Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.02.2014

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   BFH, 12.02.2014 - V B 100/13   

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https://dejure.org/2014,5529
BFH, 12.02.2014 - V B 100/13 (https://dejure.org/2014,5529)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2014 - V B 100/13 (https://dejure.org/2014,5529)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - V B 100/13 (https://dejure.org/2014,5529)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • openjur.de

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 14, FGO § 118 Abs 2, UStG VZ 2007
    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 14 UStG 2005, § 118 Abs 2 FGO, UStG VZ 2007
    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • rewis.io

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten für Joga-Kurse mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die umsatzsteuerfreie Heilbehandlung von Yoga-Kursen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 739
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.12.2012 - X B 137/11

    Klärungsfähige Rechtsfrage im Rahmen einer NZB - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    b) Es ist bereits zweifelhaft, ob dieses Vorbringen die Darlegungsanforderungen i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfüllt, da dies substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage verlangt, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und vom 4. Dezember 2012 X B 137/11, BFH/NV 2013, 404).
  • BFH, 30.01.2008 - XI R 53/06

    Hippotherapie als von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Denn der Kläger berücksichtigt insoweit nicht hinreichend, dass das von ihm in Bezug genommene BFH-Urteil vom 30. Januar 2008 XI R 53/06 (BFHE 221, 399, BStBl II 2008, 647) zu Leistungen ergangen ist, die "aufgrund ärztlicher Indikation nach entsprechender ärztlicher Verordnung" erbracht wurde (BFH-Urteil in BFHE 221, 399, BStBl II 2008, 647, unter II.2.a bb), woran es im Streitfall fehlt.
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981, und vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981, und vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 20.10.2011 - V B 15/11

    Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Unabhängig hiervon ist eine Rechtsfrage nur klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des Finanzgerichts --FG-- (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 20. Oktober 2011 V B 15/11, BFH/NV 2012, 247).
  • BFH, 28.05.2009 - VI B 84/08

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haftung für Lohnsteuer - Rügeverlust hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Unabhängig hiervon ist eine Rechtsfrage nur klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des Finanzgerichts --FG-- (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 20. Oktober 2011 V B 15/11, BFH/NV 2012, 247).
  • BFH, 31.07.2009 - IV B 96/08

    Darlegungsanforderungen bei der Nichtzulassungsbeschwerde - Dauerhaft defizitäre

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Soweit der Kläger insoweit das Unterbleiben einer Beweiserhebung (§ 76 FGO) rügt, wäre darzulegen gewesen, aus welchen Gründen es der fachkundig vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, das Unterbleiben einer weiteren Sachaufklärung zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 IV B 96/08, BFH/NV 2010, 207).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    b) Es ist bereits zweifelhaft, ob dieses Vorbringen die Darlegungsanforderungen i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfüllt, da dies substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage verlangt, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und vom 4. Dezember 2012 X B 137/11, BFH/NV 2013, 404).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 12.02.2014 - V B 100/13
    Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 22/18

    Schadensersatz aus Behandlungsvertrag: Haftung einer Hebamme für die Folgen eines

    Nach alledem kam mit der Durchführung und Inanspruchnahme eines Yogakurses kein Behandlungsvertrag zustande (vgl. auch BFH, Beschluss vom 12.02.2014, V B 100/13, der die Durchführung von Yoga-Kursen nicht als Heilbehandlung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne angesehen hat, wenn kein unmittelbarer Bezug zu Krankheiten gegeben ist).
  • BFH, 11.12.2014 - XI B 49/14

    Zur steuerfreien Heilbehandlungen eines Arztes bei Teilnahme an Studien von

    Eine Rechtsfrage ist nur klärbar, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657; vom 12. Februar 2014 V B 100/13, BFH/NV 2014, 739).
  • BFH, 25.10.2018 - XI B 57/18

    Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Definition des Begriffs

    b) Sollte das FG im Rahmen der erneuten Verhandlung und Entscheidung nach Feststellung des Kursinhalts zu der Auffassung gelangen, dass die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL darauf nicht anzuwenden ist, wird das FG weitere Feststellungen zu der von der Klägerin geltend gemachten Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 V R 23/04, BFHE 211, 69, BStBl II 2005, 904; vom 30. April 2009 V R 6/07, BFHE 225, 248, BStBl II 2009, 679; vom 26. August 2014 XI R 19/12, BFHE 247, 276, BStBl II 2015, 310; vom 1. Oktober 2014 XI R 13/14, BFHE 248, 367, BFH/NV 2015, 451; BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 XI B 46/12, BFH/NV 2013, 273; vom 12. Februar 2014 V B 100/13, BFH/NV 2014, 739) zu treffen haben.
  • BFH, 07.12.2016 - V B 100/16

    Kindergeld und Aufenthaltstitel

    Denn mangels langjähriger "Dauerduldung" unterscheidet sich der vom FG beurteilte Sachverhalt in so bedeutsamer und wesentlicher Weise von dem Sachverhalt der angeblichen Divergenzentscheidung, dass das Erfordernis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht besteht (BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2008 XI B 201/07, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 12. Februar 2014 V B 100/13, BFH/NV 2014, 739, und vom 27. Juli 2016 V B 4/16, n.v.).
  • BFH, 27.07.2016 - V B 4/16

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Hieran fehlt es, wenn der vom FG beurteilte Sachverhalt sich in so bedeutsamer und wesentlicher Weise von dem Sachverhalt der angeblichen Divergenzzentscheidung unterscheidet, dass durch den vom BFH aufgestellten Rechtssatz der Sachverhalt des FG nicht als mitentschieden anzusehen ist (BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2008 XI B 201/07, nicht veröffentlicht; vom 12. Februar 2014 V B 100/13, BFH/NV 2014, 739).
  • FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 14 K 797/12

    Steuerfreiheit der Umsätze aus Neurostructural Integration Technique-Behandlungen

    Die NST-Behandlungen der genannten Patienten weisen alle einen unmittelbaren Bezug zu Krankheiten auf (zu letzterem vgl. Beschluss des BFH vom 12. Februar 2014 V B 100/13, BFH/NV 2014, 739).
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Rechtsprechung
   BFH, 11.02.2014 - V B 103/13   

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https://dejure.org/2014,4900
BFH, 11.02.2014 - V B 103/13 (https://dejure.org/2014,4900)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2014 - V B 103/13 (https://dejure.org/2014,4900)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - V B 103/13 (https://dejure.org/2014,4900)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen

  • openjur.de

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, UStG § 14 Abs 4, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 163
    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen

  • Bundesfinanzhof

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 14 Abs 4 UStG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG, § 163 AO
    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen

  • rewis.io

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der auf einer Rechnung ohne Steuer-Nr. ausgewiesenen Vorsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Bedeutung von Übergangsregelungen in Verwaltungsanweisungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der auf einer Rechnung ohne Steuer-Nr. ausgewiesenen Vorsteuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechnung ohne oder nur mit fehlerhafter Steuernummer berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 739
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.07.2000 - V R 55/99

    Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Entgeltausweis

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - V B 103/13
    Für die Zulassung der Revision im Streitfall, die eine Umsatzsteuerfestsetzung betrifft, kann sich die Klägerin auch nicht auf die Übergangsregelung in Abschn. 185 Abs. 8 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 beziehen, da es sich bei diesen um eine "allgemeine Verwaltungsvorschrift" handelt, mit deren Hilfe nur eine gleichmäßige Gesetzesanwendung durch die Verwaltungsbehörden erreicht, nicht aber eine Bindung im Sinne einer Rechtsverordnung erzielt werden kann und soll (BFH-Urteil vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426, unter II.1.c).

    Enthalten derartige Verwaltungsanweisungen aus Billigkeitsgründen eine Übergangsregelung, ist diese bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung ohne Bedeutung; sie ist vielmehr in einem gesonderten Billigkeitsverfahren zu beachten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426, unter II.1.c; ebenso BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706, unter II.5.).

