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   BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13   

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https://dejure.org/2014,40109
BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13 (https://dejure.org/2014,40109)
BFH, Entscheidung vom 01.10.2014 - IX R 13/13 (https://dejure.org/2014,40109)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - IX R 13/13 (https://dejure.org/2014,40109)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3 Nr 40 S 1 Buchst c, EStG § 3c Abs 2, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, EStG VZ 2006
    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

  • Bundesfinanzhof

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG 2002, § 3c Abs 2 EStG 2002, § 17 Abs 1 EStG 2002, § 17 Abs 2 EStG 2002, EStG VZ 2006
    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

  • IWW

    § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG... ), § 3c Abs. 2 EStG, § 3 Nr. 40 EStG, § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, § 17 EStG, § 17 Abs. 1 EStG, § 17 Abs. 1, Abs. 4 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), 2 EStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG, § 17 Abs. 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragssteuerliche Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten aus einer Beteiligung

  • rechtsportal.de

    Ertragssteuerliche Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten aus einer Beteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Begrenzung des Abzugs von Erwerbsaufwand bei fehlenden Einnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 198
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteilen vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220) und vom 14. Juli 2009 IX R 8/09 (BFH/NV 2010, 399) entschieden habe, dass der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus einer Veräußerung einer Beteiligung nach § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt sei, wenn der Steuerpflichtige keine durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt habe, sei als maßgebliche Beteiligung die an der X AG insgesamt anzusehen.

    Fließen keine Einnahmen zu, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220, und in BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteilen vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220) und vom 14. Juli 2009 IX R 8/09 (BFH/NV 2010, 399) entschieden habe, dass der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus einer Veräußerung einer Beteiligung nach § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt sei, wenn der Steuerpflichtige keine durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt habe, sei als maßgebliche Beteiligung die an der X AG insgesamt anzusehen.

    Fließen keine Einnahmen zu, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220, und in BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13
    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13
    Fließen keine Einnahmen zu, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220, und in BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 61/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis -

    Auszug aus BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13
    Denn eine solche ist auch dann anzunehmen, wenn objektiv wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteil vom 6. April 2011 IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung

    Auszug aus BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13
    So ist für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; für jedes einzelne Wirtschaftsgut, also auch für jedes Wertpapier gleicher Gattung, sind grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2013 IX R 45/12, BFHE 244, 296, BStBl II 2014, 578, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 41/14

    Verlust aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen -

    Von seinem Standpunkt aus zu Recht hat das FG keine Feststellungen dazu getroffen, ob die Kläger ihre Einlagen geleistet haben und ob die geltend gemachten Verluste in voller Höhe anzusetzen sind, weil sie aus der Beteiligung keinerlei Einnahmen erzielt haben (hierzu zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198).
  • FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16

    Einkommensteuergesetz: Managementbeteiligung - Berücksichtigung eines Verlustes

    Das ist der Fall, wenn der übertragene Anteil sowohl in den Augen der Vertragsparteien als auch objektiv wertlos ist (BFH-Urteile vom 01.10.2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198; vom 06.04.2011 IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8).

    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteile vom 01.10.2014 IX R 13/13, NFH/NV 2015, 198; vom 06.07.2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).

    Fließen keine Einnahmen zu, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anwendbar und der Erwerbsaufwand ist in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteil vom 01.10.2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198).

  • FG Hessen, 10.04.2018 - 7 K 440/16

    Berücksichtigung von Verlusten wenn Aktien im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps

    Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH, Urteil vom 6. April 2011 - IX R 61/10, BStBl II 2012, 8, Rz. 13, mit weiteren Nachweisen; vom 1. Oktober 2014 - IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198, Rz. 15).
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