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   BFH, 17.10.2013 - III R 22/13   

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https://dejure.org/2013,40770
BFH, 17.10.2013 - III R 22/13 (https://dejure.org/2013,40770)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2013 - III R 22/13 (https://dejure.org/2013,40770)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - III R 22/13 (https://dejure.org/2013,40770)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage

  • openjur.de

    Kindergeld für verheiratete Kinder; Keine Anwendbarkeit der sog. Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4, DA-FamEStG 2013 Abschn 31.2.2, EStG VZ 2012, EStG § 63 Abs 1 S 2
    Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 EStG 2009 vom 01.11.2011, Abschn 31.2.2 DA-FamEStG 2013, EStG VZ 2012, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2009
    Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Kindergeld für verheiratete Kinder – Keine Anwendbarkeit der sog. Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage

  • rewis.io

    Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4
    Kindergeldberechtigung für verheiratete Kinder

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • nrw.de PDF, S. 3 (Pressemitteilung)

    Kindergeld für volljährige verheiratete Kinder unabhängig vom Einkommen des Ehegatten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch auch für verheiratete Kinder

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kindergeld - Anspruch auch für verheiratete Kinder

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen einer Kindergeldberechtigung für verheiratete Kinder seit Januar 2012; Auswirkungen auf die Gültigkeit der bisherigen Mangelfallrechtsprechung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch gilt auch für verheiratete Kinder

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kindergeld auch bei Verheiratung des Kindes möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld auch nach Heirat

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Kindergeld auch für verheiratete Kinder

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kindergeld- Ab 2012 auch für volljährige verheiratete Kinder!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kindergeld gibt es auch für verheiratete Kinder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld nun auch für verheiratete "Kinder" unabhängig vom Einkommen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld gibt es auch für verheiratete Kinder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld gibt es auch für verheiratete Kinder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kindergeld trotz Heirat und hohem Einkommen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 246
  • NJW 2014, 879
  • FamRZ 2014, 478
  • DB 2014, 164
  • BStBl II 2014, 257
  • BFH/NV 2014, 402
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 22/13
    c) Das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der "typischen Unterhaltssituation" wurde vom BFH mit Urteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09 (BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982) aufgegeben.

    bb) Das Erfordernis einer typischen Unterhaltssituation ist seit dem BFH-Urteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982 vollständig entfallen, und nicht nur --wie die Familienkasse meint-- für die Fallgruppe der vollzeitbeschäftigten Kinder.

  • BFH, 22.12.2011 - III R 8/08

    Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche sind kein Bezug - Unterhaltsleistungen von

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 22/13
    b) Nach langjähriger Rechtsprechung (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756; vom 22. Dezember 2011 III R 8/08, BFHE 236, 155, BStBl II 2012, 340) bestand für ein verheiratetes Kind jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld.

    Wenn der Grenzbetrag nicht erreicht wurde, weil die Unterhaltsleistungen dafür zu niedrig waren oder der getrennt lebende Ehegatte keinen Unterhalt leistete (BFH-Urteil in BFHE 236, 155, BStBl II 2012, 340), wurde das verheiratete Kind berücksichtigt.

  • BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99

    Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 22/13
    b) Nach langjähriger Rechtsprechung (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756; vom 22. Dezember 2011 III R 8/08, BFHE 236, 155, BStBl II 2012, 340) bestand für ein verheiratetes Kind jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld.

    Der Anspruch blieb jedoch erhalten, wenn bei einem verheirateten Kind --wie z.B. bei einer Studentenehe-- die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des Kindes nicht ausreichten und das Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Mittel für seinen Unterhalt verfügte --sog. Mangelfall-- (so ausdrücklich das BFH-Urteil in BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522) oder die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag trotz seiner Vollzeiterwerbstätigkeit nicht erreichten (Senatsurteil vom 18. Mai 2006 III R 1/06, BFH/NV 2006, 1825), so dass die Eltern weiterhin für das Kind aufkommen mussten.

