Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.09.2014

Rechtsprechung
   BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13   

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https://dejure.org/2014,36473
BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13 (https://dejure.org/2014,36473)
BFH, Entscheidung vom 11.09.2014 - VI R 68/13 (https://dejure.org/2014,36473)
BFH, Entscheidung vom 11. September 2014 - VI R 68/13 (https://dejure.org/2014,36473)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei wegen Organisationsverschuldens versehentlicher Übersendung der Revisionsschrift mit Kurierdienst anstatt per externem Postdienstleister

  • openjur.de

    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei wegen Organisationsverschuldens versehentlicher Übersendung der Revisionsschrift mit Kurierdienst anstatt per externem Postdienstleister

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 120 Abs 1 S 1, FGO § 56 Abs 2 S 1, FGO § 56 Abs 2 S 2
    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei wegen Organisationsverschuldens versehentlicher Übersendung der Revisionsschrift mit Kurierdienst anstatt per externem Postdienstleister

  • Bundesfinanzhof

    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei wegen Organisationsverschuldens versehentlicher Übersendung der Revisionsschrift mit Kurierdienst anstatt per externem Postdienstleister

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 1 S 1 FGO, § 56 Abs 2 S 1 FGO, § 56 Abs 2 S 2 FGO
    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei wegen Organisationsverschuldens versehentlicher Übersendung der Revisionsschrift mit Kurierdienst anstatt per externem Postdienstleister

  • IWW

    § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 56 FGO, § 56 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FGO, § 155 FGO, § 294 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei wegen Organisationsverschuldens versehentlicher Übersendung der Revisionsschrift mit Kurierdienst anstatt per externem Postdienstleister

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Postausgangskontrolle beim Finanzamt; keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Postausgangskontrolle (hier: Übersendung einer Revisionsschrift mit dem Kurierdienst der Verwaltung anstatt wie vorgesehen über einen externen Dienstleister)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Postausgangskontrolle durch das Finanzamt

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 47
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.04.1987 - V B 111/86

    Beginn der Rechtsmittelfrist - Entscheidung des Finanzgerichts - Wiederholte

    Auszug aus BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13
    aa) Die Erledigung eines fristwahrenden Schriftsatzes muss bis zu seiner Absendung (Ausgangskontrolle) überwacht werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441).

    Die Kontrolle der Absendung ist hingegen nicht von der mit der Versendung der Post beauftragten Poststelle selbst vorzunehmen (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1984 I R 7/82, BFHE 143, 200, BStBl II 1985, 485; BFH-Beschluss in BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441).

  • BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05

    Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA

    Auszug aus BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13
    Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407; vom 14. Mai 2013 IV R 24/10, BFH/NV 2013, 1251).

    Die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung des jeweiligen Schriftstücks muss durch jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 8. September 1998 VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73, und in BFH/NV 2007, 1508).

  • FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12

    Abzug von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses als

    Auszug aus BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1927 veröffentlichten Gründen teilweise statt.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG des Saarlandes vom 6. August 2013  1 K 1308/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 77/79

    Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einhaltung

    Auszug aus BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13
    aa) Die Erledigung eines fristwahrenden Schriftsatzes muss bis zu seiner Absendung (Ausgangskontrolle) überwacht werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441).
  • BFH, 19.12.1984 - I R 7/82

    Postzustellung - Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13
    Die Kontrolle der Absendung ist hingegen nicht von der mit der Versendung der Post beauftragten Poststelle selbst vorzunehmen (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1984 I R 7/82, BFHE 143, 200, BStBl II 1985, 485; BFH-Beschluss in BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441).
  • BFH, 22.06.1994 - II R 104/93

    Zugang der Revisionsschrift beim Finanzgericht (FG) durch Einlage in ein bei der

    Auszug aus BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13
    Jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juni 1994 II R 104/93, BFH/NV 1995, 134).
  • BFH, 06.11.1997 - VII R 113/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13
    Schriftsätze müssen nicht nur rechtzeitig gefertigt und abgesandt werden; vielmehr ist die Absendung in einem besonderen Vorgang zu kontrollieren (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1997 VII R 11/96, BFH/NV 1998, 70; vom 6. November 1997 VII R 113/97, BFH/NV 1998, 709; vom 21. August 2009 II B 184/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

    Auszug aus BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13
    Die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung des jeweiligen Schriftstücks muss durch jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 8. September 1998 VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73, und in BFH/NV 2007, 1508).
  • BFH, 17.06.2005 - VI R 69/04

    Wiedereinsetzung - Postausgang - Erledigungs- und Ausgangskontrolle

    Auszug aus BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13
    Voraussetzung ist insoweit allerdings eine konkrete und präzise Einzelanweisung (z.B. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2005 VI R 69/04, BFH/NV 2005, 2016).
  • BFH, 25.11.2008 - III R 78/06

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist mangels

    Auszug aus BFH, 11.09.2014 - VI R 68/13
    Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407; vom 14. Mai 2013 IV R 24/10, BFH/NV 2013, 1251).
  • BFH, 21.08.2009 - II B 184/08

    Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei der Fristversäumung durch eine Finanzbehörde

  • BFH, 14.05.2013 - IV R 24/10

    Anforderungen an wirksame Postausgangskontrolle bei Weiterleitung fristwahrender

  • BFH, 26.08.1997 - VII R 11/96

    Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung

  • BFH, 26.02.2019 - X R 25/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Sie müssen ferner bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO glaubhaft gemacht werden (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2015 II B 150/14, BFH/NV 2015, 1434, Rz 9, m.w.N.), und zwar durch präsente Beweismittel i.S. von § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 294 Abs. 2 ZPO (BFH-Beschluss vom 11. September 2014 VI R 68/13, BFH/NV 2015, 47, Rz 15).
  • BFH, 23.03.2016 - IX B 22/16

