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   BFH, 29.01.2015 - I K 1/14   

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https://dejure.org/2015,12148
BFH, 29.01.2015 - I K 1/14 (https://dejure.org/2015,12148)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2015 - I K 1/14 (https://dejure.org/2015,12148)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - I K 1/14 (https://dejure.org/2015,12148)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtigkeitsklage - wegen unterbliebener Vorlage an den Großen Senat?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 996
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 21.05.2014 - I R 85/12

    Entgelte für sog. Dauerschulden bei Freistellungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
    Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme des Revisionsverfahrens unter Aufhebung des Senatsurteils vom 21. Mai 2014 I R 85/12 (BFH/NV 2014, 1588).

    Die Klägerin beantragt, das Senatsurteil vom 21. Mai 2014 I R 85/12 aufzuheben und die Sache nach § 11 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Entscheidung vorzulegen, hilfsweise, die Sache an die Vorinstanz zur weiteren Aufklärung zurückzuverweisen.

    Eine Aussage zu den im Senatsurteil in BFH/NV 2014, 1588 erheblichen Rechtsfragen zur Qualifizierung einer im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wirtschaftsgütern eingegangenen Verpflichtung als sog. Dauerschuld i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG 1999/2002 ist den von der Klägerin angeführten Entscheidungen nicht zu entnehmen.

    Insbesondere war auch eine tatbestandliche Abgrenzung zu "Renten und dauernde Lasten" nicht Gegenstand des Senatsurteils in BFH/NV 2014, 1588.

  • BFH, 12.01.2011 - I K 1/10

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenbeschluss nach § 138 FGO keine

    Auszug aus BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
    NV: Wird mit der Nichtigkeitsklage gegen ein BFH-Urteil der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, oder weil er die Sache an das FG zur weiteren Sachverhaltsaufklärung hätte zurückverweisen müssen, muss ein willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt werden (Festhaltung am Senatsurteil vom 12. Januar 1011 I K 1/10).

    Schlüssig ist der Vortrag grundsätzlich nur dann, wenn die vorgebrachten Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- den behaupteten Wiederaufnahmegrund ergeben (Senatsurteil vom 12. Januar 2011 I K 1/10, BFH/NV 2011, 1159, m.w.N.).

    Wird mit der Wiederaufnahmeklage in Form der Nichtigkeitsklage der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat des BFH entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, ist ein Wiederaufnahmegrund nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur dann schlüssig vorgetragen, wenn nicht nur die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder Abs. 3 FGO, sondern auch ein willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt werden (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1159; vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252; BFH-Urteil vom 5. November 1993 VI K 2/92, BFH/NV 1994, 395).

    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht der Hinweis auf einen (vermeintlichen) Verfahrensfehler bei der Besetzung für die Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes nicht aus (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1159, m.w.N.).

  • BFH, 25.11.1992 - X R 21/91

    Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten, die wirtschaftlich mit der

    Auszug aus BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
    b) Die Klägerin macht geltend, der Senat sei damit von entscheidungstragenden Rechtssätzen in den BFH-Urteilen vom 18. Januar 1979 IV R 194/74 (BFHE 126, 560, BStBl II 1979, 266) und vom 25. November 1992 X R 21/91 (BFH/NV 1993, 489) abgewichen.

    In beiden Entscheidungen war auch jeweils entscheidungstragend, dass die dortigen wiederkehrenden Zahlungen bzw. Pensionszahlungen als "nicht im Rechtssinne wirtschaftlich mit der Gründung des Betriebes" zusammenhängend gewertet wurden (s. II.2.b der Gründe des BFH-Urteils in BFHE 126, 560, BStBl II 1979, 266; II.3. der Gründe des BFH-Urteils in BFH/NV 1993, 489).

  • BFH, 18.01.1979 - IV R 194/74

    Keine Hinzurechnung von Pensionszahlungen (Pensionsrückstellungen) an einmalige

    Auszug aus BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
    b) Die Klägerin macht geltend, der Senat sei damit von entscheidungstragenden Rechtssätzen in den BFH-Urteilen vom 18. Januar 1979 IV R 194/74 (BFHE 126, 560, BStBl II 1979, 266) und vom 25. November 1992 X R 21/91 (BFH/NV 1993, 489) abgewichen.

