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   BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13   

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https://dejure.org/2014,38788
BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13 (https://dejure.org/2014,38788)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2014 - IX B 101/13 (https://dejure.org/2014,38788)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2014 - IX B 101/13 (https://dejure.org/2014,38788)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - Pflicht zur Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Verhandlungsprotokoll - Überraschungsentscheidung

  • openjur.de

    Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen; Pflicht zur Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Verhandlungsprotokoll; Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 79... Abs 1 S 2 Nr 6, FGO § 81 Abs 1 S 2, FGO § 94, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 119 Nr 3, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst b, ZPO § 160 Abs 2, ZPO § 165, ZPO § 295, ZPO § 380 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, GG Art 20 Abs 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 116 Abs 6
    Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - Pflicht zur Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Verhandlungsprotokoll - Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - Pflicht zur Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Verhandlungsprotokoll - Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 79 Abs 1 S 2 Nr 6 FGO, § 81 Abs 1 S 2 FGO, § 94 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - Pflicht zur Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Verhandlungsprotokoll - Überraschungsentscheidung

  • IWW

    § 173 Abs. ... 1 Nr. 1 der Abgabenordnung, § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 FGO, § 94 FGO, § 160 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 76 Abs. 1 FGO, § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO, Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG, § 165 ZPO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, § 115 FGO, § 295 ZPO, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - Pflicht zur Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Verhandlungsprotokoll - Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    FgO § 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 6; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Hinweispflicht des Gerichts bei Absehen von der Vernehmung eines zur mündlichen Verhandlung geladenen Zeugen vor Erlass des Urteils; Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises ins Protokoll als wesentlicher Vorgang der Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - und die Hinweispflicht des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 214
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.06.2012 - V B 128/11

    Zum Verfahrensverstoß bei Verzicht auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen

    Auszug aus BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13
    Auch in einem solchen Fall können die Beteiligten grundsätzlich davon ausgehen, dass das Gericht die Zeugenvernehmung als erforderlich ansieht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2012 V B 128/11, BFH/NV 2012, 1804) und kein Urteil erlässt, bevor diese durchgeführt worden ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1791).

    Nach anderer Ansicht liegt darin ein Verstoß gegen die Pflicht des FG, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (§ 76 Abs. 1 FGO) und die erforderlichen Beweise zu erheben (§ 81 Abs. 1 Satz 2 FGO; BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1804).

  • BFH, 19.12.2012 - XI B 84/12

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13
    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343; vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292; vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958; vom 19. Dezember 2012 XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745; vom 2. August 2013 XI B 97/12, BFH/NV 2013, 1791).

    Der Hinweis dient nach diesem Verständnis der Vermeidung einer Überraschungsentscheidung (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 343; in BFH/NV 2010, 2292; in BFH/NV 2013, 745; in BFH/NV 2013, 1791; in BFH/NV 2014, 68).

  • BFH, 17.10.2013 - II B 31/13

    Absehen von der Vernehmung eines geladenen Zeugen; Widerlegung einer

    Auszug aus BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13
    Will das Gericht von der Vernehmung eines geladenen (und z.B. zum Termin nicht erschienenen) Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 II B 31/13, BFH/NV 2014, 68), es sei denn, das Gericht kann aufgrund besonderer objektiver Umstände ausnahmsweise davon ausgehen, dass sich die Beweisaufnahme auch aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erledigt hat, ohne dass es eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedürfe (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1791).

    Der Hinweis dient nach diesem Verständnis der Vermeidung einer Überraschungsentscheidung (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 343; in BFH/NV 2010, 2292; in BFH/NV 2013, 745; in BFH/NV 2013, 1791; in BFH/NV 2014, 68).

  • BFH, 19.01.2012 - X B 4/10

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13
    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343; vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292; vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958; vom 19. Dezember 2012 XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745; vom 2. August 2013 XI B 97/12, BFH/NV 2013, 1791).
  • BFH, 02.10.2013 - III B 56/13

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags -

    Auszug aus BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13
    Da sich die Tatsachen aus den Gerichtsakten (Ladung des Zeugen), insbesondere aus dem Sitzungsprotokoll (keine Vernehmung des Zeugen, fehlender Hinweis) ergeben, genügt für die Geltendmachung des Verfahrensmangels die schlichte Rüge der Nichtvernehmung des Zeugen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62).
  • BFH, 28.02.2024 - VIII B 44/22

    Überraschungsentscheidung im Rahmen der Feststellung einer vGA

    Ein mündlich erteilter Hinweis ist als wesentlicher Vorgang der Verhandlung in das Protokoll aufzunehmen (BFH-Beschluss vom 19.09.2014 - IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214, Rz 10).

