Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.03.2014

Rechtsprechung
   BFH, 10.03.2014 - X B 230/12   

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https://dejure.org/2014,6256
BFH, 10.03.2014 - X B 230/12 (https://dejure.org/2014,6256)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2014 - X B 230/12 (https://dejure.org/2014,6256)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2014 - X B 230/12 (https://dejure.org/2014,6256)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung - zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung; zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung - zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung - zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung - zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung - zu Unrecht erlassenes Prozessurteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen stand wegen Versäumung einer gemäß § 79b Abs. 1 S. 1 FGO gesetzten Ausschlussfrist bei Übermittlung des fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax

  • datenbank.nwb.de

    Kein Verschulden des Verfahrensbeteiligten bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 888
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.04.2007 - VII B 98/04

    Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
    a) Wird über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so stellt dies einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; in einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO verletzt (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BFH, 08.07.2011 - III B 7/10

    Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
    Die Frist ist nur gewahrt, wenn der fristgebundene Schriftsatz vor Fristablauf vollständig eingegangen ist (BFH-Beschluss vom 8. Juli 2011 III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895).
  • BFH, 08.04.2004 - VII B 181/03

    Verfahrensrüge; unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
    a) Wird über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so stellt dies einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; in einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO verletzt (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BFH, 08.06.2004 - XI B 46/02

    Verletzung des Rechts auf Gehör durch Prozessurteil

    Auszug aus BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
    a) Wird über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so stellt dies einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; in einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO verletzt (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 15/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft einen Prozessbevollmächtigten kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung --etwa wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder wegen Leitungsstörungen-- einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen musste (Beschluss vom 10. Juli 2012 VIII ZB 15/12, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 267, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2020 - IX R 33/18

    Facharztausbildung - "Thüringen-Stipendium" - Wiedereinsetzung

    Die Frist ist nur gewahrt, wenn der fristgebundene Schriftsatz vor Fristablauf vollständig eingegangen ist (BFH-Beschlüsse vom 10.03.2014 - X B 230/12, BFH/NV 2014, 888, und vom 08.07.2011 - III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895).

    Einen Prozessbevollmächtigten trifft an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes kein Verschulden, wenn er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtszeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24:00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2016, 816, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 888).

  • BFH, 14.12.2021 - VIII R 16/20

    Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten

    In einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO verletzt (z.B. BFH-Urteil vom 25.09.2013 - VIII R 17/11, juris, Rz 30; BFH-Beschlüsse vom 10.03.2014 - X B 230/12, BFH/NV 2014, 888, Rz 12; vom 29.07.2009 - VI B 44/09, BFH/NV 2009, 1822, unter II.1.
  • BFH, 17.07.2014 - XI B 8/14

    Verspätete Telefaxübermittlung einer Beschwerdebegründungsschrift

    Denn eine Frist ist nur gewahrt, wenn die gesendeten Signale vom Telefaxgerät noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vollständig empfangen werden (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. April 2008 IX B 164/07, BFH/NV 2008, 1349; vom 9. Januar 2012 I B 66/11, BFH/NV 2012, 957; vom 15. November 2012 XI B 70/12, BFH/NV 2013, 401; vom 10. März 2014 X B 230/12, BFH/NV 2014, 888, jeweils m.w.N.).

    Da es auf den vollständigen Eingang beim Empfänger ankommt, muss der Absender eines Telefaxes mit der Übermittlung so rechtzeitig beginnen, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Fristablauf rechnen kann (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2010 VIII B 88/09, BFH/NV 2010, 919; in BFH/NV 2012, 957; in BFH/NV 2013, 401; in BFH/NV 2014, 888).

  • BFH, 22.06.2016 - V R 49/15

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden

    In einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO verletzt (z.B. BFH-Urteil vom 25. September 2013 VIII R 17/11, juris, Rz 30; BFH-Beschlüsse vom 10. März 2014 X B 230/12, BFH/NV 2014, 888, Rz 12; vom 29. Juli 2009 VI B 44/09, BFH/NV 2009, 1822, Rz 8; vom 23. April 2009 X B 43/08, BFH/NV 2009, 1443, Rz 12; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345, Rz 5).
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 32/14

    Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des

    a) Wird über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so stellt dies einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; in einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO verletzt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284; vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345; vom 10. März 2014 X B 230/12, BFH/NV 2014, 888).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.03.2014 - IX B 159/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7017
BFH, 06.03.2014 - IX B 159/13 (https://dejure.org/2014,7017)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2014 - IX B 159/13 (https://dejure.org/2014,7017)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2014 - IX B 159/13 (https://dejure.org/2014,7017)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei Angriffen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 888
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung -

    Auszug aus BFH, 06.03.2014 - IX B 159/13
    Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO ist die Revision zur Sicherung der Rechtseinheit zwar auch dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung des FG in einem Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2016 - VI B 37/16

    Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren - Verhältnis der Abgabenordnung zu

    Diese Voraussetzung ist erfüllt bei einem offensichtlichen materiellen und formellen Rechtsfehler von erheblichem Gewicht, der die Entscheidung der Vorinstanz als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig erscheinen lässt (BFH-Beschluss vom 6. März 2014 IX B 159/13, BFH/NV 2014, 888).
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 17/15

    Bindungswirkung einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 EStG mit

    aa) Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verstoßende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767; vom 6. März 2014 IX B 159/13, BFH/NV 2014, 888).
  • BFH, 02.09.2022 - VI B 5/22

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Zurückweisung präkludierten

    Vorliegen kann dies etwa, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat, das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (BFH-Beschluss vom 06.03.2014 - IX B 159/13, Rz 3).
  • BFH, 08.12.2017 - VI B 53/17

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer

    Ferner kann ein gravierender Rechtsanwendungsfehler auch vorliegen, wenn das FG bei der Auslegung einer Willenserklärung anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar erscheint (BFH-Beschluss vom 6. März 2014 IX B 159/13, BFH/NV 2014, 888).
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