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   BFH, 05.02.2014 - X B 138/13   

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https://dejure.org/2014,3559
BFH, 05.02.2014 - X B 138/13 (https://dejure.org/2014,3559)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2014 - X B 138/13 (https://dejure.org/2014,3559)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - X B 138/13 (https://dejure.org/2014,3559)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung einer unberechtigten Aktenvernichtung im FA

  • openjur.de

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung einer unberechtigten Aktenvernichtung im FA

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 20 Abs 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AStG § 1 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, AO § 162
    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung einer unberechtigten Aktenvernichtung im FA

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung einer unberechtigten Aktenvernichtung im FA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 1 Abs 1 AStG, Art 2 Abs 1 GG
    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung einer unberechtigten Aktenvernichtung im FA

  • IWW
  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung einer unberechtigten Aktenvernichtung im FA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Anspruchs auf ein faires Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf ein faires Verfahren; irrtümliche Vernichtung beschlagnahmter Originalunterlagen des Steuerpflichtigen im Bereich der Finanzverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang des Anspruchs auf ein faires Verfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aktenvernichtung durch das Finanzamt darf im Prozess nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 720
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-311/08

    SGI - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung -

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
    NV: Es spricht Einiges dafür, dass die Regelung des § 1 Abs. 1 AStG den Anforderungen genügt, die der EuGH (Urteil vom 21. Januar 2010 C-311/08 --SGI--, Slg. 2010, I-487) an die Rechtfertigung einer Berührung der Niederlassungsfreiheit durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls stellt.

    Zu den europarechtlichen Streitfragen weist der Senat darauf hin, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zwischenzeitlich zu einer --mit § 1 AStG vergleichbaren-- Norm des belgischen Steuerrechts entschieden hat, es sei denkbar, dass die Berührung der Niederlassungsfreiheit durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls (Sicherung der Steuerhoheit) gerechtfertigt sei (EuGH-Urteil vom 21. Januar 2010 C-311/08 --SGI--, Slg. 2010, I-487).

  • BFH, 21.06.2001 - I B 141/00

    Vereinbarkeit von § 1 AStG mit EU-Recht

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
    Die vorliegende Beschwerde betrifft das Hauptsacheverfahren zu dem Sachverhalt, in dem der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluss vom 21. Juni 2001 I B 141/00 (BFHE 195, 398) Aussetzung der Vollziehung gewährt hat.

    Auf Antrag des Klägers setzte der BFH die Vollziehung der angefochtenen Bescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Vereinbarkeit des § 1 AStG mit Europarecht aus (Beschluss in BFHE 195, 398).

  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
    a) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes den Anspruch auf ein faires Verfahren als "allgemeines Prozessgrundrecht" ab (vgl., auch zum Folgenden, BVerfG-Beschlüsse vom 6. April 1998  1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, und vom 18. Juli 2013  1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205).

    Vor diesem Hintergrund hat das BVerfG es beispielsweise beanstandet, dass ein Gericht ein Rechtsmittel mit der Begründung verworfen hat, der Rechtsmittelführer habe den ihm obliegenden Nachweis der Rechtzeitigkeit der Rechtsmitteleinlegung nicht geführt, obwohl die Rechtsmittelschrift unstreitig beim Gericht eingegangen und dort zunächst auch bearbeitet worden war, später aber im Bereich des Gerichts verloren gegangen ist (BVerfG-Beschluss in NJW 1998, 2044).

  • BFH, 03.02.2011 - V B 132/09

    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
    d) Das FG hat sich für seine Vorgehensweise auf den im BFH-Beschluss vom 3. Februar 2011 V B 132/09 (BFH/NV 2011, 760) enthaltenen Rechtssatz berufen, wonach der Steuerpflichtige keinen Vorteil daraus ziehen solle, dass das Ausmaß seiner Unterlassung nicht feststellbar sei.
  • BFH, 23.06.2010 - I R 37/09

    Geschäftsbeziehung" i. S. des § 1 AStG a. F. - Vergabe eines zinslosen

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
    Es spricht Einiges dafür, dass die Regelung des § 1 AStG diese Voraussetzungen erfüllt (mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen im BFH-Urteil vom 23. Juni 2010 I R 37/09, BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895, unter II.6.a).
  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1460/10