    In beiden Entscheidungen war auch jeweils entscheidungstragend, dass die dortigen wiederkehrenden Zahlungen bzw. Pensionszahlungen als "nicht im Rechtssinne wirtschaftlich mit der Gründung des Betriebes" zusammenhängend gewertet wurden (s. II.2.b der Gründe des BFH-Urteils in BFHE 126, 560, BStBl II 1979, 266; II.3. der Gründe des BFH-Urteils in BFH/NV 1993, 489).

  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

    Auszug aus BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
    Dem kann die Klägerin nicht mit Erfolg den (Vorlage-)Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) an die Vereinigten Großen Senate des BGH vom 30. März 1993 X ZR 51/92 (NJW 1993, 1596) entgegenhalten.

    Allerdings hat derselbe Senat unter Hinweis auf den daraufhin ergangenen Beschluss der Vereinigten Großen Senate des BGH vom 5. Mai 1994 VGS 1-4/93 (BGHZ 126, 63, NJW 1994, 1735) in seinem Urteil vom 22. November 1994 X ZR 51/92 (NJW 1995, 332) unter Hinweis auf die schwerwiegenden Folgen eines Besetzungsmangels seine früher geäußerte Auffassung "überdacht und revidiert" (zu II.5. der Gründe/Rz 36 des juris-Nachweises): Ein Verfahrensverstoß müsse, um beachtlich zu sein, auf einer klar zutage tretenden Gesetzesverletzung beruhen, er müsse schwer oder "qualifiziert" sein, "also auf einer nicht mehr hinnehmbaren Rechtsansicht und damit letztlich auf objektiver Willkür" beruhen (Rz 37 des juris-Nachweises).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 ABR 35/10

    Absoluter Rechtsbeschwerdegrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein "qualifizierter Mangel" vorliegen (z.B. Beschluss vom 9. Juni 2011  2 ABR 35/10, NJW 2011, 3053).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
    Zwar rügt die Klägerin im Streitfall nicht einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), bei dessen Prüfung das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nur einen im besonderen Maße "qualifizierten" (die Zuständigkeit des Gerichts berührenden) Verfahrensfehler korrigiert, d.h. die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur beanstandet, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (z.B. BVerfG-Beschluss vom 16. Februar 2005  2 BvR 581/03, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 2689).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
    Allerdings hat derselbe Senat unter Hinweis auf den daraufhin ergangenen Beschluss der Vereinigten Großen Senate des BGH vom 5. Mai 1994 VGS 1-4/93 (BGHZ 126, 63, NJW 1994, 1735) in seinem Urteil vom 22. November 1994 X ZR 51/92 (NJW 1995, 332) unter Hinweis auf die schwerwiegenden Folgen eines Besetzungsmangels seine früher geäußerte Auffassung "überdacht und revidiert" (zu II.5. der Gründe/Rz 36 des juris-Nachweises): Ein Verfahrensverstoß müsse, um beachtlich zu sein, auf einer klar zutage tretenden Gesetzesverletzung beruhen, er müsse schwer oder "qualifiziert" sein, "also auf einer nicht mehr hinnehmbaren Rechtsansicht und damit letztlich auf objektiver Willkür" beruhen (Rz 37 des juris-Nachweises).
  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Auszug aus BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
    Wird mit der Wiederaufnahmeklage in Form der Nichtigkeitsklage der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat des BFH entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, ist ein Wiederaufnahmegrund nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur dann schlüssig vorgetragen, wenn nicht nur die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder Abs. 3 FGO, sondern auch ein willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt werden (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1159; vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252; BFH-Urteil vom 5. November 1993 VI K 2/92, BFH/NV 1994, 395).
  • BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92

    Anforderungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens - Wissenschaftliche Arbeit in

