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   BFH, 23.12.2013 - IX R 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42707
BFH, 23.12.2013 - IX R 6/13 (https://dejure.org/2013,42707)
BFH, Entscheidung vom 23.12.2013 - IX R 6/13 (https://dejure.org/2013,42707)
BFH, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - IX R 6/13 (https://dejure.org/2013,42707)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Beschwer des Beklagten - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • openjur.de

    Beschwer des Beklagten; Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 126 Abs 1, FGO § 145, AO1977§180Abs2V § 1 Abs 3
    Beschwer des Beklagten - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • Bundesfinanzhof

    Beschwer des Beklagten - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126 Abs 1 FGO, § 145 FGO, § 1 Abs 3 AO1977§180Abs2V
    Beschwer des Beklagten - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • rewis.io

    Beschwer des Beklagten - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 118 Abs. 1 S. 1
    Rechtsmittelbefugnis des Finanzamts

  • datenbank.nwb.de

    Keine Beschwer des Finanzamts für eine Revision bei Änderung des Feststellungsbescheids nur hinsichtlich der Verteilung der Schuldzinsen durch das FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 561
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.12.1990 - IX R 158/86

    Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - IX R 6/13
    Sie kann auch vorliegen, wenn das FG Besteuerungsgrundlagen ausnahmsweise mit bindender Wirkung für künftige Veranlagungszeiträume festgestellt hat und wenn dadurch unter Einbeziehung künftiger Steuerfestsetzungen insgesamt eine geringere Steuer anfallen könnte (Senatsbeschluss vom 11. Dezember 1990 IX R 158/86, BFH/NV 1991, 391).
  • BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70

    Revision - Urteil des FG - Urteilsbestätigung in vollem Umfang

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - IX R 6/13
    a) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es beim Beklagten auf die materielle Beschwer ankommt (ständige Rechtsprechung seit Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120).
  • BFH, 23.12.2003 - IV R 7/99

    Zulässigkeit der Revision des Beklagten nur bei Beschwer

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - IX R 6/13
    Eine materielle Beschwer liegt für das FA danach nur vor, wenn das FG den angefochtenen Verwaltungsakt ganz oder zum Teil aufgehoben hat, wenn es die Steuer zu niedrig festgesetzt, oder wenn es zwar nicht die Höhe der vom FA festgesetzten Steuer geändert, aber im Urteilsausspruch (Tenor) von der Rechtsauffassung des FA abweichende Bilanzansätze angesetzt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2003 IV R 7/99, BFH/NV 2004, 789, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2010 - II R 29/09

    Abgrenzung und erbschaftsteuerrechtliche Bedeutung von Vorausvermächtnissen und

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - IX R 6/13
    Ebenfalls nicht beschwert ist das FA, soweit es geltend macht, über die Klage hätte durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil entschieden werden müssen, denn die Rechtskraft des Sachurteils reicht weiter (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Oktober 2010 II R 29/09, BFH/NV 2011, 603).
  • BFH, 25.09.2019 - I R 82/17

    Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

    Hat das FG dagegen die Klage durch Sachurteil anstatt durch Prozessurteil abgewiesen, ist die Behörde wegen der weiter gehenden Rechtskraft des Sachurteils nicht materiell beschwert (BFH-Urteil vom 06.10.2010 - II R 29/09, BFH/NV 2011, 603; BFH-Beschluss vom 23.12.2013 - IX R 6/13, BFH/NV 2014, 561; vgl. auch BVerwG-Urteil vom 07.06.1977 - I C 20.74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978, Nr. 253).
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