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   BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13   

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https://dejure.org/2015,18600
BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13 (https://dejure.org/2015,18600)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2015 - IV B 115/13 (https://dejure.org/2015,18600)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2015 - IV B 115/13 (https://dejure.org/2015,18600)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als absoluter Revisionsgrund

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 119 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 81, FGO § 96 Abs 2
    Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als absoluter Revisionsgrund

  • Bundesfinanzhof

    Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als absoluter Revisionsgrund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 119 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 81 FGO
    Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als absoluter Revisionsgrund

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Ergebnisse von Internet-Recherchen bei der Entscheidungsfindung

  • rewis.io

    Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als absoluter Revisionsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 1
    Berücksichtigung der Ergebnisse von Internet-Recherchen bei der Entscheidungsfindung

  • datenbank.nwb.de

    Eigene Internetrecherchen des Gerichts nur bei dauerhafter Sicherung als Inhalt der finanzgerichtlichen Akten; Gehörsverletzung als absoluter Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Internetrecherchen - und ihre Sicherung in der Gerichtsakte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 1256
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.09.2013 - III B 129/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13
    Daran fehlt es, wenn das Finanzgericht (FG) sein Urteil nicht nur auf die Begründung gestützt hat, die der Rechtsmittelführer für verfahrensfehlerhaft hält, sondern darüber hinaus eine selbständig tragende Begründung gegeben hat, zu der weder ein Verfahrensmangel noch ein anderer Revisionszulassungsgrund vorgetragen wird (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 2013 X B 28, 29/13, BFH/NV 2013, 1800, und vom 20. September 2013 III B 129/12, BFH/NV 2014, 163; ständige Rechtsprechung).

    Ausführungen zu einer möglichen Ursächlichkeit des Mangels der FG-Entscheidung sind dann entbehrlich, wenn es sich um die Rüge eines absoluten Revisionsgrundes i.S. des § 119 FGO handelt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 163).

  • BFH, 25.06.2014 - VII B 183/13

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13
    Sie gilt hingegen nicht, wenn der gerügte Verstoß nur einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2014 VII B 183/13, BFH/NV 2014, 1905).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13
    Denn die unwiderlegliche Vermutung der Ursächlichkeit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs für die getroffene Entscheidung nach § 119 Nr. 3 FGO gilt nur, wenn sich der Gehörsverstoß --wie z.B. bei rechtswidriger Ablehnung eines Vertagungsantrags-- auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802).
  • BFH, 20.07.2006 - I B 165/05

    Verstoß gegen die Pflicht zur Sachaufklärung; Anspruch auf rechtliches Gehör und

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13
    Hierzu hätte es einer dauerhaften Sicherung des jeweils in Bezug genommenen Inhalts der betroffenen Webseite bedurft, insbesondere durch ihren Ausdruck (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52, unter II.3.).
  • BFH, 09.04.2008 - I R 43/07

    Bindung an tatrichterliche Feststellungen - Hinweispflicht auf unsubstantiierten

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13
    Sie gilt hingegen nicht, wenn der gerügte Verstoß nur einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2014 VII B 183/13, BFH/NV 2014, 1905).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 26/01

    "PARK & BIKE"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13
    Angesichts des steten Wandels des Informationsangebots des Internet kann eine Verweisung auf eine Webseite grundsätzlich nicht die erforderliche Gewähr dafür bieten, dass eine dort durch das FG abgerufene Datei auch noch später diesen Inhalt hat (vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2003 I ZB 26/01, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2004, 77, unter III.2.b bb).
  • BFH, 30.08.2013 - X B 28/13

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13
    Daran fehlt es, wenn das Finanzgericht (FG) sein Urteil nicht nur auf die Begründung gestützt hat, die der Rechtsmittelführer für verfahrensfehlerhaft hält, sondern darüber hinaus eine selbständig tragende Begründung gegeben hat, zu der weder ein Verfahrensmangel noch ein anderer Revisionszulassungsgrund vorgetragen wird (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 2013 X B 28, 29/13, BFH/NV 2013, 1800, und vom 20. September 2013 III B 129/12, BFH/NV 2014, 163; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 23.04.2020 - X B 156/19

    Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens bei Verweis auf Internetquellen

    Auch offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen sind zu berücksichtigen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.04.2015 - IV B 115/13, BFH/NV 2015, 1256, Rz 9, m.w.N.).

    Dieser Umstand war allerdings nicht vom Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst, da eigene Internetrecherchen des Gerichts nur dann zum Inhalt der finanzgerichtlichen Akte werden, wenn sie --anders als im Streitfall-- dauerhaft gesichert werden, insbesondere durch Ausdruck (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1256, Rz 11).

  • BFH, 07.07.2016 - II B 95/15

    Keine freigebige Zuwendung des Erblassers mangels Verzichts auf einen

    Da das FG seine Auffassung, dass die Voraussetzungen eines Erwerbs von Todes wegen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG nicht vorliegen, auf zwei selbständig tragende Begründungen gestellt hat und hinsichtlich der Begründung zur fehlenden Bereicherung der Klägerin keine Revisionszulassungsgründe gegeben sind, beruht das Urteil nicht auf dem geltend gemachten Verfahrensfehler (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2013 X B 29/13, BFH/NV 2013, 1800, und vom 14. April 2015 IV B 115/13, BFH/NV 2015, 1256).
  • BFH, 08.05.2017 - X B 150/16

    Fehlende Übermittlung eines Schriftsatzes

    Betrifft sie nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte, hat der Beschwerdeführer darzulegen, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (vgl. zum hergebrachten Streitstand grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, unter C.III.1.a, m.w.N.; zur aktuellen Rechtsprechung etwa BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928, unter II.2.a; vom 14. April 2015 IV B 115/13, BFH/NV 2015, 1256, unter 1.d; Senatsbeschluss vom 28. Januar 2016 X B 128/15, BFH/NV 2016, 771, unter III.2.).
  • BFH, 28.01.2016 - X B 128/15

    Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der

    Die unwiderlegliche Vermutung der Ursächlichkeit einer Gehörsverletzung (§ 119 Nr. 3 FGO) gilt nur, wenn sich der Gehörsverstoß auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802: verfahrensfehlerhafte Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne den Kläger), nicht aber, wenn der Gehörsverstoß --wie hier-- nur einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte betrifft (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2015 IV B 115/13, BFH/NV 2015, 1256, Rz 13, m.w.N.).
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