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   BFH, 25.09.2014 - III R 56/13   

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https://dejure.org/2014,40979
BFH, 25.09.2014 - III R 56/13 (https://dejure.org/2014,40979)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2014 - III R 56/13 (https://dejure.org/2014,40979)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2014 - III R 56/13 (https://dejure.org/2014,40979)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Reichweite eines Verpflichtungsurteils in Kindergeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 44 Abs 1, FGO § 101 S 1, FGO § 105 Abs 2 Nr 3, BGB § 133
    Reichweite eines Verpflichtungsurteils in Kindergeldangelegenheiten

  • Bundesfinanzhof

    Reichweite eines Verpflichtungsurteils in Kindergeldangelegenheiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 FGO, § 101 S 1 FGO, § 105 Abs 2 Nr 3 FGO, § 133 BGB
    Reichweite eines Verpflichtungsurteils in Kindergeldangelegenheiten

  • rewis.io

    Reichweite eines Verpflichtungsurteils in Kindergeldangelegenheiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens gegen die Ablehnung der Gewährung von Kindergeld

  • rechtsportal.de

    FGO § 44 Abs. 1
    Verfahrensgegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens gegen die Ablehnung der Gewährung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Umfang eines Verpflichtungsurteils beim Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reichweite eines Verpflichtungsurteils in Kindergeldangelegenheiten

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 206
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - III R 56/13
    c) Zum Streitgegenstand eines sich hieran anschließenden finanzgerichtlichen Klageverfahrens hat der Senat entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand einer Inhaltskontrolle gemacht werden kann, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat (Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).

    Insbesondere ist das gerichtliche Verfahren keine Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).

    Würde ein Kläger mit seiner Klage über diesen Zeitraum hinaus Kindergeld begehren, wäre sie insoweit unzulässig (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).

  • BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82

    Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - III R 56/13
    a) Die Prüfung der Frage, ob das Vorverfahren ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, setzt voraus, dass der Verfahrensgegenstand des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und der Streitgegenstand des Klageverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht übereinstimmen (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. November 1984 VI R 176/82, BFHE 143, 27, BStBl II 1985, 266 zu einem Fall mangelnder Übereinstimmung in objektiver Hinsicht; vom 24. April 2007 I R 33/06, BFH/NV 2007, 2236 zu einem Fall mangelnder Übereinstimmung in subjektiver Hinsicht; vgl. auch Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 44 FGO Rz 176 ff.; von Beckerath in Beermann/Gosch, FGO § 44 Rz 93 ff.).
  • BFH, 25.10.2006 - VIII B 205/05

    Gewährung rechtlichen Gehörs; schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes des §

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - III R 56/13
    Die Urteilsformel (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO) ist ebenfalls der Auslegung zugänglich, wozu erforderlichenfalls auch auf die übrigen Urteilsinhalte (Tatbestand, Entscheidungsgründe, Antrag des Klägers) zurückgegriffen werden kann (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2006 VIII B 205/05, juris; Lange in HHSp, § 105 FGO Rz 25, § 110 FGO Rz 54, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 33/06

    Ausländische PersG; Feststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - III R 56/13
    a) Die Prüfung der Frage, ob das Vorverfahren ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, setzt voraus, dass der Verfahrensgegenstand des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und der Streitgegenstand des Klageverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht übereinstimmen (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. November 1984 VI R 176/82, BFHE 143, 27, BStBl II 1985, 266 zu einem Fall mangelnder Übereinstimmung in objektiver Hinsicht; vom 24. April 2007 I R 33/06, BFH/NV 2007, 2236 zu einem Fall mangelnder Übereinstimmung in subjektiver Hinsicht; vgl. auch Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 44 FGO Rz 176 ff.; von Beckerath in Beermann/Gosch, FGO § 44 Rz 93 ff.).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - III R 56/13
    b) Den (objektiven) Umfang des Verfahrensgegenstands des Einspruchsverfahrens bei einem nicht eingeschränkten Einspruch gegen einen von der Familienkasse erlassenen Ablehnungsbescheid hat der Senat im Urteil vom 4. August 2011 III R 71/10 (BFHE 235, 203, BStBl II 2013, 380) näher definiert.
  • BFH, 27.09.2012 - III R 70/11

    Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - III R 56/13
    Soweit der Kläger daher nicht --ggf. trotz eines vom Vorsitzenden gemäß § 76 Abs. 2 FGO erteilten Hinweises auf eine zutreffende Antragstellung-- ausdrücklich etwas anderes beantragt, ist der Klageantrag nach der recht verstandenen Interessenlage des Klägers dahin auszulegen, dass er nicht über den zulässigen Streitgegenstand hinausgeht (Senatsurteil vom 27. September 2012 III R 70/11, BFHE 239, 116, BStBl II 2013, 544).
  • BFH, 15.03.2017 - III R 12/16

    Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für

    Die Prüfung der Frage, ob das Vorverfahren ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, setzt voraus, dass der Verfahrensgegenstand des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und der Streitgegenstand des Klageverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht übereinstimmen (Senatsurteil vom 25. September 2014 III R 56/13, BFH/NV 2015, 206, m.w.N.).

    Hierzu ist erforderlichenfalls auf die übrigen Urteilsinhalte (Tatbestand, Entscheidungsgründe, Antrag des Klägers) zurückzugreifen (Senatsurteil in BFH/NV 2015, 206).

  • BFH, 19.10.2017 - III R 25/15

    Kindergeld: Streitgegenstand einer (Untätigkeits-)Klage gegen einen

    Der zeitliche Regelungsumfang eines Ablehnungsbescheids wird durch die Klageerhebung nicht verändert (vgl. Senatsurteil vom 25. September 2014 III R 56/13, BFH/NV 2015, 206, Rz 12, m.w.N.).

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht es grundsätzlich der recht verstandenen Interessenlage eines Klägers, den Klageantrag --soweit nicht ausdrücklich etwas anderes beantragt ist-- dahin auszulegen, dass er nicht über den zulässigen Streitgegenstand hinausgeht (vgl. z.B. Senatsurteile in BFHE 247, 488, BStBl II 2015, 286, Rz 16, m.w.N., und in BFH/NV 2015, 206, Rz 12, m.w.N.).

  • BFH, 12.03.2015 - III R 14/14

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Regelungsumfang eines

    b) Die Prüfung der Frage, ob das Vorverfahren ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, setzt voraus, dass der Verfahrensgegenstand des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und der Streitgegenstand des Klageverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht übereinstimmen (Senatsurteil vom 25. September 2014 III R 56/13, BFH/NV 2015, 206, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Maßgeblich ist dabei der objektive Erklärungswert aus der Sicht des Empfängers (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 252, 108, BStBl II 2016, 403, Rz 14 und vom 25.09.2014 - III R 56/13, Rz 19).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 4 K 47/17

    Im Inland belegene Windkraftanlage einer ausländischen Personengesellschaft als

    Mit der Einspruchsentscheidung hat der Beklagte eine (erneute) sachliche Prüfung des Antrags vorgenommen, so dass auch das Streitjahr 2017 von der Ablehnung des Antrags erfasst ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. September 2014 III R 56/13, BFH/NV 2015, 206 Rz. 11 zum zeitlichen Umfang der Ablehnung eines Kindergeldantrags).
  • BFH, 05.11.2015 - III R 57/13

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei nachträglichen Unterhaltszahlungen

    Bei der Auslegung der Urteilsformel (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO) kann auch auf den Inhalt des Urteils zurückgegriffen werden (Senatsurteil vom 25. September 2014 III R 56/13, BFH/NV 2015, 206).
  • FG Niedersachsen, 06.02.2018 - 13 K 171/17