  • BFH, 11.04.2013 - III R 24/12

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 22/13
    Darüber hinaus hat er das Argument, die Berücksichtigung eines Kindes setze voraus, dass sich die Eltern in einer typischen Unterhaltssituation befänden, auch für andere Sachverhaltsgestaltungen ausdrücklich abgelehnt, z.B. zur Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind (Senatsurteil vom 27. September 2012 III R 70/11, BFHE 239, 116, BStBl II 2013, 544) sowie zu einem unverheirateten Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt und gegen diesen einen gegenüber der Unterhaltspflicht der Eltern vorrangigen Unterhaltsanspruch nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat (Urteil vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866).
  • BFH, 19.04.2007 - III R 65/06

    Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 22/13
    b) Nach langjähriger Rechtsprechung (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756; vom 22. Dezember 2011 III R 8/08, BFHE 236, 155, BStBl II 2012, 340) bestand für ein verheiratetes Kind jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld.
  • BFH, 18.05.2006 - III R 1/06

    Kindergeld - Auch bewusst herbeigeführte Verluste sind zu berücksichtigen

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 22/13
    Der Anspruch blieb jedoch erhalten, wenn bei einem verheirateten Kind --wie z.B. bei einer Studentenehe-- die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des Kindes nicht ausreichten und das Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Mittel für seinen Unterhalt verfügte --sog. Mangelfall-- (so ausdrücklich das BFH-Urteil in BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522) oder die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag trotz seiner Vollzeiterwerbstätigkeit nicht erreichten (Senatsurteil vom 18. Mai 2006 III R 1/06, BFH/NV 2006, 1825), so dass die Eltern weiterhin für das Kind aufkommen mussten.
  • BFH, 27.09.2012 - III R 70/11

    Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 22/13
    Darüber hinaus hat er das Argument, die Berücksichtigung eines Kindes setze voraus, dass sich die Eltern in einer typischen Unterhaltssituation befänden, auch für andere Sachverhaltsgestaltungen ausdrücklich abgelehnt, z.B. zur Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind (Senatsurteil vom 27. September 2012 III R 70/11, BFHE 239, 116, BStBl II 2013, 544) sowie zu einem unverheirateten Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt und gegen diesen einen gegenüber der Unterhaltspflicht der Eltern vorrangigen Unterhaltsanspruch nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat (Urteil vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 38/11

    Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 22/13
    Der BFH hat daher auch wiederholt in seinen die Vollzeiterwerbstätigkeit von Kindern betreffenden Entscheidungen ausgesprochen, dass es nach dem Gesetzeswortlaut und der Gesetzessystematik unerheblich sei, aus welchen Gründen es an einer typischen Unterhaltssituation der Eltern fehlt (z.B. BFH-Urteil vom 28. Mai 2013 XI R 38/11, BFH/NV 2013, 1774).
  • BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15

    Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung

    Das Erfordernis einer typischen Unterhaltssituation für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern ist seither vollständig entfallen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257, Rz 15; vom 5. März 2014 XI R 32/13, BFH/NV 2014, 1031, Rz 21, und in BFHE 249, 500).
  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    L ist als Kind auch dann zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit möglicherweise gegenüber ihren Eltern --mangels Bedürftigkeit-- keinen Unterhaltsanspruch hatte, da eine typische Unterhaltssituation seitens der Eltern für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern nicht erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257, Rz 15; vom 5. März 2014 XI R 32/13, BFH/NV 2014, 1031, Rz 21).
  • BFH, 15.04.2015 - V R 27/14

    Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger

    Das Erfordernis einer typischen Unterhaltssituation für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern ist seither vollständig entfallen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257, Rz 15, und vom 5. März 2014 XI R 32/13, BFH/NV 2014, 1031, Rz 21).
  • BFH, 05.03.2014 - XI R 32/13

    Zum Kindergeldanspruch für ein verheiratetes volljähriges Kind

    NV: Die Heirat eines Kindes steht nach der ab 1. Januar 2012 geltenden Rechtslage einem Anspruch des Kindergeldberechtigten auf Kindergeld selbst dann nicht entgegen, wenn dieser nicht zum Unterhalt gegenüber dem Kind verpflichtet ist, weil der Ehegatte des Kindes zum vollständigen Unterhalt in der Lage ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 246, BFH/NV 2014, 402).

    a) Der III. Senat des BFH hat bereits entschieden, dass --nach der ab Januar 2012 geltenden Rechtslage-- die Heirat des Kindes dem Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon, ob ein sog. Mangelfall vorliegt, nicht entgegensteht (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2014, 402, Rz 10 f.).

    Das Erfordernis einer typischen Unterhaltssituation für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern ist seither vollständig entfallen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 402, Rz 15).

  • FG Münster, 29.01.2014 - 13 K 2658/13

    Heirat des Kindes, Mangelrechtsprechung

    Der BFH ist damit von einer teleologischen zu einer am Wortlaut und der Systematik des § 32 Abs. 4 EStG orientierten Auslegung übergegangen, die die Rechtsanwendung deutlich vereinfacht hat (BFH-Urteil vom 17.10.2013 III R 22/13, BFHE nn).

