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   BFH, 18.09.2013 - X B 38/13   

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https://dejure.org/2013,31549
BFH, 18.09.2013 - X B 38/13 (https://dejure.org/2013,31549)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2013 - X B 38/13 (https://dejure.org/2013,31549)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2013 - X B 38/13 (https://dejure.org/2013,31549)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung und Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • openjur.de

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung und Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung und Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung und Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung und Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung und Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1; FGO § 96 Abs. 2
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Überraschungsentscheidung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überraschungsentscheidung bei verletzter gerichtlicher Sachaufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 54
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - X B 38/13
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991  1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, unter II.1., mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ebenso Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 X B 214/09, BFH/NV 2010, 1811, unter 2.a).
  • BFH, 29.04.2009 - X R 16/06

    Klagebefugnis des Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - X B 38/13
    Diese Entscheidung hob der erkennende Senat auf die Revision des FA als verfahrensfehlerhaft auf und verwies die Sache an das FG zurück (Urteil vom 29. April 2009 X R 16/06, BFHE 225, 4, BStBl II 2009, 732).
  • FG München, 22.06.2005 - 10 K 4445/03

    Bindungswirkung von Entscheidungen im Einspruchsverfahren gegen Dritte und

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - X B 38/13
    Die vom Kläger gegen die Einspruchsentscheidung erhobene Klage verwarf das FG im ersten Rechtsgang als unzulässig, ohne den Beigeladenen beizuladen (Urteil vom 22. Juni 2005  10 K 4445/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1509).
  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - X B 38/13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zum Ganzen Senatsurteile 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462, und vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, unter II.2.) stellt die Anwendung der Regeln über die Feststellungslast lediglich eine "ultima ratio" dar.
  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - X B 38/13
    Die Sachaufklärungspflicht des FG kann allerdings nicht losgelöst von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Satz 2 FGO) gesehen werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 4.).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - X B 38/13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zum Ganzen Senatsurteile 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462, und vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, unter II.2.) stellt die Anwendung der Regeln über die Feststellungslast lediglich eine "ultima ratio" dar.
  • BFH, 16.06.2010 - X B 214/09

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere -

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - X B 38/13
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991  1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, unter II.1., mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ebenso Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 X B 214/09, BFH/NV 2010, 1811, unter 2.a).
  • BFH, 17.07.2019 - II B 29/18

    Verstoß gegen Sachaufklärungspflicht

    Die Sachaufklärungspflicht des FG kann allerdings nicht losgelöst von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Satz 2 FGO) gesehen werden (BFH-Beschluss vom 18. September 2013 - X B 38/13, BFH/NV 2014, 54, Rz 32).

    Die Anwendung der Regeln über die Feststellungslast stellt lediglich eine "ultima ratio" dar; vorrangig sind in jedem Fall eigene Bemühungen des FG zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 54, Rz 37).

  • BFH, 16.04.2015 - XI S 7/15

    Keine Akteneinsicht bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis - Verletzung des

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn das Gericht den Hinweis auf einen entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkt unterlässt, mit dem auch ein gewissenhafter und rechtskundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht (vgl. z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 14. Juli 1998  1 BvR 1640/97, BVerfGE 98, 218, 263; BFH-Beschluss vom 18. September 2013 X B 38/13, BFH/NV 2014, 54, jeweils m.w.N.).

    Zudem folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht in Bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 5. November 1986  1 BvR 706/85, BVerfGE 74, 1, 5; BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2013 X B 191/12, BFH/NV 2013, 1622; in BFH/NV 2014, 54, jeweils m.w.N.).

  • FG München, 27.07.2015 - 10 K 3179/13

    Einbeziehung von Provisionsforderungen in den Betriebsvermögensvergleich bei

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der BFH das Urteil des FG aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen (BFH-Beschluss vom 18. September 2013 X B 38/13, BFH/NV 2014, 54).

    Das Beweismaß kann sich dann auf eine "größtmögliche Wahrscheinlichkeit" verringern (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 54; vom 7. Mai 2004 IV B 221/02, BFH/NV 2004, 1367; Gräber/Stapperfend, FGO, 7. Aufl. 2010, § 96 Rz. 12, 28 ff. m. w. N.).

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