    Auszug aus BFH, 29.01.2015 - I K 1/14
    Wird mit der Wiederaufnahmeklage in Form der Nichtigkeitsklage der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat des BFH entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, ist ein Wiederaufnahmegrund nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur dann schlüssig vorgetragen, wenn nicht nur die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder Abs. 3 FGO, sondern auch ein willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt werden (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1159; vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252; BFH-Urteil vom 5. November 1993 VI K 2/92, BFH/NV 1994, 395).
  • FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 3626/10

    Hinzurechnung von Dauerschuldentgelten zum Gewerbeertrag - Ausgleichszahlungen

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92

    Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts

  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 24/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    cc) Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, der Senat hätte zudem eine Divergenzanfrage iSv. § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an den Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts stellen müssen, da sich dieser in seinem Vorlagebeschluss vom 28. Oktober 2021 (- 8 AZR 370/20 (A) -) der Rechtsprechung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Pro-rata-temporis-Grundsatz im Zusammenhang mit der Behandlung von Teilzeit- gegenüber Vollzeitarbeitnehmern angeschlossen habe, fehlt es bereits an einer schlüssigen Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes iSv. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (zu diesem Erfordernis siehe BAG 13. Oktober 2015 - 3 AZN 915/15 (F) - Rn. 19; 12. September 2012 - 5 AZN 1743/12 (F) - Rn. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 869/98 - zu B II der Gründe; BFH 29. Januar 2015 - I K 1/14 - Rn. 7; Musielak/Voit/Musielak ZPO 19. Aufl. § 579 Rn. 9; Anders/Gehle/Hunke ZPO 80. Aufl. § 579 Rn. 1) .
  • BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

    Dies --sowie die vermeintliche Abweichung-- müssen subtantiiert dargelegt werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 2011 I K 1/10, BFH/NV 2011, 1159, Rz 8; vom 29. Januar 2015 I K 1/14, BFH/NV 2015, 996, Rz 9 f., betreffend Nichtvorlage an den Großen Senat des BFH), woran es im Streitfall fehlt.
  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 15 C 20.1266

    Zum Rechtsschutzinteresse eines wiederholten Wiederaufnahmeantrages

    Ein Wiederaufnahmeantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller einen nach § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit §§ 579, 580 ZPO in Betracht kommenden Wiederaufnahmegrund hinreichend schlüssig dargelegt hat, wenn also die vorgebrachten Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - den behaupteten Wiederaufnahmegrund ergeben (vgl. BGH, U.v. 25.11.1994 - V ZR 124/93 - juris Rn. 11; BFH, U.v. 29.1.2015 - I K 1/14 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 23.7.2013 - 6 BV 13.1273 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 6.3.2018 - 13 F 65/18 - DVBl. 2018, 603 = juris Rn. 17).
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 79/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    cc) Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, der Senat hätte zudem eine Divergenzanfrage iSv. § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an den Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts stellen müssen, da sich dieser in seinem Vorlagebeschluss vom 28. Oktober 2021 (- 8 AZR 370/20 (A) -) der Rechtsprechung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Pro-rata-temporis-Grundsatz im Zusammenhang mit der Behandlung von Teilzeit- gegenüber Vollzeitarbeitnehmern angeschlossen habe, fehlt es bereits an einer schlüssigen Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes iSv. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (zu diesem Erfordernis siehe BAG 13. Oktober 2015 - 3 AZN 915/15 (F) - Rn. 19; 12. September 2012 - 5 AZN 1743/12 (F) - Rn. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 869/98 - zu B II der Gründe; BFH 29. Januar 2015 - I K 1/14 - Rn. 7; Musielak/Voit/Musielak ZPO 19. Aufl. § 579 Rn. 9; Anders/Gehle/Hunke ZPO 80. Aufl. § 579 Rn. 1) .
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 78/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    cc) Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, der Senat hätte zudem eine Divergenzanfrage iSv. § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an den Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts stellen müssen, da sich dieser in seinem Vorlagebeschluss vom 28. Oktober 2021 (- 8 AZR 370/20 (A) -) der Rechtsprechung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Pro-rata-temporis-Grundsatz im Zusammenhang mit der Behandlung von Teilzeit- gegenüber Vollzeitarbeitnehmern angeschlossen habe, fehlt es bereits an einer schlüssigen Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes iSv. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (zu diesem Erfordernis siehe BAG 13. Oktober 2015 - 3 AZN 915/15 (F) - Rn. 19; 12. September 2012 - 5 AZN 1743/12 (F) - Rn. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 869/98 - zu B II der Gründe; BFH 29. Januar 2015 - I K 1/14 - Rn. 7; Musielak/Voit/Musielak ZPO 19. Aufl. § 579 Rn. 9; Anders/Gehle/Hunke ZPO 80. Aufl. § 579 Rn. 1) .
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2018 - 13 F 65/18

