterschrift des Richters; schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 371
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.05.1992 - V R 96/90

    Keine Entscheidungsgründe bei bloßem Verweis auf andere Entscheidung

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13
    Ein Urteil ist wegen eines Zitats eines anderen Urteils nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn es anstelle von Entscheidungsgründen auf eine nicht zwischen den Beteiligten ergangene andere Entscheidung verweist und hierfür nur die Fundstelle in einer Fachzeitschrift angibt, ohne diese Entscheidung als Anlage dem Urteil beizufügen (BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 96/90, BFHE 168, 306, BStBl II 1992, 1040).
  • BFH, 23.04.2013 - VIII R 4/10

    Gegenseitige Risikolebensversicherungen von Gesellschaftern einer GbR - Kein

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13
    Dagegen ist ein dahin gehender Verfahrensmangel nicht gegeben, wenn noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (ständige Rechtsprechung, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 2013 VIII R 4/10, BFHE 241, 42, BStBl II 2013, 615, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13
    Ferner kann ein gravierender Rechtsanwendungsfehler auch vorliegen, wenn das FG bei der Auslegung einer Willenserklärung anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar erscheint (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.2006 - VII B 309/05

    Urteilsausfertigung - keine Originalunterschrift erforderlich

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13
    Die Urteilsausfertigung erfordert gerade keine Originalunterschrift (BFH-Beschluss vom 8. März 2006 VII B 309/05, BFH/NV 2006, 1317).
  • BFH, 22.04.2013 - III B 115/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13
    d) Seine Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestands kann der Kläger nicht als Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren rügen, vielmehr ist er insoweit auf den Antrag auf Tatbestandsberichtigung verwiesen (§ 108 FGO; BFH-Beschluss vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, m.w.N.).
  • BFH, 04.04.2003 - V B 145/02

    Kein Vorsteuerabzug für Leistungen von Nichtunternehmern

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13
    Richten sich die Einwendungen des Beschwerdeführers lediglich dagegen, dass das FG nicht auf Einzelheiten des Sachverhalts eingegangen sei und sich nicht ausreichend mit seinen rechtlichen Argumenten auseinandergesetzt habe, die Urteilsbegründung also nur lückenhaft, unzulänglich oder nicht überzeugend sei, ist ein Verfahrensfehler nicht gegeben (BFH-Beschluss vom 4. April 2003 V B 145/02, BFH/NV 2003, 1096).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13
    Vielmehr belegt der Ausfertigungsvermerk des Urkundsbeamten, dass die mitwirkenden Richter das Urteil im Original unterschrieben haben (dazu Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 2. Februar 2012 I ZR 81/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 187, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung -

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13
    Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO ist die Revision zur Sicherung der Rechtseinheit zwar auch dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung des FG in einem solchen Maß fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2003 - I B 172/02

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil

    Auszug aus BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13
    Insoweit kann dahinstehen, ob die Begründung des Urteils inhaltlich angreifbar wäre (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2003 I B 173/02, BFH/NV 2004, 491).
  • BFH, 21.04.2022 - V R 2/22

    Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

    Dagegen ist ein dahin gehender Verfahrensmangel nicht gegeben, wenn noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 25.06.2019 - X B 96/18, BFH/NV 2019, 911, Rz 14, und vom 19.11.2013 - IX B 79/13, BFH/NV 2014, 371, Rz 3).
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Das reicht für die Annahme, das Urteil des FG sei nicht mit Gründen versehen, nicht aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792, unter 1., Rz 6; vom 19. November 2013 IX B 79/13, BFH/NV 2014, 371, Rz 3, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2019 - IX B 72/19

    Keine Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2.

    Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler reichen nicht, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar Willkür der angefochtenen Entscheidung zu begründen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19.11.2013 - IX B 79/13, BFH/NV 2014, 371, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung

    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag indes die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, m.w.N.; vom 19. November 2013 IX B 79/13, BFH/NV 2014, 371, Rz 11).
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 33/14

    Akupunkturbehandlungen an Menschen durch einen Tierarzt

    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag indes die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, m.w.N.; vom 19. November 2013 IX B 79/13, BFH/NV 2014, 371, Rz 11).
  • BFH, 28.01.2014 - III B 20/13

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Divergenzrüge

    Unterhalb dieser Schwelle liegende --ggf. auch erhebliche-- Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116; vom 16. Mai 2012 IV B 48/11, BFH/NV 2012, 1462; vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236; vom 19. November 2013 IX B 79/13, juris).
  • BFH, 05.03.2014 - IX B 107/13

    Keine Revisionszulassung wegen unrichtiger Sachentscheidung des FG

    Zwar ist die Revision zur Sicherung der Rechtseinheit auch dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung des Finanzgerichts (FG) in einem solchen Maß fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden könnte (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Beschluss vom 19. November 2013 IX B 79/13, BFH/NV 2014, 371, m.w.N.).
  • BFH, 27.02.2014 - V B 12/14

