Rechtsprechung
   BFH, 04.12.2013 - X B 120/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42012
BFH, 04.12.2013 - X B 120/13 (https://dejure.org/2013,42012)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2013 - X B 120/13 (https://dejure.org/2013,42012)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - X B 120/13 (https://dejure.org/2013,42012)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von Akten - Verlust des Rügerechts - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip im Einkommensteuerrecht

  • openjur.de

    Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von Akten; Verlust des Rügerechts; Kein allgemeines Korrespondenzprinzip im Einkommensteuerrecht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 90 Abs 2, FGO § 155, ZPO § 295, EStG § 2, EStG § 4
    Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von Akten - Verlust des Rügerechts - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip im Einkommensteuerrecht

  • Bundesfinanzhof

    Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von Akten - Verlust des Rügerechts - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip im Einkommensteuerrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 90 Abs 2 AO, § 155 FGO, § 295 ZPO
    Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von Akten - Verlust des Rügerechts - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip im Einkommensteuerrecht

  • rewis.io

    Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von Akten - Verlust des Rügerechts - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip im Einkommensteuerrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1
    Umfang der Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Unterlassene Beiziehung von Akten verstößt gegen die Ermittlungspflicht des FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterlassene Beiziehung der Verwaltungsakten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 546
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.04.2006 - X B 209/05

    NZB: Abgrenzung private Vermögensverwaltung - gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 120/13
    In der Beschwerdebegründung ist zudem darzulegen, inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 10. April 2006 X B 209/05, BFH/NV 2006, 1461, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 18.10.2005 - X B 51/05

    NZB: Divergenz

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 120/13
    Die Tatsachen, aus denen sich eine Verpflichtung zur weiteren Sachaufklärung auch ohne Antrag ergeben soll, sind vorzutragen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 X B 51/05, BFH/NV 2006, 116).
  • BFH, 28.09.2005 - XI B 134/04

    Verfahrensmangel: Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 120/13
    Damit hat der Kläger sein Rügerecht verloren (BFH-Beschluss vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314).
  • BFH, 04.12.2008 - IX B 155/08

    Maßgebender Rechtsstandpunkt bei Sachaufklärungsrüge - Rügeverlust bei

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 120/13
    Es muss zur Herbeiführung der Spruchreife alles aufklären, was aus seiner Sicht entscheidungserheblich ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Dezember 2008 IX B 155/08, BFH/NV 2009, 412).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 113/06

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 120/13
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das FG seinem Urteil einen Geschehensablauf zugrunde legt, der unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung als ungewöhnlich erscheint und nach Aktenlage Anlass zu der Annahme besteht, dass der vom FG angenommene Sachverhalt sich so nicht abgespielt hat (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935).
  • BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02

    Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 120/13
    Das Gericht muss alle verfügbaren Beweismittel ausnutzen und Beweismittel, die sich aufdrängen, beiziehen, beispielsweise entscheidungserhebliche Akten des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) oder eines anderen Gerichtsverfahrens (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511, unter II.1.).
  • BFH, 24.11.2009 - X B 142/08

    Abgrenzung von Verfahrensfehler und Rechtsfehler bei streitiger Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 120/13
    Dass das FG daraus inhaltlich nicht den vom Kläger gewünschten Schluss gezogen hat, ist eine materielle Rüge, die mit einer Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision nicht geltend gemacht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2009 X B 142/08, BFH/NV 2010, 456, unter 2.a aa).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 96/09

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von

    Auszug aus BFH, 04.12.2013 - X B 120/13
    Stellen Beteiligte, die in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten sind, keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. März 2010 X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).
  • BFH, 11.07.2019 - II R 4/17

    Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

    Auch fehlt es am Vortrag des Klägers, aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer entsprechenden Rüge vor dem FG gehindert gewesen ist (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 22.01.2013 - V B 85/12, Rz 6 bis 8, m.w.N., und vom 04.12.2013 - X B 120/13, BFH/NV 2014, 546, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2019 - II B 35/18

    Keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

    Zu den verzichtbaren Mängeln gehört auch eine unterlassene Beweiserhebung (BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2013 - X B 120/13, BFH/NV 2014, 546, Rz 2 ff.).
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