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   BFH, 16.12.2013 - III S 23/13 (PKH)   

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https://dejure.org/2013,43084
BFH, 16.12.2013 - III S 23/13 (PKH) (https://dejure.org/2013,43084)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2013 - III S 23/13 (PKH) (https://dejure.org/2013,43084)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - III S 23/13 (PKH) (https://dejure.org/2013,43084)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler; Überraschungsentscheidung

  • openjur.de

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler; Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler; Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler; Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler; Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler; Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; EStG § 62 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Kindergeldfestsetzung mangels Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Darlegung gravierender Rechtsanwendungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 553
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 16.12.2013 - III S 23/13
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 16.05.2012 - IV B 48/11

    Kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei nicht völlig unvertretbarer

    Auszug aus BFH, 16.12.2013 - III S 23/13
    Unterhalb dieser Schwelle liegende --ggf. auch erhebliche-- Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus (BFH-Beschluss vom 16. Mai 2012 IV B 48/11, BFH/NV 2012, 1462).
  • BFH, 18.05.2005 - X S 10/05

    Eröffnung einer Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 16.12.2013 - III S 23/13
    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil und hat der Beteiligte bereits durch eine vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH darauf, ob ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO in der Beschwerdeschrift ordnungsgemäß dargelegt ist und vorliegt (BFH-Beschluss vom 10. März 2005 X S 10/05, juris; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 142 Rz 83; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 142 FGO Rz 30a f.).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 212/11

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines

    Auszug aus BFH, 16.12.2013 - III S 23/13
    Insbesondere müssen für eine ordnungsgemäße Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten aber die Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt haben soll, genau bezeichnet und die sich daraus ergebenden wesentlichen Tatumstände benannt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05

    Verfahrensmangel; Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 16.12.2013 - III S 23/13
    Insoweit handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, m.w.N.).
  • BFH, 16.08.2013 - III B 28/12

    Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 16.12.2013 - III S 23/13
    Nur in solchen Fällen beruht das angegriffene Urteil auf einem gravierenden, unerträglichen und außerdem offensichtlichen, d.h. ohne Weiteres erkennbaren Rechtsverstoß (Senatsbeschluss vom 16. August 2013 III B 28/12, BFH/NV 2013, 1936, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2004 - V B 43/03

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 16.12.2013 - III S 23/13
    Insbesondere müssen für eine ordnungsgemäße Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten aber die Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt haben soll, genau bezeichnet und die sich daraus ergebenden wesentlichen Tatumstände benannt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, m.w.N.).
  • BFH, 12.11.2012 - III B 186/11

    Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen - Revisionszulassung wegen

    Auszug aus BFH, 16.12.2013 - III S 23/13
    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift substantiiert darzulegen, insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (Senatsbeschluss vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06

    Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

    Auszug aus BFH, 16.12.2013 - III S 23/13
    Die sachkundig vertretene Klägerin war gehalten, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen und ihren Vortrag darauf einzurichten (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135, m.w.N.).
  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Im Rahmen der Beweiswürdigung hat das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt und die von ihm erhobenen Beweise zwar nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt; insoweit könnte es sich allenfalls um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht aber um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803; vom 27. September 2007 XI B 194/06, BFH/NV 2008, 87; vom 16. Dezember 2013 III S 23/13 (PKH), BFH/NV 2014, 553).
  • BFH, 15.12.2021 - XI R 31/21

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 und 22 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und

    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.04.2002 - X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 16.12.2013 - III S 23/13 (PKH), BFH/NV 2014, 553, Rz 21).

    Der sachkundig vertretene Kläger war gehalten, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen und seinen Vortrag darauf einzurichten (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 07.12.2006 - IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135, m.w.N.; in BFH/NV 2014, 553, Rz 21).

  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    cc) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt hingegen nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803; vom 27. September 2007 XI B 194/06, BFH/NV 2008, 87; vom 16. Dezember 2013 III S 23/13 (PKH), BFH/NV 2014, 553).
  • BFH, 08.02.2017 - III B 66/16

    Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung

    c) Soweit die Klägerin vorbringt, das FG habe schriftsätzliches Vorbringen unberücksichtigt gelassen und dadurch § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt, fehlt es an der erforderlichen Darlegung dazu, welche konkreten Aktenteile das FG nicht berücksichtigt haben soll (s. dazu Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2013 III S 23/13 (PKH), BFH/NV 2014, 553).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

    cc) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt hingegen nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803; vom 27. September 2007 XI B 194/06, BFH/NV 2008, 87; vom 16. Dezember 2013 III S 23/13 (PKH), BFH/NV 2014, 553).
  • BFH, 26.02.2014 - V S 1/14

    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Umfassende Beurteilung im

    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil und hat der Beteiligte bereits durch eine vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH darauf, ob ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO in der Beschwerdeschrift ordnungsgemäß dargelegt ist und vorliegt (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2013 III S 23/13 (PKH), juris).
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