    Denn sie würde der durch die Abschaffung der Grenzbetragsregelung bei volljährigen Kindern vom Gesetzgeber bezweckten Entlastung der Eltern vom Erklärungsaufwand und der Entlastung der Verwaltung von der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der Kinder widersprechen (BFH-Urteil vom 17.10.2013 III R 22/13, BFHE nn).

    Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 FGO nicht zuzulassen, da die Rechtsfrage durch das Urteil vom 17.10.2013 III R 22/13 vom BFH entschieden worden ist.

  • BFH, 03.07.2014 - III R 37/13

    Kindergeld für nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind - Hinausgehen über das

    Der Senat hat in dem Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13 (BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257) entschieden, dass die Verheiratung eines Kindes seiner kindergeldrechtlichen Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG nicht entgegensteht, weil hierfür keine typische Unterhaltssituation vorausgesetzt wird.
  • BFH, 27.02.2014 - III R 44/13

    Kindergeld für verheiratete Kinder

    NV: Der Senat hält daran fest, dass die Verheiratung eines Kindes dessen Berücksichtigung seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen kann (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 250, BStBl II 2014, 257).

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13 (BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257).

  • BFH, 18.12.2013 - III R 34/13

    Kindergeld für verheiratete Kinder

    NV: Der Senat hält daran fest, dass die Verheiratung eines Kindes dessen Berücksichtigung seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen kann (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 250, BStBl II 2014, 257).

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13 (BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257): Weder bildet die Verheiratung des Kindes einen Ausschlusstatbestand i.S. von § 32 Abs. 4 EStG noch erfordert die Berücksichtigung eines Kindes eine "typische Unterhaltssituation" (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982).

  • BFH, 27.02.2014 - III R 33/13

    Kindergeld für verheiratetes Kind

    NV: Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt eines verheirateten, nicht behinderten Kindes, für das Kindergeld begehrt wird, ist seit Januar 2012, kindergeldrechtlich nicht mehr von Bedeutung (Bestätigung des BFH-Urteils vom 17.10.2013 III R 22/13, BStBl II 2014, 257).

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13 (BStBl II 2014, 257).

  • BFH, 08.05.2014 - III R 50/13

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines

    Dieser Fragestellung ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats erst im Rahmen der Einkünfte- und Bezügegrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nachzugehen (s. insoweit Senatsurteile vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866; vom 12. September 2013 III R 55/12, BFH/NV 2014, 36, jeweils zum Unterhalt durch den anderen Elternteil eines nichtehelichen Kindes; vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257, zum Unterhalt durch den Ehegatten des Kindes, jeweils m.w.N.).

    b) Zu Recht weist die Klägerin allerdings darauf hin, dass der Senat bei einem Kind, das mit dem mit ihm nicht verheirateten Elternteil eines gemeinsamen Kindes in einem Haushalt zusammen lebt, auf den tatsächlichen Zufluss der Unterhaltsleistungen abgestellt hat, sofern das Kind nicht i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 9 EStG auf die Geltendmachung seines Unterhaltsanspruchs verzichtet hat (s. hierzu die BFH-Urteile in BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866, m.w.N.; in BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257, durch die von der Familienkasse angeführten FG-Entscheidungen aufgehoben wurden).

  • FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 2 K 155/17

    Kindergeld

  • BFH, 03.07.2014 - III R 46/13

    Kindergeld für nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind

  • BFH, 27.02.2014 - III R 43/13

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • BFH, 27.02.2014 - III R 47/13

    Kindergeld für verheiratete Kinder

  • BFH, 03.02.2014 - VI B 111/13

    Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog.

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.09.2013 - 4 K 951/12

    Keine Durchführung einer sog. Mangelfallprüfung nach Wegfall des § 32 Abs. 4 S. 2

  • FG Saarland, 02.03.2018 - 2 K 1006/17

    Kindergeld: Aufnahme eines Fernstudiums nach Abschluss einer Ausbildung zur

  • FG Niedersachsen, 03.12.2013 - 13 K 194/13

    Kindergeldanspruch eines verheirateten Kindes seit dem Wegfall des

  • FG Niedersachsen, 20.07.2021 - 12 K 226/20

    Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind mit einer

  • FG Düsseldorf, 16.10.2013 - 2 K 433/13

    Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind nach Wegfall des Grenzbetrages

  • FG Düsseldorf, 16.10.2013 - 2 K 785/13

    Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind nach Wegfall des Grenzbetrages

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