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   BFH, 30.01.2014 - X B 63/13   

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https://dejure.org/2014,4330
BFH, 30.01.2014 - X B 63/13 (https://dejure.org/2014,4330)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2014 - X B 63/13 (https://dejure.org/2014,4330)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - X B 63/13 (https://dejure.org/2014,4330)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Bandbreitenverfahren bei der Ermittlung des Teilwerts eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks - Pflicht des Bevollmächtigten zur Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten bereits vor dem FG

  • openjur.de

    Kein Bandbreitenverfahren bei der Ermittlung des Teilwerts eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks; Pflicht des Bevollmächtigten zur Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten bereits vor dem FG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4, AO § 162, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 160 Abs 2, ZPO § 160 Abs 4
    Kein Bandbreitenverfahren bei der Ermittlung des Teilwerts eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks - Pflicht des Bevollmächtigten zur Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten bereits vor dem FG

  • Bundesfinanzhof

    Kein Bandbreitenverfahren bei der Ermittlung des Teilwerts eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks - Pflicht des Bevollmächtigten zur Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten bereits vor dem FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 4 EStG 1990, § 162 AO, § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 160 Abs 2 ZPO
    Kein Bandbreitenverfahren bei der Ermittlung des Teilwerts eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks - Pflicht des Bevollmächtigten zur Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten bereits vor dem FG

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; AO § 162; FGO §§ 96 Abs. 1, 115 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 160 Abs. 2, Abs. 4
    Kein Bandbreitenverfahren bei Bestimmung des Teilwerts eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks

  • rewis.io

    Kein Bandbreitenverfahren bei der Ermittlung des Teilwerts eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks - Pflicht des Bevollmächtigten zur Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten bereits vor dem FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Teilwerts eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bestimmung des im Fall einer Grundstücksentnahme anzusetzenden Grundstücksteilwert nach einer Bandbreite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verstoß des Gerichts gegen die Sachaufklärungspflicht - und die Pflicht des Bevollmächtigten zur Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermittlung des Teilwerts eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilwert eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks als feste Größe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 689
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.12.2012 - IV B 12/12

    Bandbreitenrechtsprechung nicht auf die Ermittlung des Teilwerts übertragbar -

    Auszug aus BFH, 30.01.2014 - X B 63/13
    Diese ist nicht nach einer Bandbreite zu bestimmen (BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610, und BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 IV B 12/12, BFH/NV 2013, 547, und vom 9. Januar 2013 IV B 8/12, BFH/NV 2013, 551).

    Ein solcher Fremdvergleich ist zur Bestimmung des Teilwerts jedoch nicht anzustellen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 547).

  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Auszug aus BFH, 30.01.2014 - X B 63/13
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a).
  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus BFH, 30.01.2014 - X B 63/13
    War der Kläger --wie hier-- bereits vor dem FG sachkundig vertreten, hat er zusätzlich darzulegen, weshalb er nicht schon vor dem Tatsachengericht die Erhebung weiterer Beweise beantragt hat (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371, unter II.1.).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 30.01.2014 - X B 63/13
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus BFH, 30.01.2014 - X B 63/13
    Die Kläger berücksichtigen nicht, dass das von ihnen zitierte BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 103/00 (BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171) nicht einschlägig ist.
  • BFH, 19.08.2009 - III R 79/07

    Teilwertermittlung von GmbH-Anteilen

    Auszug aus BFH, 30.01.2014 - X B 63/13
    Diese ist nicht nach einer Bandbreite zu bestimmen (BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610, und BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 IV B 12/12, BFH/NV 2013, 547, und vom 9. Januar 2013 IV B 8/12, BFH/NV 2013, 551).
  • BFH, 09.01.2013 - IV B 8/12

    Ermittlung des Teilwerts eines Handelsschiffes - Keine Revisionszulassung bei

    Auszug aus BFH, 30.01.2014 - X B 63/13
    Diese ist nicht nach einer Bandbreite zu bestimmen (BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610, und BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 IV B 12/12, BFH/NV 2013, 547, und vom 9. Januar 2013 IV B 8/12, BFH/NV 2013, 551).
  • BFH, 10.03.2016 - X B 198/15

    Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung

    War der Kläger bereits vor dem FG sachkundig vertreten, hat er zusätzlich darzulegen, weshalb er nicht schon vor dem Tatsachengericht die Erhebung weiterer Beweise beantragt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 X B 63/13, BFH/NV 2014, 689, unter 2.).
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