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   BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13   

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https://dejure.org/2014,7031
BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13 (https://dejure.org/2014,7031)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2014 - IX R 41/13 (https://dejure.org/2014,7031)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - IX R 41/13 (https://dejure.org/2014,7031)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung; Büroversehen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 120 Abs 2 S 1, FGO § 56 Abs 1, FGO § 155, ZPO § 82 Abs 2, FGO § 56 Abs 2 S 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 2 S 1 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 155 FGO, § 82 Abs 2 ZPO, § 56 Abs 2 S 2 FGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Hs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung; Anforderungen an die Darlegung von Anhaltspunkten für ein die Wiedereinsetzung ermöglichendes Büroversehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wiedereinsetzung - und das Büroversehen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Beteiligungsveräußerung
    Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
    Wesentliche Beteiligung

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 881
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.09.2012 - XI R 13/12

    Fristversäumung durch angestellten Steuerberater; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
    Ein angestellter verantwortlich tätiger qualifizierter Berufsträger, der nicht nur unselbständige Hilfs- und Bürotätigkeiten ausübt, ist jedoch einem Bevollmächtigen i.S. des § 85 Abs. 2 ZPO gleichgestellt, so dass sich die Klägerin dessen Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. BFH-Beschluss vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, unter II.2.a aa; Söhn in HHSp, § 56 FGO Rz 274 f., 283).

    Insoweit hat die Prozessbevollmächtigte nicht weiter durch eine konkrete Schilderung der Bearbeitung des die Frist auslösenden Schriftstücks und des Vorgehens der im Einzelnen dafür verantwortlichen Personen ausgeführt, dass der Berufsträger, dem der Fehler bei der Fristberechnung unterlaufen ist, ausschließlich weisungsgebunden mit der büromäßigen Erfassung der eingehenden Schriftstücke befasst war und insoweit nur eine Hilfstätigkeit ausgeübt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 60, unter II.2.a aa).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
    Die Beteiligten streiten über die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie in der Sache über den Ansatz eines Verlusts gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BVerfGE 127, 61, BStBl II 2011, 86.
  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 2008 I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55, unter B.I.1., m.w.N.; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Rz 10).
  • BFH, 15.07.2002 - IV B 56/01

    Wiedereinsetzung; fehlerhafte Fristberechnung

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
    Im Zweifel ist eine Wiedereinsetzung jedoch zu versagen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484, und vom 31. Januar 2011 III B 98/09, BFH/NV 2011, 823).
  • BFH, 03.04.2013 - V R 24/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines vom Prozessbevollmächtigten nicht zu vertretenden Büroversehens kann nur dann gewährt werden, wenn einem mit der büromäßigen Bearbeitung der Angelegenheit befassten und in der Vergangenheit stets zuverlässigem Mitarbeiter trotz ordnungsgemäßer Büroorganisatin ein Fehler unterlaufen ist (zum Büroversehen vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2013 V R 24/12, BFH/NV 2013, 970, unter II.2.b aa, und vom 30. April 2013 IV R 38/11, BFH/NV 2013, 1117, unter II.3.b; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 20 Stichwort "Büroversehen"; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 110 AO Rz 310 ff.).
  • FG Münster, 22.08.2013 - 3 K 3371/11

    Anschaffungskosten, Wertsteigerungen bis zum 31.12.2001

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
    Die Klägerin beantragt, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zu gewähren, das angefochtene Urteil des FG Münster vom 22. August 2013  3 K 3371/11 E aufzuheben, den Ablehnungsbescheid des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) über den Antrag vom 30. März 2011 auf Änderung des Einkommensteuerbescheids 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. August 2011 aufzuheben und das FA zu verpflichten, den Einkommensteuerbescheid vom 2. Februar 2011 dahingehend zu ändern, dass ein Veräußerungsverlust nach Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens in Höhe von ... EUR berücksichtigt wird.
  • BFH, 30.09.2009 - IX B 77/09

    Wiedereinsetzung wegen Büroversehens

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
    Ein Prozessbevollmächtigter ist dabei verpflichtet, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (vgl. dazu u.a. BFH-Beschlüsse vom 30. September 2009 IX B 77/09, BFH/NV 2010, 440, und vom 8. Dezember 2010 IX R 12/10, BFH/NV 2011, 445, unter II.1.a).
  • BFH, 30.04.2013 - IV R 38/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehleingabe in den elektronischen

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines vom Prozessbevollmächtigten nicht zu vertretenden Büroversehens kann nur dann gewährt werden, wenn einem mit der büromäßigen Bearbeitung der Angelegenheit befassten und in der Vergangenheit stets zuverlässigem Mitarbeiter trotz ordnungsgemäßer Büroorganisatin ein Fehler unterlaufen ist (zum Büroversehen vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2013 V R 24/12, BFH/NV 2013, 970, unter II.2.b aa, und vom 30. April 2013 IV R 38/11, BFH/NV 2013, 1117, unter II.3.b; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 20 Stichwort "Büroversehen"; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 110 AO Rz 310 ff.).
  • BFH, 31.01.2011 - III B 98/09

    Wiedereinsetzung bei "Platten-Crash" der Computeranlage und fehlerhafter

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
    Im Zweifel ist eine Wiedereinsetzung jedoch zu versagen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484, und vom 31. Januar 2011 III B 98/09, BFH/NV 2011, 823).
  • BFH, 08.12.2010 - IX R 12/10

