Rechtsprechung
BFH, 12.03.2014 - I B 94/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Erschütterung eines Anscheinsbeweises
- openjur.de
Erschütterung eines Anscheinsbeweises
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Erschütterung eines Anscheinsbeweises
- Bundesfinanzhof
Erschütterung eines Anscheinsbeweises
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Erschütterung eines Anscheinsbeweises - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu einem exklusiv ausgestatteten Club mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers - datenbank.nwb.de
Keine Revisionszulassung bei Rüge das FG habe einen Anscheinsbeweis fehlerhaft nicht als erschüttert angesehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels i.R. einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen einer GmbH
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - 12 K 12338/11
- BFH, 12.03.2014 - I B 94/13
Papierfundstellen
- BFH/NV 2014, 890
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 30.09.2015 - I B 85/14
Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Dienstwagens
Denn Fehler in der Beweiswürdigung stellen materielle Rechtsanwendungsfehler dar, die die Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigen können (z.B. Senatsbeschluss vom 12. März 2014 I B 94/13, BFH/NV 2014, 890, m.w.N.). - BFH, 08.10.2014 - I B 96/13
Unübliche Firmenpacht als vGA
Sie können nur --nach erfolgter Zulassung aufgrund eines gegebenen gesetzlichen Revisionszulassungsgrundes (§ 115 Abs. 2 FGO)-- im Revisionsverfahren beanstandet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2014 I B 94/13, BFH/NV 2014, 890). - BFH, 30.09.2015 - I B 29/14
Ständige Wohnstätte i. S. des DBA-Schweiz
Beweiswürdigungsfehler betreffen aber nicht das Verfahrensrecht und können somit die Revisionszulassung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nicht rechtfertigen (Senatsbeschluss vom 12. März 2014 I B 94/13, BFH/NV 2014, 890, m.w.N.).
- BFH, 22.10.2014 - I B 99/13
Übernahme der Unterhaltskosten für Wanderwege durch einen Eigenbetrieb als vGA - …
Sie können nur --nach erfolgter Zulassung aufgrund eines gegebenen gesetzlichen Revisionszulassungsgrundes (§ 115 Abs. 2 FGO)-- im Revisionsverfahren beanstandet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2014 I B 94/13, BFH/NV 2014, 890). - BFH, 27.10.2015 - I B 27/14
Abkommensrechtliche Beurteilung von Werbeeinkünften eines Berufssportlers - Zweck …
Damit kann die Revisionszulassung grundsätzlich nicht erreicht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2014 I B 94/13, BFH/NV 2014, 890, m.w.N.). - BFH, 05.11.2014 - I B 196/13
Keine Revisionszulassung wegen behaupteter materiell-rechtlicher Fehler des FG
Insbesondere stellen Verstöße gegen die Denkgesetze und Erfahrungssätze in der Regel materiell-rechtliche Fehler dar, und zwar auch dann, wenn sich diese Fehler auf die Würdigung von Tatsachen erstrecken; sie sind deshalb der Nachprüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen und können nur --nach erfolgter Zulassung aufgrund eines gegebenen gesetzlichen Revisionszulassungsgrundes (§ 115 Abs. 2 FGO)-- im Revisionsverfahren beanstandet werden (Senatsbeschluss vom 12. März 2014 I B 94/13, BFH/NV 2014, 890).
Rechtsprechung
BFH, 10.03.2014 - X S 50/13 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens - Verfahrensbeteiligter i. S. des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bei Insolvenz - Anforderungen an einen Antrag auf Prozesskostenhilfe
- openjur.de
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens; Verfahrensbeteiligter i.S. des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bei Insolvenz; Anforderungen an einen Antrag auf Prozesskostenhilfe
- Bundesfinanzhof
GVG § 198 Abs 1 S 1, GVG § 198 Abs 6 Nr 2, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 114 S 1, InsO § 80 Abs 1, ZPO § 116 S 1 Nr 1, ZPO § 117 Abs 1 S 2
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens - Verfahrensbeteiligter i.S. des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bei Insolvenz - Anforderungen an einen Antrag auf Prozesskostenhilfe
- Bundesfinanzhof
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens - Verfahrensbeteiligter i.S. des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bei Insolvenz - Anforderungen an einen Antrag auf Prozesskostenhilfe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 6 Nr 2 GVG, § 142 Abs 1 FGO, § 114 S 1 ZPO, § 80 Abs 1 InsO
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens - Verfahrensbeteiligter i.S. des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bei Insolvenz - Anforderungen an einen Antrag auf Prozesskostenhilfe - rewis.io
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens
- datenbank.nwb.de
Insolvenzschuldner als Verfahrensbeteiligter i.S. des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG; Prozesskostenhilfe bei Entschädigungsklage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2014, 890
Wird zitiert von ...
- BSG, 05.05.2015 - B 10 ÜG 5/14 R
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Umfang des …
Da eine GmbH trotz ihres Liquidationsstadiums Beteiligte sowohl des Ausgangs- wie auch des Entschädigungsverfahrens sein kann und auch nicht durch einen Insolvenzverwalter daran gehindert ist, einen masserelevanten Prozess zu führen (vgl dazu II.2. a; auch BFH Beschluss vom 10.3.2014 - X S 50/13 PKH - RdNr 7) , ist sie von der Entschädigung immaterieller Nachteile nicht ausgeschlossen, ohne dass es darauf ankäme, ob und inwieweit gerade der in Liquidation befindlichen GmbH noch Rufschädigungen zum Nachteil gereichen können.