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   BFH, 11.02.2014 - III B 16/13   

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https://dejure.org/2014,4899
BFH, 11.02.2014 - III B 16/13 (https://dejure.org/2014,4899)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2014 - III B 16/13 (https://dejure.org/2014,4899)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - III B 16/13 (https://dejure.org/2014,4899)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft

  • openjur.de

    Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    AO § 10, AO § 42, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 139 Abs 4
    Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 AO, § 42 AO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 139 Abs 4 FGO
    Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft

  • rewis.io

    Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 42
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Einnahmen aus der Veranstaltung von Managementseminaren über eine Aktiengesellschaft mangels Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung von Einkünften bei der Zwischenschaltung einer ausländischen Basisgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 673
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.05.2009 - IV B 143/08

    Kostenerstattung für Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - III B 16/13
    Diese hat keine Sachanträge gestellt oder anderweitig das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 5/06

    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - III B 16/13
    Für die Entscheidung des Streitfalles erheblich ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720).
  • BFH, 16.07.2008 - X B 202/07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei bereits vorliegender

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - III B 16/13
    Für eine schlüssige und substantiierte Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Prozessbeteiligte eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - III B 16/13
    Diese Sichtweise entspreche auch der europarechtlichen Missbrauchsdoktrin des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 12. September 2006 C-196/04 in der Rechtssache Cadbury Schweppes, Slg. 2006, I-7995).
  • BFH, 22.10.2015 - IV R 37/13

    Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust bei Formwechsel -

    Diese hat keine Sachanträge gestellt oder anderweitig das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2014 III B 16/13, BFH/NV 2014, 673).
  • FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16

    Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und

    Unbeschränkt steuerpflichtig und gemäß DBA in Deutschland ansässig waren in 2008 nicht nur der Kläger ... und die A GmbH mit Geschäftsleitung (§ 10 AO) und Sitz (§ 11 AO) hier gemäß § 1 KStG ..., sondern auch die B Ltd. trotz Sitzes und formeller Liquidation in Malta wegen ihrer tatsächlichen hiesigen Geschäftsleitung (§ 10 AO, 1 KStG, Art. 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 DBA D-M) durch den Kläger von hier aus als ihren Director und faktischen Geschäftsführer (... vgl. zur inländischen faktischen Geschäftsführung BFH, Urteile vom 01.04.2003 I R 31/02, BFHE 202, 446, BStBl II 2003, 875; vom 08.09.2010 I R 6/09, BFHE 231, 75, BStBl II 2013, 186; Beschluss vom 11.02.2014 III B 16/13, BFH/NV 2014, 673; BGH, Urteil vom 09.04.2013 1 StR 586/12, DStR 2013, 1177, Juris Rz. 83; Kudert/Birk, IStR 2017, 6).
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