    Zustellung des Urteils bei Prozessvollmacht; Heilung von Zustellungsfehlern;

    Die Urteilsausfertigung erfordert gerade keine Originalunterschrift (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. November 2013 IX B 79/13, BFH/NV 2014, 371, sowie vom 8. März 2006 VII B 309/05, BFH/NV 2006, 1317).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.11.2013 - X B 130/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38125
BFH, 18.11.2013 - X B 130/13 (https://dejure.org/2013,38125)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2013 - X B 130/13 (https://dejure.org/2013,38125)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2013 - X B 130/13 (https://dejure.org/2013,38125)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 40 Abs 1
    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO, § 40 Abs 1 FGO
    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 65 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens in einer finanzgerichtlichen Klage

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens in einer finanzgerichtlichen Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 371
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 130/13
    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306).

    Nach dem Ziel der Regelung, nämlich das Verfahren durch eine wirksame Durchsetzung der Verpflichtung zur Vervollständigung des Klageinhalts zu beschleunigen (BTDrucks 12/1061, S. 15), sind Angaben erforderlich, die es dem Gericht ermöglichen, die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis zu bestimmen und eine effektive und auf das erforderliche Maß beschränkte Sachaufklärung zu betreiben (BFH-Beschluss in BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306, m.w.N.).

  • BFH, 17.11.2003 - XI B 213/01

    Ausschlussfrist

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 130/13
    Zwar stellt es nach ständiger Rechtsprechung einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dar, wenn über eine in Wahrheit zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2003 XI B 213/01, BFH/NV 2004, 514, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2015 - I B 45/14

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage

    Zwar geht die Klägerin zutreffend davon aus, dass ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dann zu bejahen ist, wenn das FG über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entscheidet, weil es z.B. --wie vorliegend geltend gemacht-- die Klage zu Unrecht mit der Begründung als unzulässig abweist, der Gegenstand des Klagebegehrens sei --trotz der dafür vom Gericht gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzten Ausschlussfrist-- von der Klägerin nicht hinreichend bezeichnet worden (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2013 III B 13/13, BFH/NV 2013, 1795; vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371).
  • BFH, 29.06.2017 - X B 170/16

    Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

    Zu Ermittlungen ins Blaue hinein, die es anstellen würde, wenn es einem nicht beanstandeten Teilaspekt der Streitsache nachginge, ist es nicht verpflichtet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371, unter 1.b; und in BFH/NV 2014, 892, unter 1.c).
  • BFH, 30.09.2014 - I B 164/13

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn das FG die Klage zu Unrecht mit der Begründung als unzulässig abweist, der Gegenstand des Klagebegehrens sei --trotz der dafür vom Gericht gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzten Ausschlussfrist-- von dem Kläger nicht hinreichend bezeichnet worden (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2013 III B 13/13, BFH/NV 2013, 1795; vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371).
  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 4 A 3063/16

    Trinkwasserbeiträge; Entstehung im Fall der Zwangsversteigerung;

    Zu einer Ermittlung "ins Blaue hinein" bzw. einer ungefragten bzw. hier wohl "schlecht" gefragten Fehlersuche ist es auch unter der Geltung der Amtsermittlung nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht gehalten (vgl. BFH, Beschl. v. 18. November 2013 - X B 130/13 -, juris Rn. 4; BSG, Urt. v. 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R -, juris Rn. 47; BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris Rn. 43 m. w. N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 19. März 2008 - 4 K 20/05 -, juris Rn. 37; Urt. des Gerichts v. 28. Juni 2017 - 4 A 1038/12 - u. v. 27. April 2018 - 4 A 624/16 SN -).
  • BFH, 13.03.2014 - X B 158/13

    Gegenstand des Klagebegehrens

    Nach dem Ziel der Regelung, nämlich das Verfahren durch eine wirksame Durchsetzung der Verpflichtung zur Vervollständigung des Klageinhalts zu beschleunigen (BTDrucks 12/1061, S. 15), sind Angaben erforderlich, die es dem Gericht ermöglichen, die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis zu bestimmen und eine effektive und auf das erforderliche Maß beschränkte Sachaufklärung zu betreiben (Senatsbeschluss vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 3 K 3228/14

    Einkommensteuer - Finanzgerichtsordnung

    Die Bezeichnung des Klagebegehrens dient nämlich nicht nur der Eingrenzung, was als Gesamtergebnis des Verfahrens maximal in Betracht kommt, sondern gleichzeitig wird der für die Sachaufklärung des Gerichts maßgebliche Sachverhalt festgelegt, Ermittlungen ins Blaue hinein muss das Gericht nicht anstellen (BFH, Beschluss vom 18.11.2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371, Juris Rn. 4; Stapperfend in Gräber, FGO, 7. Aufl. 2010, § 96 Rn. 4).
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