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   BFH, 19.03.2014 - V B 14/14   

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https://dejure.org/2014,7033
BFH, 19.03.2014 - V B 14/14 (https://dejure.org/2014,7033)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2014 - V B 14/14 (https://dejure.org/2014,7033)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2014 - V B 14/14 (https://dejure.org/2014,7033)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Bundesfinanzhof

    Organschaft in der Insolvenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 FGO, § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 2005, Art 11 EGRL 112/2006, § 27 InsO, § 38 InsO
    Organschaft in der Insolvenz

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beendigung der Konzernbesteuerung mit Insolvenzeröffnung bei Organträger oder Organgesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Organschaft in der Insolvenz

  • rewis.io

    Organschaft in der Insolvenz

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Organschaft in der Insolvenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestehen einer Organschaft in der Insolvenz des Organträgers oder der Organgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Organschaft in der Insolvenz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Organschaft in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beendigung der Konzernbesteuerung mit Insolvenzeröffnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerliche Organschaft im Insolvenzfall

  • lto.de (Kurzinformation)

    Konzernbesteuerung - Organbesteuerung endet mit Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an das Fortbestehen einer Organschaft in der Insolvenz des Organträgers oder der Organgesellschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beendigung der Konzernbesteuerung mit Insolvenzeröffnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beendigung der Konzernbesteuerung mit Insolvenzeröffnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Insolvenzeröffnung spricht gegen Fortbestand einer Organschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beendigung der Konzernbesteuerung mit Insolvenzeröffnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Organschaft in der Insolvenz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Organschaft in der Insolvenz

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beendigung der Konzernbesteuerung mit Insolvenzeröffnung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Beendigung der Konzernbesteuerung mit Insolvenzeröffnung

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerliche Konzernbesteuerung endet mit Insolvenzeröffnung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerliche Organschaft endet mit Insolvenzeröffnung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zweifel am Fortbestand der Organschaft im Insolvenzfall

Besprechungen u.ä. (2)

  • andres-schneider.de (Entscheidungsbesprechung)

    (Umsatz-)Steuerliche Organschaft und eigenverwaltete Konzerninsolvenz - wohin treibt das Sanierungssteuerrecht? (Dr. Andreas Möhlenkamp und RA'in Dr. Karen Möhlenkamp; DStR 2014, 1357-1365)

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fällt die organisatorische Eingliederung (umsatzsteuerliche Konzernbesteuerung) im Insolvenzfall?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 156
  • ZIP 2014, 33
  • ZIP 2014, 532
  • ZIP 2014, 889
  • NZI 2014, 421
  • BB 2014, 1046
  • BB 2014, 1508
  • DB 2014, 934
  • BFH/NV 2014, 999
  • NZG 2014, 953
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.01.2013 - II ZR 91/11

    Eingliederung einer Aktiengesellschaft in umsatzsteuerrechtlicher Organschaft:

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
    Der BGH führt hierfür zutreffend an, dass die Umsatzzurechnung zum Organträger ohne zivilrechtlichen Innenausgleich dem Grundsatz der Belastungsneutralität widerspräche, da es sonst zu erheblichen Vermögensverschiebungen zwischen den am Organkreis beteiligten Rechtsträgern käme (BGH-Urteil vom 29. Januar 2013 II ZR 91/11, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 537, unter II.2.b).

    Ebenso würde der Grundsatz der Belastungsneutralität auf Unternehmensebene systemwidrig durchbrochen, wenn das Recht zum Vorsteuerabzug für die an eine Organgesellschaft erbrachten Lieferungen und Leistungen zivilrechtlich dem Organträger zugewiesen würde (BGH-Urteil in HFR 2013, 537, unter II.2.c bb).

    Somit erfolgt die Verteilung von Umsatzsteuerlast und Vorsteuerabzugsrecht gleichermaßen nach dem Verursacherprinzip (BGH-Urteil in HFR 2013, 537, unter II.2.d aa).

    Dementsprechend geht der BGH von einem Ausgleichsanspruch in Höhe des Betrages aus, der sich aus den "internen" Umsatzsteuervoranmeldungen der Organgesellschaft nach Saldierung von Vorsteuerbeträgen und "Umsatzsteuerschulden" ergibt (BGH-Urteil in HFR 2013, 537, unter II.3.).

    Diese Eigenständigkeit des Ausgleichsanspruchs gegenüber der von der Organgesellschaft vereinnahmten Umsatzsteuer, schließt die Anwendung von § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO aus, zumal der BGH den Ausgleichsanspruch zivilrechtlich auf den Gesamtschuldnerausgleich, nicht aber auf Bereicherungsrecht stützt (BGH-Urteil in HFR 2013, 537; Ansprüche aus Bereicherungsrecht verneinen auch Pyszka/Hahn, GmbH-Rundschau 2010, 689 ff., 691).

  • BFH, 07.09.2011 - I B 157/10

    Steuerabzug bei einem in der Schweiz ansässigen Vergütungsgläubiger - Haftung des

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung (AdV) gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 7. September 2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590, unter II.2.).

    Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (BFH-Beschluss in BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590, unter II.2.).