    Das Original des Sitzungsprotokolls erbringt insofern auch den negativen Beweis (§ 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung), dass der Hinweis unterblieben ist (BFH-Beschlüsse vom 19.09.2014 - IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214, Rz 12; vom 20.09.2022 - VIII B 85/21, BFH/NV 2022, 1298, Rz 11 zu Ausschlussfristen).

  • BFH, 11.10.2016 - III B 21/16

    Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen -

    NV: Will das Gericht von der Vernehmung eines geladenen, aber zum Termin nicht erschienenen Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 II B 31/13, BFH/NV 2014, 68), es sei denn, das Gericht kann aufgrund besonderer objektiver Umstände ausnahmsweise davon ausgehen, dass sich die Beweisaufnahme auch aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erledigt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 19. September 2014 IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214).

    Will das Gericht von der Vernehmung eines geladenen, aber zum Termin nicht erschienenen Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 II B 31/13, BFH/NV 2014, 68), es sei denn, das Gericht kann aufgrund besonderer objektiver Umstände ausnahmsweise davon ausgehen, dass sich die Beweisaufnahme auch aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erledigt hat, ohne dass es eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedarf (BFH-Beschluss vom 19. September 2014 IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214, Rz 9, m.w.N.).

    Das Original des Sitzungsprotokolls erbringt insofern den negativen Beweis (§ 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO), dass der Hinweis unterblieben ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 214, Rz 12).

  • BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

    Will es jedoch von einer Beweisaufnahme absehen, muss es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung vor Erlass des Urteils für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745; vom 2. August 2013 XI B 97/12, BFH/NV 2013, 1791; vom 30. September 2013 XI B 69/13, BFH/NV 2014, 166; vom 17. Oktober 2013 II B 31/13, BFH/NV 2014, 68; vom 24. Juli 2014 V B 1/14, BFH/NV 2014, 1763; vom 19. September 2014 IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214).

    Da ein mündlich erteilter Hinweis als wesentlicher Vorgang der Verhandlung in das Protokoll aufzunehmen (§ 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--) gewesen wäre, erbringt das Sitzungsprotokoll insofern auch den negativen Beweis (§ 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO), dass der Hinweis unterblieben ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 214, Rz 10, 12).

  • BFH, 10.03.2022 - VII B 174/20

    Notwendiger Inhalt der Klage - Hinweispflicht des Gerichts nach § 65 Abs. 2 Satz

    Fehlt ein entsprechender Hinweis im Protokoll, ist wegen der --in diesem Fall negativen-- Beweiskraft des Protokolls gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 165, 160 Abs. 2 ZPO grundsätzlich davon auszugehen, dass ein solcher Hinweis nicht erteilt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2013 - X R 39/10, BFHE 244, 485, BStBl II 2014, 572, Rz 35; BFH-Beschlüsse vom 11.10.2016 - III B 21/16, BFH/NV 2017, 315, Rz 13; vom 19.09.2014 - IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214, Rz 12, und vom 18.08.2015 - III B 112/14, BFH/NV 2015, 1595, Rz 9 f.).
  • BFH, 29.10.2015 - X B 55/15

    Überraschungsentscheidung bei nicht durchgeführter Beweiserhebung - Absehen von

    Andernfalls liegt eine Überraschungsentscheidung vor (BFH-Beschluss vom 19. September 2014 IX B 101/13, BFH/NV 2015, 214).
  • FG Münster, 03.11.2014 - 10 K 1512/10

    Fortführung Klageverfahren bei Insolvenz; Einkünftezurechnung,

    Zwar können die Beteiligten, sowohl dann, wenn ein Beweisbeschluss ergangen ist, als auch dann, wenn ein Zeuge gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 FGO ohne Beweisbeschluss zur mündlichen Verhandlung geladen wurde, grundsätzlich davon ausgehen, dass das Gericht die Zeugenvernehmung als erforderlich ansieht und kein Urteil erlässt, bevor diese durchgeführt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.9.2014 IX B 101/13, n.v.; vom 2.8.2013 XI B 97/12, BFH/NV 2013, 1791, jeweils m.w.N.).
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