    Unzulässige Revision mangels Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist - Darlegung

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
    Ein Prozessbevollmächtigter ist dabei verpflichtet, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (vgl. dazu u.a. BFH-Beschlüsse vom 30. September 2009 IX B 77/09, BFH/NV 2010, 440, und vom 8. Dezember 2010 IX R 12/10, BFH/NV 2011, 445, unter II.1.a).
  • BFH, 15.12.2010 - IV R 5/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur

  • BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines vom Prozessbevollmächtigten nicht zu vertretenden Büroversehens kann nur dann gewährt werden, wenn einem mit der büromäßigen Bearbeitung der Angelegenheit befassten und in der Vergangenheit stets zuverlässigen Mitarbeiter trotz ordnungsgemäßer Büroorganisation ein Fehler unterlaufen ist (zum Büroversehen vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, unter II.2.a, m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 56 Rz 20, Stichwort "Büroversehen").
  • BFH, 01.09.2022 - VI R 8/22

    Fristberechnung

    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10).

    Denn die Berechnung einer Rechtsmittelfrist gehört zu den Aufgaben eines Prozessbevollmächtigten, die von ihm zuverlässig ausgeführt werden muss und bei der er hohe Sorgfaltsanforderungen walten lassen muss (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 11).

  • BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23

    Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in

    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10 und Senatsbeschluss vom 01.09.2022 - VI R 8/22, Rz 13).
  • BFH, 28.07.2017 - X S 2/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten -

    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. nur Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 2014 IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, m.w.N.).

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines vom Prozessbevollmächtigten nicht zu vertretenden Büroversehens kann nur gewährt werden, wenn einem mit der büromäßigen Bearbeitung der Angelegenheit befassten und in der Vergangenheit stets zuverlässigen Mitarbeiter trotz ordnungsgemäßer Büroorganisation ein Fehler unterlaufen ist (zum Büroversehen, auch weiterführend vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 881, m.w.N.).

  • BFH, 28.07.2015 - II B 150/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Vermeidung von Fristversäumnissen im

    Dabei schließt jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2014 X R 14/13, BFH/NV 2014, 567, Rz 11; vom 26. Februar 2014 IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, Rz 10, und vom 16. September 2014 II B 46/14, BFH/NV 2015, 49, Rz 4).

    b) Die Tatsachen zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung müssen innerhalb der in § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO bestimmten Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, Rz 13, 19; in BFH/NV 2014, 881, Rz 10; vom 28. März 2014 IX B 115/13, BFH/NV 2014, 896, Rz 4; in BFH/NV 2015, 49, Rz 6, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13), soweit sie für das Gericht nicht offenkundig oder amtsbekannt sind (BFH-Urteil vom 18. März 2014 VIII R 33/12, BFHE 246, 1, BStBl II 2014, 922, Rz 17).

  • BFH, 23.10.2019 - III R 14/18

    Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

    Dem Kläger ist hinsichtlich der versäumten Revisionsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da das Versäumnis --was zwischen den Beteiligten unstreitig ist-- auf einem vom Prozessbevollmächtigten nicht zu vertretenden Büroversehen beruht; einem mit der büromäßigen Bearbeitung der Angelegenheit befassten und in der Vergangenheit stets zuverlässigen Mitarbeiter ist trotz ordnungsgemäßer Büroorganisation ein Fehler unterlaufen (zum Büroversehen vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.02.2014 - IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2015 - II R 28/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Organisation der

    Dabei schließt jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2014 X R 14/13, BFH/NV 2014, 567, Rz 11; vom 26. Februar 2014 IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, Rz 10, und vom 16. September 2014 II B 46/14, BFH/NV 2015, 49, Rz 4).

    b) Die Tatsachen zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung müssen innerhalb der in § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO bestimmten Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, Rz 13, 19; in BFH/NV 2014, 881, Rz 10; vom 28. März 2014 IX B 115/13, BFH/NV 2014, 896, Rz 4, und in BFH/NV 2015, 49, Rz 6).

  • BFH, 16.09.2014 - II B 46/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Fristenkontrolle im

    Dabei schließt jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2014 X R 14/13, BFH/NV 2014, 567, Rz 11, und vom 26. Februar 2014 IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, Rz 10, je m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Für einen Wiedereinsetzungsantrag muss substantiiert und in sich schlüssig vorgetragen werden, wie die Fristen im Büro des Prozessbevollmächtigten überwacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - IX R 41/13 -, BFH/NV 2014, 881 mit weiteren Nachweisen; BFH, Beschluss vom 23. August 2016 - IX R 15/16 -, BFH/NV 2017, 47; BFH, Beschluss vom 3. September 2019 - IX R 17/18 -, BFH/NV 2020, 27) und durch welche organisatorischen Maßnahmen in der Praxis des Prozessbevollmächtigten des Klägers sichergestellt worden war, dass ihm der nach der Urkunde über die Zustellung des Urteils vorhandene Umschlag für die verschlossene Sendung, auf dem der Postbedienstete den Tag der Zustellung vermerkte, vorgelegt worden war (BFH, Beschluss vom 23. September 1987 - V B 71/87 -, BFH/NV 1988, 250).
  • BFH, 19.10.2017 - X S 9/17

    Frist zum Nachweis der Mittellosigkeit bei PKH für eine erhobene oder noch zu

    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. nur BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

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