    Umstrukturierung einer AG auf Initiative einer die Aktienmehrheit haltenden

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
    Gleichwohl erkennt das BVerfG in seiner vorstehend zitierten Rechtsprechung zu Recht an, dass ein Fehler bei der Überzeugungsbildung, der gerade darin liegt, dass das Gericht behördliches Organisationsversagen, das dem Bürger seine Rechtsverfolgung erheblich erschwert, bei seiner Überzeugungsbildung nicht berücksichtigt, als Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren --und damit nicht allein als materiell-rechtlicher Fehler, sondern zugleich als Verfahrensmangel-- anzusehen ist (vgl. auch die Ausführungen im BVerfG-Beschluss vom 7. September 2011  1 BvR 1460/10, Der Betrieb 2011, 2594, unter III.2.b, wo es das Gericht zumindest für möglich hält, dass bestimmte Kernfragen der Darlegungs- und Beweislast in den Schutzbereich des Justizgewährungsanspruchs fallen).
  • BVerfG, 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11

    Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts verletzt Betroffenen in

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
    a) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes den Anspruch auf ein faires Verfahren als "allgemeines Prozessgrundrecht" ab (vgl., auch zum Folgenden, BVerfG-Beschlüsse vom 6. April 1998  1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, und vom 18. Juli 2013  1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205).
  • BFH, 15.05.2013 - X R 27/11

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln setzt formelle Beschwer voraus

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
    Insoweit fehlt es dem Kläger an der für die Einlegung eines Rechtsmittels erforderlichen formellen Beschwer (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15. Mai 2013 X R 27/11, BFH/NV 2013, 1583), weil bereits das FG die Einkommensteuer auf 0 DM herabgesetzt hat.
  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
    Wenn dies nicht gelingt, hat es eine Modifizierung des Regelbeweismaßes unter Berücksichtigung von Verletzungen der den Beteiligten obliegenden Mitwirkungspflichten zu erwägen (Senatsurteil vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884).
  • BFH, 28.11.2007 - X R 11/07

    Verteilung der Beweislast bei weder beim Steuerpflichtigen noch beim FA

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
    b) Vorliegend hat das FG nicht berücksichtigt, dass in der während des laufenden Verfahrens vorgenommenen Aktenvernichtung eine Verletzung der dem FA obliegenden Mitwirkungspflichten (§ 76 Abs. 1 Satz 2, 3 FGO) zu sehen ist (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 28. November 2007 X R 11/07, BFHE 220, 3, BStBl II 2008, 335), und es dem Kläger wegen dieser Aktenvernichtung unmöglich geworden ist, substantiierte inhaltliche Einwendungen gegen die Ausführungen in Tz. 7 des Steuerfahndungsberichts zu erheben, die das FG zur alleinigen Grundlage seiner eigenen Schätzung gemacht hat.
  • BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22

    Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, insbesondere aber darf er aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044; vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205; BFH-Beschlüsse vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25 ff.; vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 15 ff.).
  • LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15

    Der Summenbeitragsbescheid in der Betriebsprüfung

    Nachdem die Voraussetzungen für den Erlass eines Summenbescheides, insbesondere auch im Hinblick auf das Unterlassen weiterer Feststellungen durch die Beklagte im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht, zwar voller gerichtlicher Überprüfung unterliegt, dabei jedoch auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen ist (BSGE 89, 158, 162 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S. 8), verletzt die Aktenvernichtung durch das Finanzamt den Kläger - wie von diesem behauptet - auch nicht in seinem Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. dazu etwa BVerfG Beschluss vom 06.04.1998, 1 BvR 2194/97, BFH Beschluss vom 05.02.2014, X B 138/13, BFH Beschluss vom 13.02.2014, X B 168-170/13).

    Hier kann zumindest anhand der Verwaltungsakten der Beklagten die Rechtmäßigkeit des Bescheides noch insofern beurteilt werden, als die Beklagte sich auf diese Unterlagen gestützt hat (zu abweichenden Fallgestaltungen vgl. BVerfG Beschluss vom 06.04.1998, 1 BvR 2194/97, BFH Beschluss vom 05.02.2014, X B 138/13, BFH Beschluss vom 13.02.2014, X B 168-170/13).

  • BFH, 13.02.2014 - X B 168/13

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit einer möglichen unberechtigten

    NV: Selbst wenn beschlagnahmte Originalunterlagen des Steuerpflichtigen im Bereich der Finanzverwaltung irrtümlich während des laufenden Verfahrens vernichtet worden sein sollten, ist ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens ausgeschlossen, wenn dem FG jedenfalls Kopien dieser Unterlagen vorlagen und es sich aufgrund dieser Kopien eine eigene Auffassung vom Vorliegen der Voraussetzungen des Betriebsausgabenabzugs bilden konnte (Abgrenzung vom Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 X B 138/13).