  • BFH, 02.09.2010 - V R 55/09

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer -

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - V B 103/13
    Soweit die Klägerin die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) damit begründet, dass die Versagung des Vorsteuerabzugs für die Streitjahre 2004 und 2005 "wegen Nichtangabe der Steuernummer auf den streitgegenständlichen Rechnungen ... verfassungsrechtlichen Bedenken" begegnet und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, berücksichtigt sie nicht hinreichend, dass der Bundesfinanzhof (BFH) bereits ausdrücklich entschieden hat, dass eine Rechnung ohne Steuernummer oder nur mit fehlerhafter Steuernummer nach der in den Streitjahren gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes bestehenden Rechtslage nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (BFH-Urteil vom 2. September 2010 V R 55/09, BFHE 231, 332, BStBl II 2011, 235).
  • BFH, 20.07.2012 - V B 82/11

    Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung -

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - V B 103/13
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats stellt sich die insoweit aufgeworfene Frage nach einer Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung erst, wenn eine Rechnungsberichtigung erfolgt ist (BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, unter II.3.b), an der es nach dem eigenen Vortrag der Klägerin fehlt.
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH &

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - V B 103/13
    Enthalten derartige Verwaltungsanweisungen aus Billigkeitsgründen eine Übergangsregelung, ist diese bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung ohne Bedeutung; sie ist vielmehr in einem gesonderten Billigkeitsverfahren zu beachten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426, unter II.1.c; ebenso BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706, unter II.5.).
  • BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12

    NZB: Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - V B 103/13
    Es liegt auch kein Verfahrensfehler (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) vor, da es für die Frage der Entscheidungserheblichkeit einer Beweiserhebung auf die Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG) ankommt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. April 2013 IX B 169/12, BFH/NV 2013, 1241).
  • BFH, 27.09.2018 - V R 32/16

    Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

    Denn derartige Verwaltungsregelungen sind finanzgerichtlich nicht im Festsetzungs-, sondern nur in einem gesonderten Billigkeitsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426, unter II.1.c, und vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706, unter II.5.; ebenso z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2014 V B 103/13, BFH/NV 2014, 739).
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 33/18

    Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung trotz vollständiger Übertragung der

    Die Berufung der Klägerin auf eine Übergangsregelung der Finanzverwaltung (hier: das BMF-Schreiben in BStBl I 2013, 1625, vorletzter Absatz) ist im Festsetzungsverfahren nicht möglich (vgl. BFH-Beschluss vom 11.02.2014 - V B 103/13, BFH/NV 2014, 739).
  • FG Nürnberg, 02.05.2018 - 2 K 309/16

    Kürzung des Vorsteuerabzug

    j) Soweit sich die Klägerin wie schon im ersten Rechtsgang auf die Übergangsregelung der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 11.12.2013 (BStBl I 2013, 1625 letzter Absatz) beruft, hat der BFH in seinem Revisionsurteil vom 18.09.2019 (XI R 33/18) bereits festgestellt, dass eine solche Berufung im Festsetzungsverfahren nicht möglich ist (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 11.02.2014 V B 103/13, BFH/NV 2014, 739 Rz 3).
  • FG Baden-Württemberg, 24.05.2017 - 1 K 605/17

    Rechnungsberichtigung bei fehlender elektronischer Signatur einer Gutschrift

    Fehlen sowohl Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer auf der Rechnung, konnte nach hergebrachter Rechtsprechung kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden (BFH-Entscheidungen vom 2. September 2010 V R 55/09, BStBl II 2011, 235; vom 11. Februar 2014 V B 103/13, BFH/NV 2014, 739; vom 20. Januar 2015 XI B 112/14, BFH/NV 2015, 537).
  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12

    Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds

    aaa) Die dort vorgesehene Übergangsregelung ist eine Billigkeitsmaßnahme i. S. des § 163 AO, über die grundsätzlich in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11.02.2014 V B 103/13, BFH/NV 2014, 739; BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).
  • FG München, 20.05.2014 - 2 K 875/11

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen

    Eine Rechnung mit fehlerhafter Steuernummer berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 2010 V R 55/09, DStRE 2009, 1069; BFH-Beschluss vom 11. Februar 2014 V B 103/13, BFH/NV 2014, 739).
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