    Gewährung von Kindergeld für die Zeit einer Ausbildung zum "Bankfachwirt

    Da eine gegen einen Kindergeldablehnungsbescheid gerichtete Klage unzulässig ist, soweit sie die Zeit nach dem Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung betrifft (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Dezember 2011 III R 70/09, BFH/NV 2012, 1446; BFH-Urteil vom 24. Juli 2013 XI R 24/12, BFH/NV 2013, 1920; BFH-Urteil vom 25. September 2014 III R 56/13, BFH/NV 2015, 206; vgl. auch BFH-Urteil vom 4. August 2011 III R 71/10, BStBl II 2013, 380), entspricht es dem wohlverstandenen Interesse des Klägers, die offene Formulierung des Klageantrags dahingehend zu verstehen, dass nur die Kindergeldfestsetzung bis einschließlich des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung begehrt wird (Einspruchsentscheidung vom 8. August 2017).
  • BFH, 09.09.2020 - III R 2/19

    Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids

    Wird das Einspruchsverfahren als fortgesetztes Verwaltungsverfahren bei einem Ablehnungsbescheid, der sich auf den Zeitraum "ab" einem bestimmten Monat (nicht "von ... bis") bezieht, fortgeführt, umfasst es nicht nur die Monate bis zur Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids, sondern --sofern im Einspruchsverfahren eine sachliche Prüfung stattfindet-- auch die Monate bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (Senatsurteil vom 25.09.2014 - III R 56/13, BFH/NV 2015, 206, Rz 11).
  • FG Hamburg, 12.11.2020 - 6 K 314/19

    Kindergeld für ein volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom

    a) Der Anspruch auf Kindergeld kann grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand einer Inhaltskontrolle gemacht werden, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat (BFH, Urteile vom 25. September 2014, III R 56/13, BFH/NV 2015, 206; vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BStBl II 2012, 681).

    Jedoch ist der auf die Kindergeldgewährung ab einem bestimmten Monat gerichtete Klageantrag, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes beantragt wird, nach der recht verstandenen Interessenlage des Klägers dahin auszulegen, dass er nicht über den zulässigen Streitgegenstand hinausgeht (BFH, Urteile vom 25. September 2014, III R 56/13, BFH/NV 2015, 206; vom 27. September 2012, III R 70/11, BStBl II 2013, 544).

  • FG Hamburg, 21.04.2022 - 5 K 1/21

    Kindergeld: Änderung der Verhältnisse bei Betreuung im Wechselmodell

    a) Der Anspruch auf Kindergeld kann grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand einer Inhaltskontrolle gemacht werden, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 25. September 2014, III R 56/13, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2015, 206; vom 22. Dezember 2011, III R 41/07, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2012, 681).

    Jedoch ist der auf die Kindergeldgewährung ab einem bestimmten Monat gerichtete Klageantrag, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes beantragt wird, nach der recht verstandenen Interessenlage des Klägers dahin auszulegen, dass er nicht über den zulässigen Streitgegenstand hinausgeht (BFH, Urteile vom 25. September 2014, III R 56/13, BFH/NV 2015, 206; vom 27. September 2012, III R 70/11, BStBl II 2013, 544).

  • FG Nürnberg, 05.12.2017 - 2 K 844/17

    Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

  • FG Niedersachsen, 12.11.2019 - 13 K 171/17

    Berufsbegleitende Teilnahme an einem Bankcolleg als Bestandteil der erstmaligen

  • FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20

    Kein Ausschluss landeseigener oder kommunaler fortwirtschaftlicher Betriebe von

  • FG Münster, 23.09.2021 - 10 K 3692/19

    Anspruch eines Schaustellerbetriebes auf Befreiung eines gehaltenen

  • FG Schleswig-Holstein, 21.01.2019 - 3 K 18/18

    Kindergeldanspruch bei Ausbildungsunfähigkeit wegen zeitweiliger bzw.

  • FG Hamburg, 26.10.2022 - 5 K 181/19

    Kindergeldrecht: Kindergeld für ein behindertes Kind, welches in einem

  • FG Hessen, 08.07.2022 - 2 K 1836/18

    Zur Erhöhung des Streitwerts um Kindergeld nach dem Streitzeitraum

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