  • BFH, 08.08.2013 - V R 18/13

    Organschaft und Vorsteuerberichtigung bei Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
    Aufgrund dieser Verschmelzung hat der Organträger als Unternehmer die Aufgabe als "Steuereinnehmer" für den gesamten Organkreis wahrzunehmen (BFH-Urteil vom 8. August 2013 V R 18/13, BFHE 242, 433, BFH/NV 2013, 1747, unter II.3.a, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).

    d) Führt z.B. die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt dazu, dass der Organträger zu einer Willensdurchsetzung in der Organschaft nicht mehr in der Lage ist und er daher den ihm gegen die Organgesellschaft zustehenden Ausgleichsanspruch aufgrund insolvenzrechtlicher Besonderheiten nicht mehr verwirklichen kann, entfällt die organisatorische Eingliederung und mithin die Organschaft (BFH-Urteil in BFHE 242, 433, BFH/NV 2013, 1747, unter II.3.b).

  • BFH, 28.01.1999 - V R 32/98

    Konkurs des Organträgers

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
    aa) Der Senat hat bereits für die nach der Konkursordnung bestehende Rechtslage entschieden, dass "eine Organschaft ausnahmsweise mit dem Konkurs des Organträgers enden kann, wenn sich der Konkurs nicht auf die Organgesellschaft erstreckt und der Konkursverwalter auf ihre laufende Geschäftsführung keinen Einfluß nimmt" (BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 V R 32/98, BFHE 187, 355, BStBl II 1999, 258, unter II.1.).

    Die Umsatzsteuer aus den Aktivitäten der Organgesellschaft sei nicht aus der Konkursmasse zu berichtigen und dementsprechend auch nicht in einem an die Konkursverwalter des Organträgers zu richtenden Steuerbescheid geltend zu machen (BFH-Urteil in BFHE 187, 355, BStBl II 1999, 258, unter II.1.).

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
    Zwar ist der Umsatzsteueranspruch für eine Umsatztätigkeit nach Insolvenzeröffnung Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, da es sich um eine "durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet[e]" Verbindlichkeit handelt (BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.1.).
  • FG Hessen, 06.11.2013 - 6 V 2469/12

    Umsatzsteuerliche Organschaft im Falle der Eigenverwaltung nach Eröffnung des

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
    Entgegen dem FG-Beschluss in DStR 2014, 415 bestehe kein uneingeschränktes Zugriffsrecht auf die Vermögen der Tochtergesellschaften.
  • EuGH, 25.04.2013 - C-480/10

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen -

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
    Bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 11 MwStSystRL führt die Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu einer "Verschmelzung zu einem einzigen Steuerpflichtigen" (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 22. Mai 2008 C-162/07, Ampliscientifica und Amplifin, Slg. 2008, I-4019 Rdnr. 19; zur Behandlung mehrerer Personen als einen Steuerpflichtigen vgl. auch EuGH-Urteile vom 9. April 2013 C-85/11, Kommission/Irland, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2013, 418 Rdnrn. 35 ff., und vom 25. April 2013 C-480/10, Kommission/Schweden, UR 2013, 423 Rdnrn. 33 ff.).
  • BFH, 19.05.2005 - V R 31/03

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
    So sind die von der Organgesellschaft gegenüber Dritten ausgeführten Umsätze dem Organträger zuzurechnen (BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671, unter II.2.a).
  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
    Leistungsbeziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft sind demgegenüber als Innenumsätze nichtsteuerbar und begründen kein Recht auf Vorsteuerabzug (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, Leitsatz 2).
  • BFH, 13.05.2009 - XI R 63/07

    Erlass von Umsatzsteuerbescheiden für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung im

    Auszug aus BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
    So bestehen auch für das FA im Insolvenzfall nach § 251 Abs. 2 Satz 1 AO keine Vorrechte, so dass es Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO) ebenfalls nur als Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit geltend machen kann (vgl. BFH-Urteil vom 13. Mai 2009 XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11, unter II.2.a aa).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-162/07

    Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • BFH, 08.04.2009 - I B 223/08

    Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung -

  • BFH, 19.10.1995 - V R 71/93
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • EuGH, 09.04.2013 - C-85/11

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

  • FG Nürnberg, 08.04.2020 - 3 V 1239/19

    Bitcoin: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

    Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (BFH-Beschluss vom 19.03.2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999).
  • BFH, 27.11.2019 - XI R 35/17

    Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der

    a) Der BFH hat zwar in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausgeführt, dass der insolvenzrechtliche Einzelverfahrensgrundsatz gegen den Fortbestand der Organschaft bei einer Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers und der Organgesellschaft spreche (vgl. BFH-Beschluss vom 19.03.2014 - V B 14/14, BFHE 244, 156, Rz 28 ff., 33 ff.; Hasbach, Zeitschrift für das gesamte Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2017, 262, 264 f.; Götz/Dal Bosco, Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 2013, 505; a.A. Beck, MwStR 2014, 359, 366; Möhlenkamp/Möhlenkamp, DStR 2014, 1357, 1361 ff.; Wagner/Fuchs, BB 2014, 2583, 2585; vgl. auch Höink/ Hudasch, DB 2014, Nr. 19, M 8).
  • BFH, 15.12.2016 - V R 14/16

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz

    c) Auf die Frage, ob ein Ausgleichsanspruch des Organträgers gegen die Organgesellschaft in der Insolvenz der Organgesellschaft Masseverbindlichkeit ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 19. März 2014 V B 14/14, BFHE 244, 156, unter II.4.b bb), kommt es somit nicht mehr an.
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