    Vor diesem Hintergrund hat der erkennende Senat kürzlich in einem Fall, in dem das FG eine Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen auf --sehr pauschal gehaltene-- Ausführungen in einem Steuerfahndungsbericht gestützt hatte, obwohl es diese Ausführungen nicht mehr überprüfen konnte, weil die beim dortigen Kläger beschlagnahmten Originalunterlagen im Bereich der Finanzverwaltung unberechtigt vorzeitig vernichtet worden waren, einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren bejaht (Beschluss vom 5. Februar 2014 X B 138/13, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, Datum der Freigabe: 12. März 2014).

    Demgegenüber konnte das im Verfahren X B 138/13 beklagte FA dem FG trotz einer vorangegangenen Beschlagnahme keinerlei Unterlagen mehr vorlegen, die zum Nachweis der vom FA angesetzten höheren Einnahmen geeignet waren.

  • FG Münster, 24.11.2015 - 14 K 1542/15

    Ersetzendes Scannen

    (2) Hinzu kommt, dass eine Finanzbehörde dann, wenn entscheidungserhebliche Originalunterlagen des Steuerpflichtigen im Bereich der Finanzverwaltung gezielt während des laufenden Verfahrens vernichtet werden, ihre Ansprüche gerade nicht mehr auf eben diese entscheidungserheblichen Originalunterlagen stützen darf, deren Echtheit der Steuerpflichtige bestreitet (vgl. BFH-Beschluss vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720).

    Der Rechtsstaat wäre hingegen in seinem Kern betroffen, wenn eine möglicherweise nicht entstandene Steuerschuld festgesetzt und nur deshalb gerichtlich bestätigt wird, weil das Gericht wegen der unberechtigten Aktenvernichtung durch die Behörde zu einer eigenen und unabhängigen Prüfung des Sachverhalts nicht mehr in der Lage ist (vgl. BFH in BFH/NV 2014, 720).

  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, insbesondere aber darf er aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, Rz 8, m.w.N.; vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205, Rz 20, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 243).
  • BFH, 05.05.2020 - III B 158/19

    Terminsverlegungsantrag "in letzter Minute"

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, insbesondere aber darf er aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, Rz 8, m.w.N.; vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205, Rz 20, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 04.03.2020 - XI B 30/19, juris, Rz 20; vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 243).
  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

    Vor diesem Hintergrund hat der erkennende Senat etwa in einem Fall, in dem das FG eine Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen auf --sehr pauschal gehaltene-- Ausführungen in einem Steuerfahndungsbericht gestützt hatte, obwohl es diese Ausführungen nicht mehr überprüfen konnte, weil die beim dortigen Kläger beschlagnahmten Originalunterlagen im Bereich der Finanzverwaltung unberechtigt vorzeitig vernichtet worden waren, einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren bejaht (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 X B 138/13, BFH/NV 2014, 720).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 3 R 15/18
    L. hat insoweit Bezug auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05.02.2014 - X B 138/13, genommen.

    Auch aus dem vom Bevollmächtigten der Klägerin angeführten Beschluss des BFH vom 05.02.2014 - X B 138/13 ergibt sich keine andere Beurteilung, da dieser auf rechtlich anderen Grundlagen beruht.

  • BFH, 12.02.2019 - VIII B 53/18

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Verfügung gemäß § 79b Abs. 2 FGO

    Werden entscheidungserhebliche beschlagnahmte Originalunterlagen des Steuerpflichtigen im Bereich der Finanzverwaltung irrtümlich während des laufenden Verfahrens vernichtet, darf das FG z.B. eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen der Höhe nach nicht auf --ersichtlich überprüfungsbedürftige, aber nicht mehr überprüfbare-- pauschale Angaben in einem Betriebsprüfungs- oder Steuerfahndungsbericht stützen, die der Steuerpflichtige bestreitet (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2014 X B 138/13, BFH/NV 2014, 720; vom 13. Februar 2014 X B 168-170/13, BFH/NV 2014, 876).
  • BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18

    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden

    Das Gericht hat danach z.B. im Fall einer glaubhaften Einlassung eines Beteiligten bei seiner Überzeugungsbildung in Rechnung zu stellen, dass es ihm aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluss hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die ohne das behördliche Versagen unschwer aufzuklären wäre (BFH-Beschlüsse vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 16; vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25).
  • BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19

    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

  • BFH, 16.03.2016 - X B 202/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom

  • BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21

    Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2

  • BFH, 05.02.2014 - X S 49/13

    BFH als "Gericht der Hauptsache" im AdV-Verfahren

  • OVG Sachsen, 17.01.2020 - 5 A 334/17

    Schätzung; Beweismaß; Verschulden; Gebühr; Dauerbenutzungsverhältnis

  • FG Münster, 08.09.2015 - 4 K 2856/14

    Schätzung der Einkünfte aus einer Hundezucht

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