    Steuerbarkeit einer Prämie für "Whistleblowing" als sonstige Leistung

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47).
  • BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17

    Verfahrensfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, und vom 23. März 2016 IX B 22/16, BFH/NV 2016, 1013).
  • BFH, 19.02.2020 - I R 38/17

    Feststellungsverfahren bei Möglichkeit des Bestehens einer Mitunternehmerschaft

    Sie müssen ferner bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO glaubhaft gemacht werden (BFH-Beschluss vom 28.07.2015 - II B 150/14, BFH/NV 2015, 1434, m.w.N.), und zwar durch präsente Beweismittel i.S. von § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 294 Abs. 2 ZPO (BFH-Beschluss vom 11.09.2014 - VI R 68/13, BFH/NV 2015, 47).
  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47).
  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 215/14

    Nachweis der rechtzeitigen manuellen Absendung und des verspäteten Zugangs eines

    Das Fehlen einer Fristenkontrolle führt bei eigener Fristversäumnis des Finanzamts - etwa im Fall der Einlegung einer Revision - dazu, dass insoweit wegen eines Organisationsverschuldens des Finanzamts eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 11. September 2014 VI R 68/13, BFH/NV 2015, 47).
  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 232/14

    Nachweis der rechtzeitigen manuellen Absendung und des verspäteten Zugangs eines

    Das Fehlen einer Fristenkontrolle führt bei eigener Fristversäumnis des Finanzamts - etwa im Fall der Einlegung einer Revision - dazu, dass insoweit wegen eines Organisationsverschuldens des Finanzamts eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 11. September 2014 VI R 68/13, BFH/NV 2015, 47 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14   

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https://dejure.org/2014,34308
BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14 (https://dejure.org/2014,34308)
BFH, Entscheidung vom 10.09.2014 - IX S 10/14 (https://dejure.org/2014,34308)
BFH, Entscheidung vom 10. September 2014 - IX S 10/14 (https://dejure.org/2014,34308)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 2 FGO, § 133a FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge

  • IWW

    § 133a Abs. 4 Sätze 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung, Art. ... 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes

  • rewis.io

    Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge, da der Senat den Vortrag des Klägers zur Kenntnis genommen hat und sich mit seinem Vorbringen ausdrücklich auseinander gesetzt hat

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge, da der Senat den Vortrag des Klägers zur Kenntnis genommen hat und sich mit seinem Vorbringen ausdrücklich auseinander gesetzt hat

  • datenbank.nwb.de

    Kumulative Begründung eines Beschlusses; schlüssige Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 47
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.06.2013 - IX S 14/12

    Anhörungsrüge: entscheidungserheblicher Gehörsverstoß erforderlich

    Auszug aus BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 2013 IX S 14/12, BFH/NV 2013, 1596).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

    Auszug aus BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14
    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
  • BFH, 07.12.2023 - IX B 12/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung, Zeitpunkt der

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, Rz 2 und vom 23.03.2016 - IX B 22/16, Rz 7).
  • BFH, 23.03.2016 - IX B 22/16

    Steuerbarkeit einer Prämie für "Whistleblowing" als sonstige Leistung

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47).
  • BFH, 12.02.2019 - VIII B 89/18

    Sachaufklärungspflicht des FG bei ausländischen Beweismitteln

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. den vom Kläger zitierten BFH-Beschluss vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, Rz 2).

    Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht jedoch nicht dazu, der geäußerten Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 47, Rz 2).

  • BFH, 29.07.2020 - XI S 8/20

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 824; vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47).
  • BFH, 30.06.2020 - XI S 11/20

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 824; vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47).
  • BFH, 28.08.2019 - IX S 18/19

    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.09.2014 - IX S 10/14, juris).
  • BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17

    Verfahrensfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, und vom 23. März 2016 IX B 22/16, BFH/NV 2016, 1013).
  • BFH, 27.10.2017 - IX S 21/17

    Anhörungsrüge; Fehlerhaftigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Würdigung;

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. September 2014 IX S 10/14, juris).
  • BFH, 08.04.2020 - IX B 88/19

    Darlegung einer Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht das Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, und vom 23.03.2016 - IX B 22/16, BFH/NV 2016, 1013).
  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47).
  • BFH, 03.05.2023 - IX S 17/21

    Unzulässiger Antrag auf Berichtigung des Tatbestands

  • BFH, 20.07.2022 - IX B 9/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 23/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches

  • BFH, 04.11.2019 - IX B 64/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Gehörsverletzung

  • BFH, 17.08.2023 - V B 3/22

    Rückübertragung auf den Vollsenat nach Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 03.08.2020 - IX B 16/20

    Verfahrensmangel: Überraschungsentscheidung, Unterlassen einer einfachen

  • BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

  • BFH, 12.05.2021 - IX B 75/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 12.05.2021 IX B 72/20 -

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 25/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20

    Anhörungsrüge: Keine Berücksichtigung von Einwendungen gegen die inhaltliche

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 24/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • BFH, 21.01.2020 - IX S 24/19

    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

  • BFH, 28.04.2020 - IX B 129/19

    Verfahrensfehler: Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Münster, 03.12.2020 - 14 V 1655/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von

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