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   BFH, 22.01.2014 - V B 63/13   

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https://dejure.org/2014,3059
BFH, 22.01.2014 - V B 63/13 (https://dejure.org/2014,3059)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2014 - V B 63/13 (https://dejure.org/2014,3059)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - V B 63/13 (https://dejure.org/2014,3059)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels - Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht

  • openjur.de

    Rüge eines Verfahrensmangels; Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels; Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 6, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 1, UStG VZ 2010, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels - Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht

  • Bundesfinanzhof

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels - Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005
    Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels - Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht

  • rewis.io

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels - Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 119 Nr. 6
    Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde, da das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat

  • datenbank.nwb.de

    Rüge eines Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen § 119 Nr. 6 FGO durch Übergehen eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 702
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.03.2003 - VI B 151/01

    NZB: teilbarer Streitgegenstand

    Auszug aus BFH, 22.01.2014 - V B 63/13
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2003 VI B 151/01, BFH/NV 2003, 1068, unter II.1.) stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist (§ 119 Nr. 6 FGO), da das Gericht einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat.

    a) Selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel sind solche, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1068, unter II.1.).

  • BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der

    Auszug aus BFH, 22.01.2014 - V B 63/13
    Dass die Klägerin als Grund für die Zulassung der Revision nicht ausdrücklich das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), sondern die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und die Erforderlichkeit der Rechtsfortbildung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) benannt hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juni 2011 IV B 33/11, BFH/NV 2011, 1888, unter II.1.).
  • BFH, 29.05.2012 - IV B 33/11

    Zulassung der Revision wegen Divergenz

    Auszug aus BFH, 22.01.2014 - V B 63/13
    Dass die Klägerin als Grund für die Zulassung der Revision nicht ausdrücklich das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), sondern die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und die Erforderlichkeit der Rechtsfortbildung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) benannt hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juni 2011 IV B 33/11, BFH/NV 2011, 1888, unter II.1.).
  • BFH, 27.05.2015 - V B 31/15

    "Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler" i. S. d. § 4 Nr.

    Damit liegt ein vom Kläger geltend gemachter Verfahrensmangel vor, auf dem das Urteil des FG beruhen kann (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Januar 2014 V B 63/13, BFH/NV 2014, 702, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 05.01.2017 - VI B 8/16

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das Finanzgericht (FG) einen selbständigen, prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und vom 22. Januar 2014 V B 63/13, BFH/NV 2014, 702).
  • FG München, 10.04.2014 - 14 K 414/14

    Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile

    Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 22. Januar 2014 V B 63/13 (nv) das Urteil des Senats auf und verwies die Sache an das Finanzgericht (FG) zurück.
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