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BFH, 28.02.2014 - III B 126/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Kindergeld: Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Zeugenvernehmung
- openjur.de
Kindergeld: Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Zeugenvernehmung
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 96... Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 103 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
Kindergeld: Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Zeugenvernehmung
- Bundesfinanzhof
Kindergeld: Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Zeugenvernehmung
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§ 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
Kindergeld: Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Zeugenvernehmung - rewis.io
Kindergeld: Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Zeugenvernehmung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht - datenbank.nwb.de
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Zeugenvernehmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 29.08.2013 - 2 K 777/11
- BFH, 28.02.2014 - III B 126/13
Papierfundstellen
- BFH/NV 2014, 884
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04
Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung
Auszug aus BFH, 28.02.2014 - III B 126/13
a) Wird gerügt, das FG habe gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verstoßen, weil es auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter hätte aufklären müssen, ist anzugeben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 70). - BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96
Anforderungen an die Beschwerdebegründung
Auszug aus BFH, 28.02.2014 - III B 126/13
a) Zur schlüssigen Rüge, das FG habe das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt, muss der Beschwerdeführer darlegen, inwiefern ihm das Gericht das rechtliche Gehör versagt hat, zu welchen der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten Tatsachen oder Rechtsfragen er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß beim FG gerügt hat und inwiefern durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
- BFH, 11.05.2016 - III B 105/15
Fehlerhafte Rechtsanwendung - Darlegung einer Gehörsrüge
Die Kläger haben auch nicht dargelegt, dass keine Möglichkeit bestanden habe, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, dass sie den Verfahrensverstoß beim FG gerügt haben und dass durch ihr --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (z.B. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2014 III B 126/13, BFH/NV 2014, 884, Rz 12, m.w.N.). - BFH, 22.03.2019 - IX B 93/18
Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge
Ebenso führen die Kläger nicht aus, ob durch ihr --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2014 III B 126/13, BFH/NV 2014, 884, Rz 12).