Rechtsprechung
BFH, 22.01.2014 - V B 63/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels - Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht
- openjur.de
Rüge eines Verfahrensmangels; Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels; Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 6, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 1, UStG VZ 2010, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels - Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht
- Bundesfinanzhof
Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels - Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005
Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels - Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht - rewis.io
Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels - Umsatzsteuerbarkeit des Verzichts auf ein in Bezug auf Beteiligungen eingeräumtes Wandlungsrecht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 119 Nr. 6
Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde, da das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat - datenbank.nwb.de
Rüge eines Verfahrensfehlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen eines Angriffsmittels
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verstoß gegen § 119 Nr. 6 FGO durch Übergehen eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels
Verfahrensgang
- FG München, 16.05.2013 - 14 K 3395/12
- BFH, 22.01.2014 - V B 63/13
- FG München, 10.04.2014 - 14 K 414/14
Papierfundstellen
- BFH/NV 2014, 702
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.03.2003 - VI B 151/01
NZB: teilbarer Streitgegenstand
Auszug aus BFH, 22.01.2014 - V B 63/13
Denn nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2003 VI B 151/01, BFH/NV 2003, 1068, unter II.1.) stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist (§ 119 Nr. 6 FGO), da das Gericht einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat.a) Selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel sind solche, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1068, unter II.1.).
- BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der …
Auszug aus BFH, 22.01.2014 - V B 63/13
Dass die Klägerin als Grund für die Zulassung der Revision nicht ausdrücklich das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), sondern die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und die Erforderlichkeit der Rechtsfortbildung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) benannt hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juni 2011 IV B 33/11, BFH/NV 2011, 1888, unter II.1.). - BFH, 29.05.2012 - IV B 33/11
Zulassung der Revision wegen Divergenz
Auszug aus BFH, 22.01.2014 - V B 63/13
Dass die Klägerin als Grund für die Zulassung der Revision nicht ausdrücklich das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), sondern die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und die Erforderlichkeit der Rechtsfortbildung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) benannt hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juni 2011 IV B 33/11, BFH/NV 2011, 1888, unter II.1.).
- BFH, 27.05.2015 - V B 31/15
"Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler" i. S. d. § 4 Nr. …
Damit liegt ein vom Kläger geltend gemachter Verfahrensmangel vor, auf dem das Urteil des FG beruhen kann (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Januar 2014 V B 63/13, BFH/NV 2014, 702, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH). - BFH, 05.01.2017 - VI B 8/16
Fehlen von Entscheidungsgründen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das Finanzgericht (FG) einen selbständigen, prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und vom 22. Januar 2014 V B 63/13, BFH/NV 2014, 702). - FG München, 10.04.2014 - 14 K 414/14
Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile
Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 22. Januar 2014 V B 63/13 (nv) das Urteil des Senats auf und verwies die Sache an das Finanzgericht (FG) zurück.