Rechtsprechung
   BFH, 06.04.2016 - V R 55/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11234
BFH, 06.04.2016 - V R 55/14 (https://dejure.org/2016,11234)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2016 - V R 55/14 (https://dejure.org/2016,11234)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2016 - V R 55/14 (https://dejure.org/2016,11234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst h, UStG § 4 Nr 25, SGB 8 § 45, SGB 8 § 75, UStG VZ 2007, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst h
    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 132 Abs 1 Buchst h EGRL 112/2006, § 4 Nr 25 UStG 2005, § 45 SGB 8, § 75 SGB 8, UStG VZ 2007
    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

  • IWW

    §§ 27 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), §§ 27 ff. KJHG, §... 45 SGB VIII, Art. 132 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2006/112/EG, § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, § 4 Nr. 25 des Umsatzsteuergesetzes 2005, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Nr. 25 UStG, § 75 SGB VIII, § 4 Nr. 25 Buchst. c UStG, § 4 Nr. 25 UStG 2005, § 2 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, § 44, § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, § 27 Abs. 1 UStG, Art. 28 Abs. 4 JStG 2008, §§ 27 bis 41 SGB VIII, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG, § 45 Abs. 2 SGB VIII, § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII, § 45 Abs. 1 SGB VIII, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse einer juristischen Person für Betreuungsleistungen

  • rewis.io

    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuerbefreiungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse einer juristischen Person für Betreuungsleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen - durch eine GmbH

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit der Betreuungsleistungen einer juristischen Person

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreie Betreuungsleistungen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Pflegedienstleistungen i.S.d. § 4 Nr. 16 UStG
    Steuerbefreiung von Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen
    Ambulante Pflegeleistungen
    Steuerbefreiung der häuslichen Pflege
    Häusliche Pflege i.S.d. § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. c UStG

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst h
    Steuerfreiheit, Gemeinnützigkeit, Einrichtung, Sozialarbeit, Jugendhilfe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 466
  • FamRZ 2016, 1159
  • BFH/NV 2016, 1126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 18.08.2015 - V R 13/14

    Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - V R 55/14
    Auch eine derartige mittelbare oder "durchgeleitete" Kostentragung erfüllt nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 18. August 2015 V R 13/14, BFHE 251, 282) das Merkmal der Kostenübernahme.

    Im Streitfall besteht --ebenso wie im BFH-Urteil in BFHE 251, 282-- eine mittelbare oder "durchgeleitete" Kostentragung.

    Dementsprechend hat es der erkennende Senat im Urteil in BFHE 251, 282 als unerheblich angesehen, dass keine direkten vertraglichen Vereinbarungen mit den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bestanden.

  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - V R 55/14
    aa) Nach dem zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Zimmermann vom 15. November 2012 C-174/11 (EU:C:2012:716, Rz 26) legt die Richtlinie die Voraussetzungen und Modalitäten der Anerkennung nicht fest.

    Zu diesen gehören das Bestehen spezifischer Vorschriften, bei denen es sich um nationale oder regionale Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit handeln kann, das mit den Tätigkeiten des betreffenden Steuerpflichtigen verbundene Gemeinwohlinteresse, die Tatsache, dass andere Steuerpflichtige mit den gleichen Tätigkeiten bereits in den Genuss einer ähnlichen Anerkennung kommen, und die Übernahme der Kosten der fraglichen Leistungen zum großen Teil durch Krankenkassen oder durch andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit (EuGH-Urteil Zimmermann, EU:C:2012:716, Rz 31).

    Dabei haben die nationalen Gerichte zu prüfen, ob die zuständigen Behörden die Grenzen des ihnen eingeräumten Ermessens unter Beachtung der Grundsätze des Unionsrechts eingehalten haben, zu denen insbesondere der Grundsatz der Gleichbehandlung gehört, der im Mehrwertsteuerbereich im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt (EuGH-Urteil Zimmermann, EU:C:2012:716, Rz 32 f.).

  • FG Köln, 22.10.2014 - 4 K 2056/11

    Frage der Steuerbefreiung von Leistungen, die mit Kinder- und Jugendarbeit

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - V R 55/14
    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. Oktober 2014  4 K 2056/11 und die Einspruchsentscheidung des Finanzamts vom 9. Juni 2011 sowie der Umsatzsteuerbescheid des Finanzamts vom 15. Juni 2010 aufgehoben.

    Die Klage wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 164 veröffentlichten Urteil ab.

    Die Klägerin beantragt, den Bescheid über Umsatzsteuer für 2007 vom 15. Juni 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Juni 2011 sowie das Urteil des FG vom 22. Oktober 2014  4 K 2056/11 aufzuheben.

