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   BFH, 28.07.2015 - V S 20/15 (PKH)   

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https://dejure.org/2015,21693
BFH, 28.07.2015 - V S 20/15 (PKH) (https://dejure.org/2015,21693)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2015 - V S 20/15 (PKH) (https://dejure.org/2015,21693)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - V S 20/15 (PKH) (https://dejure.org/2015,21693)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesfinanzhof

    Wiederholung eines PKH-Antrages - Antrag auf Akteneinsicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 FGO, § 78 FGO, § 117 Abs 2 ZPO
    Wiederholung eines PKH-Antrages - Antrag auf Akteneinsicht

  • IWW

    § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Wiederholung eines PKH-Antrages - Antrag auf Akteneinsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Wiederholung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht bei einer unzulässigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines PKH-Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der wiederholte PKH-Antrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 1435
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.04.2009 - V S 1/09

    Anhörungsrüge wegen unterbliebener gerichtlicher Hinweise - Keine Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - V S 20/15
    Zwar kann PKH trotz eines bereits abgelehnten PKH-Antrages wiederholt beantragt werden, da der Beschluss über die Ablehnung der PKH im Falle seiner Unanfechtbarkeit nicht in materielle Rechtskraft erwächst (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2009 V S 1/09, BFH/NV 2009, 1442, m.w.N.).

    Bei einem unstatthaften Rechtsmittel (hier der Beschwerde gegen die PKH Ablehnung) kann ebenso wenig wie bei einem unzulässigen PKH-Wiederholungsantrag Akteneinsicht beansprucht werden, da diese unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet wäre, der Rechtsschutzgewährung des Antragstellers in diesem Verfahren zu dienen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 1442; vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186, m.w.N.; vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804).

  • BFH, 06.12.1989 - II B 17/89

    Umfang des Rechts auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung aufgrund

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - V S 20/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris; vom 6. Dezember 1989 II B 17/89, BFH/NV 1990, 797; vom 4. Dezember 1990 VII B 56/90, BFH/NV 1991, 474; vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256).
  • BFH, 20.10.1995 - IX S 4/95

    Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - V S 20/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris; vom 6. Dezember 1989 II B 17/89, BFH/NV 1990, 797; vom 4. Dezember 1990 VII B 56/90, BFH/NV 1991, 474; vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256).
  • BFH, 14.06.2007 - VIII B 201/06

    Keine grundsätzliche Bedeutung mangels weiteren Klärungsbedarfs zur Frage der

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - V S 20/15
    Bei einem unstatthaften Rechtsmittel (hier der Beschwerde gegen die PKH Ablehnung) kann ebenso wenig wie bei einem unzulässigen PKH-Wiederholungsantrag Akteneinsicht beansprucht werden, da diese unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet wäre, der Rechtsschutzgewährung des Antragstellers in diesem Verfahren zu dienen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 1442; vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186, m.w.N.; vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804).
  • BFH, 08.11.2013 - X S 41/13

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - V S 20/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris; vom 6. Dezember 1989 II B 17/89, BFH/NV 1990, 797; vom 4. Dezember 1990 VII B 56/90, BFH/NV 1991, 474; vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256).
  • BFH, 04.12.1990 - VII B 56/90

    Zulässigkeit der Wiederholung eines Antrags auf Bewilligung von

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - V S 20/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris; vom 6. Dezember 1989 II B 17/89, BFH/NV 1990, 797; vom 4. Dezember 1990 VII B 56/90, BFH/NV 1991, 474; vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256).
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 20/02

    Rüge von Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - V S 20/15
    Bei einem unstatthaften Rechtsmittel (hier der Beschwerde gegen die PKH Ablehnung) kann ebenso wenig wie bei einem unzulässigen PKH-Wiederholungsantrag Akteneinsicht beansprucht werden, da diese unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet wäre, der Rechtsschutzgewährung des Antragstellers in diesem Verfahren zu dienen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 1442; vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186, m.w.N.; vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804).
  • BFH, 22.09.2017 - IX S 20/17

    Wiederholung eines PKH-Antrags

    Zwar kann PKH trotz eines bereits abgelehnten PKH-Antrages wiederholt beantragt werden, da der Beschluss über die Ablehnung der PKH im Falle seiner Unanfechtbarkeit nicht in materielle Rechtskraft erwächst (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 2015 V S 20/15 (PKH), BFH/NV 2015, 1435, m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris, und in BFH/NV 2015, 1435; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 55, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 16.02.2022 - X S 16/21

    Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen

    Im Hinblick darauf, dass ein PKH-Ablehnungsbeschluss nicht in materielle Rechtskraft erwächst, kann die Bewilligung von PKH grundsätzlich wiederholt beantragt werden (BFH-Beschluss vom 28.07.2015 - V S 20/15 (PKH), BFH/NV 2015, 1435, Rz 4).
  • BSG, 13.07.2017 - B 9 V 1/17 BH

    Leistungen nach dem OEG ; Nichtzulassungsbeschwerde; Sachaufklärungsrüge;

    Akteneinsicht kann hingegen nicht beansprucht werden, wenn diese unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet wäre, der Rechtsschutzgewährung des Antragstellers in diesem Verfahren zu dienen (vgl BFH Beschluss vom 28.7.2015 - V S 20/15 [PKH]).
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