    Zulässigkeit des Antrages auf Wiederaufnahme eines Prozesskostenhilfeverfahrens;

    Ein Wiederaufnahmeantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller einen nach § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit §§ 579, 580 ZPO in Betracht kommenden Wiederaufnahmegrund hinreichend schlüssig dargelegt hat (vgl. BFH, Urt. v. 29.1.2015 - I K 1/14 -, juris Rn. 7; BGH, Urt. v. 25.11.1994 - V ZR 124/93 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 21.8.1979 - BVerwG VII B 143.77 -, Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.7.2013 - 6 BV 13.1273 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.6.1994 - 25 A 2856/91 -, NVwZ 1995, 95; OVG Bremen, Beschl. v. 19.3.1990, a.a.O. jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2017 - 13 ME 367/17

    Entscheidung im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes angesichts der

    Ein Wiederaufnahmeantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller einen nach § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit §§ 579, 580 ZPO in Betracht kommenden Wiederaufnahmegrund hinreichend schlüssig dargelegt hat (vgl. BFH, Urt. v. 29.1.2015 - I K 1/14 -, juris Rn. 7; BGH, Urt. v. 25.11.1994 - V ZR 124/93 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 21.8.1979 - BVerwG VII B 143.77 -, Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.7.2013 - 6 BV 13.1273 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.6.1994 - 25 A 2856/91 -, NVwZ 1995, 95; OVG Bremen, Beschl. v. 19.3.1990, a.a.O. jeweils m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 18 AS 293/21

    Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

    Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass ein Nichtigkeitsgrund nicht schon dann vorliegt, wenn die Besetzung auf einer irrigen Gesetzesauslegung oder einer irrtümlichen Abweichung von den Festsetzungen des Geschäftsverteilungsplanes beruht, sondern es sich vielmehr um eine klar zutage liegende Gesetzesverletzung handeln muss, die auf einer nicht mehr hinnehmbaren Rechtsansicht und damit auf objektiver Willkür beruht (Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 579 ZPO, Rn. 2 mwN; Bundesfinanzhof , Urteil vom 29. Januar 2015 - I K 1/14 - juris- Rn 8 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 18 AS 295/21

    Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

    Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass ein Nichtigkeitsgrund nicht schon dann vorliegt, wenn die Besetzung auf einer irrigen Gesetzesauslegung oder einer irrtümlichen Abweichung von den Festsetzungen des Geschäftsverteilungsplanes beruht, sondern es sich vielmehr um eine klar zutage liegende Gesetzesverletzung handeln muss, die auf einer nicht mehr hinnehmbaren Rechtsansicht und damit auf objektiver Willkür beruht (Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 579 ZPO, Rn. 2 mwN; Bundesfinanzhof , Urteil vom 29. Januar 2015 - I K 1/14 - juris - Rn 8 mwN).
  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 15 C 20.1265

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme eines Wiederaufnahmeverfahrens

    Ein Wiederaufnahmeantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller einen nach § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit §§ 579, 580 ZPO in Betracht kommenden Wiederaufnahmegrund hinreichend schlüssig dargelegt hat, wenn also die vorgebrachten Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - den behaupteten Wiederaufnahmegrund ergeben (vgl. BGH, U.v. 25.11.1994 - V ZR 124/93 - juris Rn. 11; BFH, U.v. 29.1.2015 - I K 1/14 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 23.7.2013 - 6 BV 13.1273 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 6.3.2018 - 13 F 65/18 - DVBl. 2018, 603 = juris Rn. 17).
  • FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18

    Finanzgerichtsordnung: Befangenheitsgesuch wegen vermeintlich fehlerhafter

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