  • EuGH, 21.01.2016 - C-335/14

    Les Jardins de Jouvence - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - V R 55/14
    Bestätigt wird diese Auffassung durch die Ausführungen des EuGH im Urteil Les Jardins de Jouvence vom 21. Januar 2016 C-335/14 (EU:C:2016:36).

    Nach dem maßgeblichen Dekret ist der Betrieb eines Altenheims oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen von der Erlangung einer Genehmigung abhängig, die erteilt wird, wenn diese Einrichtungen bestimmten Vorschriften entsprechen (Rz 8 und 9 des EuGH-Urteils Les Jardins de Jouvence, EU:C:2016:36).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - V R 55/14
    Nach den Senatsurteilen vom 8. November 2007 V R 2/06 (BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634) sowie vom 8. August 2013 V R 8/12 (BFHE 242, 548) setze die Anerkennung zwar eine unmittelbare vertragliche Beziehung voraus, ob der BFH an dieser Rechtsprechung festhalten wolle, sei allerdings nach dem BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2013 XI B 88/13 (BFH/NV 2014, 550) fraglich.

    aa) Der Senat hatte zwar im Urteil in BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634 ausgeführt, die Anerkennung des betreffenden Mitgliedstaates als eine "Einrichtung mit vergleichbarer Zielrichtung" setze zumindest eine unmittelbare vertragliche Beziehung zwischen diesem oder seinen Untergliederungen und dem Unternehmer voraus, sodass es nicht ausreichend sei, wenn der Unternehmer lediglich als Subunternehmer für eine anerkannte Einrichtung tätig geworden ist (BFH-Urteil in BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, Rz 43 der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 29.07.2015 - XI R 35/13

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - V R 55/14
    Eine derartige Einschränkung stünde insbesondere nicht im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH, die lediglich darauf abstellt, ob "die Kosten der fraglichen Leistungen ... von Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden" (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 XI R 35/13, BFHE 251, 91).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-309/06

    Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - V R 55/14
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es bei Verstößen gegen Unionsrecht Sache des nationalen Gerichts, etwaige Konsequenzen auch für die Vergangenheit zu ziehen (Urteil Marks & Spencer vom 10. April 2008 C-309/06, EU:C:2008:211, Leitsatz 5 sowie Rz 60 für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung).
  • BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - V R 55/14
    Da diese nicht kumulativ zu verstehen sind (BFH-Urteile vom 25. April 2013 V R 7/11, BFHE 241, 475, BStBl II 2013, 976, sowie vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFHE 234, 448) und somit nicht vollständig vorliegen müssen, führt auch eine Gesamtwürdigung der maßgeblichen Kriterien dazu, dass die Klägerin als Einrichtung mit sozialem Charakter anzusehen ist.
  • BFH, 18.02.2008 - V B 35/06

    Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen - Änderungsbescheid im

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - V R 55/14
    Diese betreffen das Verfahrensrecht und sind nach allgemeinen Grundsätzen dahingehend zu lösen, dass derjenige, der die Umsatzsteuerfreiheit begehrt, die Feststellungslast für die hierfür entscheidungserheblichen Tatsachen trägt und --wenn die für die Umsatzsteuerbefreiung erforderlichen Feststellungen nicht möglich sein sollten-- dies zu seinen Lasten geht (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 2008 V B 35/06, BFH/NV 2008, 1001, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 20/14

    Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber

    Auszug aus BFH, 06.04.2016 - V R 55/14
    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 23. Oktober 2014 V R 20/14 (BFHE 248, 376, Rz 18) eine "Genehmigung" als ein Indiz dafür gewertet, dass der Leistungserbringer "ordnungsgemäß anerkannt" ist.
  • BFH, 25.04.2013 - V R 7/11

    Steuerfreiheit für Berufsbetreuer - Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht

  • BFH, 12.12.2013 - XI B 88/13

    AdV bei Berufung auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i der

  • BFH, 08.08.2013 - V R 8/12

    Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - 12 A 4697/06

    Anfechtungsklage gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts;

  • OVG Saarland, 30.04.2013 - 3 A 194/12

    Personelle Voraussetzungen der Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat

  • BFH, 10.04.2019 - XI R 11/17

    Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes

    Ausreichend ist nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich, dass die Kosten mittelbar (durchgeleitet) von Einrichtungen der sozialen Sicherheit getragen werden, auch wenn --wie beim Subunternehmer-- keine direkten vertraglichen Beziehungen zum öffentlichen Träger bestehen (BFH-Urteile vom 6. April 2016 - V R 55/14, BFHE 253, 466, Rz 38 ff.; in BFHE 256, 550, Rz 35; in BFHE 262, 220, Rz 71; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2016 - XI R 5/15

