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   BFH, 13.09.2013 - IX B 63/13   

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https://dejure.org/2013,31555
BFH, 13.09.2013 - IX B 63/13 (https://dejure.org/2013,31555)
BFH, Entscheidung vom 13.09.2013 - IX B 63/13 (https://dejure.org/2013,31555)
BFH, Entscheidung vom 13. September 2013 - IX B 63/13 (https://dejure.org/2013,31555)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablehnung einer Terminsverlegung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Verletzung rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10

    Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten -

    Auszug aus BFH, 13.09.2013 - IX B 63/13
    Dass das FG das persönliche Erscheinen eines Klägers nicht anordnet, stellt selbst keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar (BFH-Beschluss vom 20. August 2010 IX B 41/10, BFH/NV 2010, 2239).
  • BFH, 08.10.2012 - I B 22/12

    Ausschluss eines Richters; rechtliches Gehör; Vertretungsrüge nur durch

    Auszug aus BFH, 13.09.2013 - IX B 63/13
    Dem Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör wird dadurch entsprochen, dass sich der von ihm bestellte Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung äußern kann (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2012 I B 22/12, BFH/NV 2013, 389).
  • BFH, 14.08.2012 - VII B 183/11

    Darlegung von Verfahrensmängeln - Entscheidung über Ablehnungsgesuch im Urteil -

    Auszug aus BFH, 13.09.2013 - IX B 63/13
    Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) erhobene Besetzungsrüge hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich ihrem Beschwerdevorbringen entnehmen ließe, dass der unanfechtbare Beschluss des Finanzgerichts (FG) über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich gewesen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2012 VII B 183/11, BFH/NV 2013, 208, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen

    Auszug aus BFH, 13.09.2013 - IX B 63/13
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör wird begrenzt durch die Mitverantwortung der Beteiligten (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juli 2012 IX B 179/11, BFH/NV 2012, 1633; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 119 FGO Rz 58).
  • BFH, 19.10.2012 - VII B 79/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch abgelehnten Antrag auf

    Auszug aus BFH, 13.09.2013 - IX B 63/13
    Bei der Prüfung der Gründe muss das FG zugunsten des Beteiligten berücksichtigen, dass es einzige Tatsacheninstanz ist und der Beteiligte ein Recht hat, seine Sache in der mündlichen Verhandlung zu vertreten (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2012 VII B 79/12, BFH/NV 2013, 225, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2016 - I B 16/16

    Antrag auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung

    Bei der Prüfung der Gründe muss das FG zugunsten des Beteiligten berücksichtigen, dass es einzige Tatsacheninstanz ist und der Beteiligte ein Recht hat, seine Sache in der mündlichen Verhandlung zu vertreten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2012 VII B 79/12, BFH/NV 2013, 225; vom 13. September 2013 IX B 63/13, BFH/NV 2014, 53).

    Denn anders als in den vom FG in Bezug genommenen Fällen (BFH-Beschlüsse vom 28. September 2006 V B 69/05, V B 76/05, BFH/NV 2007, 250; vom 12. August 2008 VII B 101/08, juris; s.a. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 53, und vom 14. August 2014 X B 174/13, BFH/NV 2014, 1725) geht es hier nicht nur um die Anwesenheit der Klägerin im Sitzungstermin, sondern auch um die Reaktionsmöglichkeit auf eine zuvor ergangene richterliche Hinweis- und Auflagenverfügung.

  • BFH, 02.08.2016 - X B 10/16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör - Anwendung einer neuen

    Dabei ist zugunsten des Beteiligten zu berücksichtigen, dass das FG die einzige Tatsacheninstanz ist und der Beteiligte ein Recht hat, seine Sache in der mündlichen Verhandlung zu vertreten (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332, unter II.3.a; vom 8. November 2013 X B 118/13, BFH/NV 2014, 364, unter II.2.a; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 2013 IX B 63/13, BFH/NV 2014, 53; vom 10. April 2014 XI B 138/13, BFH/NV 2014, 1079, unter II.1.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2020 - 6 K 1497/16

    Einwendungsausschluss des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers bei unterlassenem

    Dem Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör wird dadurch entsprochen, dass sich der von ihm bestellte Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung äußern kann (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2012 I B 22/12, BFH/NV 2013, 389; BFH, Beschluss vom 13. September 2013  IX B 63/13, BFH/NV 2014, 53).
  • BFH, 14.02.2019 - VIII B 58/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Verfahrensmangel - Terminsverlegung

    Dem Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör wird auch dadurch entsprochen, dass sich der von ihm bestellte Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung äußern kann (BFH-Beschlüsse vom 13. September 2013 IX B 63/13, BFH/NV 2014, 53, und vom 8. Oktober 2012 I B 22/12, BFH/NV 2013, 389; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz 227).
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