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   BFH, 06.12.2013 - VI B 89/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42705
BFH, 06.12.2013 - VI B 89/13 (https://dejure.org/2013,42705)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2013 - VI B 89/13 (https://dejure.org/2013,42705)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - VI B 89/13 (https://dejure.org/2013,42705)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Geschenk

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Geschenk

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 2
    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Geschenk

  • Bundesfinanzhof

    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Geschenk

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 115 Abs 2 FGO
    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Geschenk

  • rewis.io

    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Geschenk

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragssteuerliche Behandlung von Zuwendungen Dritter

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Erfassung des gleichen Sachverhalts als freigebige Zuwendung und Arbeitslohn schließt sich aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Geschenk

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Subjektive Einschätzung über Zuwendungen eines Dritten für Einkommenszuordnung nicht entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 511
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11

    Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer -

    Auszug aus BFH, 06.12.2013 - VI B 89/13
    Denn die Frage, ob Zuwendungen eines Dritten an einen Steuerpflichtigen auch dann als Einkünfte i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu beurteilen sind, wenn der Zuwendende in ausdrücklicher Form dem Zuwendungsempfänger mitteilt, dass es sich bei der Zuwendung um eine freiwillige, nicht mehr mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehende und der Schenkungsteuer unterliegende Zuwendung handelt, ist durch die Senatsentscheidung vom 28. Februar 2013 VI R 58/11 (BFHE 240, 345, BStBl II 2013, 642) hinreichend geklärt.
  • BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von

    Auszug aus BFH, 06.12.2013 - VI B 89/13
    Hierzu hätten die Kläger gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. substantiiert darlegen müssen, weshalb das angefochtene Urteil willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612, m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2016 - I R 50/16

    Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung

    cc) Ähnliches gilt für den BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2013 VI B 89/13 (BFH/NV 2014, 511), nach dem die Zuwendung eines Dritten an einen Arbeitnehmer im Sinne einer tatbestandlichen Alternativität entweder als freigebige, d.h. unentgeltliche Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) oder als Gegenleistung für die Arbeitsleistung, d.h. als Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), zu erfassen und deshalb eine doppelte Besteuerung des nämlichen Vorgangs ausgeschlossen sei.
  • BFH, 02.09.2015 - II B 146/14

    Verhältnis von vGA und Schenkungsteuer

    Damit übereinstimmend hat der BFH im Beschluss vom 6. Dezember 2013 VI B 89/13 (BFH/NV 2014, 511, Rz 5) ausgeführt, eine doppelte Erfassung bzw. Besteuerung des gleichen Rechtsvorgangs als freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) und Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) schließe sich aus, da die Zuwendung des Arbeitgebers bzw. eines Dritten entweder als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und damit der Entlohnung diene oder als Geschenk zu werten sei.
  • BFH, 02.12.2015 - X K 6/14

    Entschädigung für ein verzögertes finanzgerichtliches Verfahren - Anforderung an

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluss vom 6. Dezember 2013 VI B 89/13 (BFH/NV 2014, 511) als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 2532/16

    Verfahrensrecht - Zur Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufgrund

    Diesem kann aber gerade, worauf das FG Düsseldorf im Urteil vom 19.08.2010, Az. 14 K 364/08 AO, zutreffend hingewiesen hat, keine gesetzliche Wertung der Form entnommen werden, dass entrichtete Schenkungsteuern nicht bei der Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer als der Entzug von Liquidität angesehen werden können, als der sie auf Grund der sachlichen Verknüpfung und der im Tatbestand der freigiebigen Zuwendung auf der einen und der Erfassung als betrieblich veranlasste Einnahmen auf der anderen Seite nachvollzogenen Wechselseitigkeit (siehe hierzu bspw. BFH, Urteil vom 13.09.2017, II R 54/15, BFHE 260, 181, BStBl. II 2018, 292; BFH, Urteil vom 27.08.2014, II R 44/13, BFHE 246, 523, BStBl. II 2015, 249; BFH, Beschluss vom 06.12.2013, VI B 89/13, BFH/NV 2014, 511; BFH, Beschluss vom 12.09.2011, VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229; Meßbacher-Hönsch, ZEV 2018, 182; Crezelius, ZEV 2015, 392) erscheinen.
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