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des

    Leistungen, die auf der Grundlage des SGB erbracht werden, werden deshalb oftmals eng mit der sozialen Fürsorge oder der sozialen Sicherheit verbunden sein (vgl. allgemein BFH-Urteil in BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143, unter II.2.d cc (1), Rz 48), wobei sich jedoch Überschneidungen mit anderen Steuerbefreiungen ergeben können (vgl. z.B. EuGH-Urteil Kügler, EU:C:2002:473, UR 2002, 513, Rz 44, zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG; BFH-Urteile vom 6. April 2016 V R 55/14, BFHE 253, 466, BFH/NV 2016, 1126, Rz 25, zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 77/388/EWG; vom 5. Juni 2014 V R 19/13, BFHE 245, 433, BFH/NV 2014, 1687, Rz 25, zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 77/388/EWG).

    ee) Die unter bb) genannten Kriterien müssen nicht kumulativ vorliegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 241, 475, BStBl II 2013, 976, Rz 28; in BFHE 253, 466, BFH/NV 2016, 1126, Rz 37).

    Insoweit reicht es aus, dass der X-e.V. nach den tatsächlichen Feststellungen des FG sämtliche Kosten der ISB- und EGH-Leistungen des Klägers dem Landschaftsverband bzw. der Stadt C in Rechnung gestellt hat und jene in allen (und damit in mehr als 40 % der) Fälle(n) sämtliche Kosten mittelbar getragen haben (s. zur Gewährung der Steuerbefreiung an Subunternehmer in Fällen der mittelbaren Kostentragung auch BFH-Urteile in BFHE 253, 466, BFH/NV 2016, 1126, Rz 36; in BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530, Rz 36 und 50 f.; BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2013 XI B 88/13, BFH/NV 2014, 550).

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 20/16

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten

    Diese Rechtsprechung sei nicht aufgegeben, sondern durch das nachfolgende BFH-Urteil vom 6. April 2016 V R 55/14 (BFHE 253, 466, BFH/NV 2016, 1126) lediglich dahingehend eingeschränkt worden, dass nicht nur bei Vorliegen unmittelbarer vertraglicher Beziehungen eine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter in Betracht kommen könne.

    c) Das FA verkennt, dass zur Gewährung der Steuerbefreiung an Subunternehmer eine mittelbare oder durchgeleitete Kostentragung nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 251, 282, BFH/NV 2015, 1784, Rz 21; in BFHE 253, 466, BFH/NV 2016, 1126, Rz 36; in BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530, Rz 36; in BFHE 256, 550, BFH/NV 2017, 863, Rz 35) ausreicht, soweit es darauf abstellt, dass ein bloßes Tätigwerden als Subunternehmer für die Anerkennung als soziale Einrichtung nicht ausreicht.

  • BFH, 22.06.2016 - V R 46/15

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

    (3) Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass sich die Anerkennung auch daraus ergeben kann, dass die Kosten der fraglichen Leistungen unter Umständen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden (EuGH-Urteil Zimmermann, EU:C:2012:716, Rz 31; BFH-Urteil vom 6. April 2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1129, Rz 36).

    Auch eine derartige mittelbare oder "durchgeleitete" Kostentragung erfüllt nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile in BFHE 251, 282, Rz 21, sowie in BFH/NV 2016, 1129, Rz 36) das Merkmal der Kostenübernahme.

  • BFH, 24.02.2021 - XI R 30/20

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutachtertätigkeiten im Auftrag des

    Diese für die Anerkennung maßgeblichen Kriterien müssen nicht kumulativ vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 25.04.2013 - V R 7/11, BFHE 241, 475, BStBl II 2013, 976, Rz 28; vom 06.04.2016 - V R 55/14, BFHE 253, 466, Rz 37; in BFHE 256, 550, Rz 33).

    ee) Soweit der BFH insbesondere mit Urteilen vom 18.08.2015 - V R 13/14 (BFHE 251, 282, Rz 21), in BFHE 253, 466 (Rz 36), in BFHE 256, 550 (Rz 35) und in BFHE 262, 220 (Rz 60) demgegenüber entschieden hat, dass es für die Anerkennung bereits ausreiche, dass die Kosten mittelbar (durchgeleitet) von Einrichtungen der sozialen Sicherheit getragen werden, auch wenn --wie beim Subunternehmer-- keine direkten vertraglichen Beziehungen zum öffentlichen Träger bestehen, kann daran nicht mehr festgehalten werden.

  • FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12

    Steuerfreiheit von Umsätzen als Subunternehmer im Bereich der ambulanten

    Ähnlich gelagert sei das BFH-Urteil vom 6. April 2016 (V R 55/14, BFH/NV 2016, 1126) zu mittelbar von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vergüteten Leistungen gem. § 45 SGB VII.

    In seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 2015 V R 13/14, BFH/NV 2015, 871; vom 6. April 2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1126) betont der V. Senat des BFH hingegen, dass seine Entscheidung vom 8. November 2007 nicht so verstanden werden könne, die Steuerbefreiung komme stets nur bei unmittelbaren vertraglichen Vereinbarungen in Betracht.

    Im Urteil vom 6. April 2016 (V R 55/14, BFH/NV 2016, 1126) hat der BFH ausdrücklich entschieden, dass die (dort bereits) von der Verwaltung vorgetragenen Nachweisprobleme in Fällen der weitergeleiteten (mittelbaren) Kostentragung nicht gegen eine Anerkennung sprächen.

  • FG Köln, 17.05.2017 - 9 K 3140/14

    Umsatzsteuer: Verfahrensbeistand erbringt keine steuerfreie Leistung

    Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h) MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen." Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgte wie auch diejenige des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL durch die Beibehaltung bereits zuvor bestehender Befreiungsvorschriften in § 4 Nr. 25 UStG, so dass auch insoweit eine unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht möglich ist (vgl. im Ergebnis z.B. BFH-Urteile vom 6. April 2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1126 und vom 22. Juni 2016 V R 46/15, BFH/NV 2016, 1530).

    Als eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Leistungen wurden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bspw. anerkannt der Betrieb eines Wohnheims zur Unterbringung psychisch und seelisch kranker Kinder und Jugendlicher (BFH-Urteil vom 6. April 2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1206) oder die Leistungen eines Erziehungsbeistandes im Sinne des § 30 SGB VIII, der das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützt und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördert (BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 46/15, BFH/NV 2016, 1530).

  • FG Niedersachsen, 15.06.2016 - 5 K 86/15

    Unterfallen der Umsätze als selbständige Betreuerin unter die Umsatzsteuer;

    Vor dem Hintergrund der vom EuGH aufgestellten Grundsätze genügt es für die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter, dass ein Unternehmer die Möglichkeit hat, Verträge mit Leistungsträgern abzuschließen, infolgedessen diese die Kosten übernehmen bzw. die Kosten auch ohne tatsächlich Übernahme übernehmbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2016 V R 55/14, juris; vom 29. Juli 2015 XI R 35/13, BFHE 251, 91; vom 8. November 2007 V R 2/06, BStBl II 2008, 634; vom 24. Januar 2008 V R 54/06, BStBl II 2008, 643; vom 8. November 2007, BStBl II 2008, 634; vom 18. August 2015 V R 13/14, BFH/NV 2015, 1784).

    Auch der BFH hat - soweit ersichtlich - dieser Problematik bisher keine Bedeutung beigemessen, soweit die Kosten tatsächlich von einem Träger der sozialen Sicherheit übernommen wurden (BFH-Urteil vom 6. April 2016 V R 55/14, juris zu § 75 i.V.m. § 45 SGB VIII; vom 29. Juni 2015 XI R 35/13, BFHE 251, 91 zu §§ 421g Abs. 2 Satz 4 i.V.m. 296 SGB III).

    Soweit die Leistungen über den Verein abgerechnet wurden, besteht wirtschaftlich lediglich eine über die Gesellschaft durchgeleitete Kostentragung (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2016 V R 55/14, BFHE nn.; vom 18. August 2015 V R 13/14, BFHE 251, 282).

  • FG Münster, 01.06.2021 - 15 K 2712/17

    Leistungen einer Hygienefachkraft sind umsatzsteuerfrei

    Diese für die Anerkennung maßgeblichen Kriterien müssen nicht kumulativ vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 25.04.2013 - V R 7/11, BFHE 241, 475, BStBl II 2013, 976, Rz 28; vom 06.04.2016 - V R 55/14, BFHE 253, 466, Rz 37; in BFHE 256, 550, Rz 33).
  • FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12

    § 4 Nr.25 UStG, Art. 132 Abs.1 Buchst. h MwStSystRL

    (cc) Letztlich kann sich die Anerkennung auch daraus ergeben kann, dass die Kosten der fraglichen Leistungen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden (Urteile des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] und vom 06.04.2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1129).
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 1 K 1803/19

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Wirtschaftliche Verflechtung durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht