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   BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16   

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https://dejure.org/2016,14007
BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16 (https://dejure.org/2016,14007)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2016 - IX B 18/16 (https://dejure.org/2016,14007)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2016 - IX B 18/16 (https://dejure.org/2016,14007)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 2, EStG § 10d Abs 2 S 1, EStG VZ 2008
    Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bindungswirkung eines Verlustfeststellungsbescheides zu Lasten der Erben mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bindungswirkung eines Verlustfeststellungsbescheides zu Lasten der Erben mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 10d Abs. 2 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bindungswirkung eines Verlustfeststellungsbescheides zu Lasten der Erben mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung von Verlustfeststellungsbescheiden nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG; Verlustabzug in Erbfällen; keine grundsätzliche Bedeutung bei auslaufendem Recht; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; schlüssige Rüge einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1173
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.04.2013 - III B 115/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16
    Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und in BFH/NV 2013, 1114).

  • BFH, 14.05.2009 - IX B 216/08

    Keine Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen zum Übergang des Verlustabzugs nach

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16
    Die Rechtsfragen zum Verlustabzug in Erbfällen sind seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04 (BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608) geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 2009 IX B 216/08, juris, und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Juli 2008, BStBl I 2008, 809).

    Rechtsfragen, die ausgelaufenes Recht betreffen, kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (BFH-Beschluss vom 14. Mai 2009 IX B 216/08, juris, m.w.N.).

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16
    NV: Die Rechtsfragen zum Verlustabzug in Erbfällen sind seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BStBl II 2008, 608 geklärt.

    Die Rechtsfragen zum Verlustabzug in Erbfällen sind seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04 (BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608) geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 2009 IX B 216/08, juris, und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Juli 2008, BStBl I 2008, 809).

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 30/15

    Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Alte Rechtslage - Zur

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16
    Seitens des FA werden weder Divergenzentscheidungen benannt (so z.B. Sächsisches FG vom 5. November 2014  8 K 491/12, juris; FG München vom 25. November 2014  12 K 1132/12, Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1799, Revision unter IX R 30/15; FG Bremen vom 16. Juli 2015  1 K 32/13 (6), juris, und FG Köln vom 27. Januar 2016  4 K 253/11, juris, Revision unter IX R 9/16) noch werden tragende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil und den möglichen Divergenzentscheidungen gegenüber gestellt.
  • BFH, 16.05.2001 - I R 76/99

    Verlustabzug im Erbfall

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16
    Gleiches gilt für die Bindungswirkung von Verlustfeststellungsbescheiden nach § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in Erbfällen vor dem 19. August 2008 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 I R 76/99, BFHE 195, 328, BStBl II 2002, 487, unter II.3. und II.4. sowie H 10d "Verlustabzug im Erbfall" des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2007).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und in BFH/NV 2013, 1114).
  • BFH, 12.06.2013 - IX B 11/13

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16
    Materiell-rechtliche Fragen sind einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge jedoch entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2013 IX B 11/13, BFH/NV 2013, 1441).
  • FG München, 25.11.2014 - 12 K 1132/12

    Einkommensteuerrechtliche Vererblichkeit von Verlusten - Wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16
    Seitens des FA werden weder Divergenzentscheidungen benannt (so z.B. Sächsisches FG vom 5. November 2014  8 K 491/12, juris; FG München vom 25. November 2014  12 K 1132/12, Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1799, Revision unter IX R 30/15; FG Bremen vom 16. Juli 2015  1 K 32/13 (6), juris, und FG Köln vom 27. Januar 2016  4 K 253/11, juris, Revision unter IX R 9/16) noch werden tragende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil und den möglichen Divergenzentscheidungen gegenüber gestellt.
  • FG Sachsen, 05.11.2014 - 8 K 491/12

    Kein Abzug von Verlusten des Erblassers beim Erben ohne eine wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16
    Seitens des FA werden weder Divergenzentscheidungen benannt (so z.B. Sächsisches FG vom 5. November 2014  8 K 491/12, juris; FG München vom 25. November 2014  12 K 1132/12, Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1799, Revision unter IX R 30/15; FG Bremen vom 16. Juli 2015  1 K 32/13 (6), juris, und FG Köln vom 27. Januar 2016  4 K 253/11, juris, Revision unter IX R 9/16) noch werden tragende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil und den möglichen Divergenzentscheidungen gegenüber gestellt.
  • FG Köln, 27.01.2016 - 4 K 253/11

    Geltendmachung eines beim verstorbenen Vater entstandenen und nicht ausgenutzten

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16
    Seitens des FA werden weder Divergenzentscheidungen benannt (so z.B. Sächsisches FG vom 5. November 2014  8 K 491/12, juris; FG München vom 25. November 2014  12 K 1132/12, Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1799, Revision unter IX R 30/15; FG Bremen vom 16. Juli 2015  1 K 32/13 (6), juris, und FG Köln vom 27. Januar 2016  4 K 253/11, juris, Revision unter IX R 9/16) noch werden tragende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil und den möglichen Divergenzentscheidungen gegenüber gestellt.
  • BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16

    Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Alte Rechtslage - Zur

  • FG Bremen, 16.07.2015 - 1 K 32/13

    Abzug des anteiligen, für den Erblasser festgestellten Verlustabzugs, beim

  • BFH, 09.03.2017 - IX B 122/16

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 28. April 2016 IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, unter 4.b, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensfehler

    Dabei muss das FG seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 28.04.2016 - IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, Rz 9).

    Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1173, Rz 10).

  • BFH, 15.09.2020 - IX B 14/20

    Verfahrensmangel: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das Finanzgericht (FG) eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.04.2016 - IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, Rz 21, und vom 11.01.2019 - IX B 126/17, BFH/NV 2019, 583, Rz 17).

    Dass die Vorinstanz aus dem Akteninhalt folgende tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte abweichend von der Auffassung der Kläger gewürdigt oder für nicht entscheidungserheblich angesehen hat, kann einer Verfahrensrüge wegen Verstoßes gegen den Akteninhalt nicht zum Erfolg verhelfen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 1173, Rz 22).

  • BFH, 03.08.2020 - IX B 16/20

    Verfahrensmangel: Überraschungsentscheidung, Unterlassen einer einfachen

    Dabei muss das FG seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 28.04.2016 - IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, Rz 9).

    Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen Entscheidung und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1173, Rz 10).

  • BFH, 11.11.2019 - IX B 56/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 11.11.2019 IX B 55/19 -

    Dabei muss das FG seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 28.04.2016 - IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, Rz 9).

    Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1173, Rz 10).

  • BFH, 04.11.2019 - IX B 59/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz

    Dabei muss das FG seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 28.04.2016 - IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, Rz 9).

    Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1173, Rz 10).

  • BFH, 20.01.2020 - VIII B 121/19

    Pauschgebühren nach § 51 RVG sind keine außerordentlichen Einkünfte

    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.04.2016 - IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173).
  • BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16

    Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das Finanzgericht (FG) eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 28. April 2016 IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, unter 4.b, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2016 - V B 102/16

    Zur Umsatzbesteuerung von Belegkrankenhäusern

    Rechtsfragen, die ausgelaufenes Recht betreffen, kommt aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (BFH-Beschlüsse vom 28. April 2016 IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, Rz 7; vom 20. Oktober 2015 IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168, Rz 18, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2019 - IX B 126/17

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Annahme eines Finanzplandarlehens

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 28. April 2016 IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, unter 4.b, m.w.N.).
  • BFH, 25.11.2019 - IX B 71/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensmangel (Verletzung des

  • BFH, 22.10.2019 - III B 149/18

    Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht; Übersehen eines

  • BFH, 25.06.2018 - IX B 138/17

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verfahrensmangel wegen

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19

    Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2016 - 6 K 6245/14

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) der Körperschaftsteuer

  • FG Nürnberg, 04.05.2023 - 8 K 472/21

    Sechsmonatsfrist, Kindergeldanspruch, Kindergeldantrag, Kindergeldberechtigter,

  • FG Nürnberg, 04.05.2023 - 8 K 467/21

    Sechsmonatsfrist, Kindergeldantrag, Grenzüberschreitende Sachverhalte,

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