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   BFH, 24.05.2016 - V B 123/15   

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https://dejure.org/2016,21867
BFH, 24.05.2016 - V B 123/15 (https://dejure.org/2016,21867)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2016 - V B 123/15 (https://dejure.org/2016,21867)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - V B 123/15 (https://dejure.org/2016,21867)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst bei maßgeblichem Eigeninteresse des Stifters

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 52 Abs 1 S 1, AO § 52 Abs 2 Nr 5, AO § 55 Abs 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, FGO § 69 Abs 2, FGO § 69 Abs 3, FGO § 128 Abs 3, FGO § 114 Abs 1, KStG VZ 2012
    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst bei maßgeblichem Eigeninteresse des Stifters

  • Bundesfinanzhof

    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst bei maßgeblichem Eigeninteresse des Stifters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 S 1 AO, § 52 Abs 2 Nr 5 AO, § 55 Abs 1 AO, § 5 Abs 1 Nr 9 KStG 2002, § 69 Abs 2 FGO
    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst bei maßgeblichem Eigeninteresse des Stifters

  • IWW

    § 173 Abs. ... 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO, § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), §§ 51 bis 68 AO, § 52 Abs. 1 Satz 1 AO, § 55 Abs. 1 AO, § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 114 Abs. 1 FGO, § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 114 Abs. 3 FGO, § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung von Körperschaftssteuerbescheiden gegen eine Stiftung

  • rewis.io

    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst bei maßgeblichem Eigeninteresse des Stifters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung von Körperschaftssteuerbescheiden gegen eine Stiftung

  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Vollziehung von Körperschaftssteuerbescheiden gegen eine Stiftung

  • datenbank.nwb.de

    Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst bei maßgeblichem Eigeninteresse des Stifters nicht gemeinnützig; Erlass einer einstweiligen Anordnung i.S. von § 114 Abs. 1 FGO (hier: begehrte vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung - und das Eigeninteresse des Stifters

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ich eine gemeinnützige Stiftung auch für eigene Zwecke errichten?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit der Kunst oder künstliche Gemeinnützigkeit?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit der Kunst oder künstliche Gemeinnützigkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1253
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.12.2006 - VII B 121/06

    Kontrollbesuche der Steuerfahndung bei Prostituierten

    Auszug aus BFH, 24.05.2016 - V B 123/15
    Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen, kann die einstweilige Anordnung nicht ergehen (§ 114 Abs. 3 FGO i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung; BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2006 VII B 121/06, BFHE 216, 38, BStBl II 2009, 839, Rz 12, m.w.N.).

    Ein Anordnungsgrund ist gegeben, wenn die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Betroffenen durch die Ablehnung der beantragten Maßnahme unmittelbar bedroht ist (BFH-Urteil in BFHE 216, 38, BStBl II 2009, 839, Rz 17, m.w.N.).

    Sie müssen so schwerwiegend sein, dass sie eine einstweilige Anordnung unabweisbar machen (BFH-Urteil in BFHE 216, 38, BStBl II 2009, 839, Rz 17, m.w.N.).

  • BFH, 27.01.2016 - V B 87/15

    Aussetzung der Vollziehung in Bauträgerfällen

    Auszug aus BFH, 24.05.2016 - V B 123/15
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 2016 V B 87/15, BFHE 252, 187, Rz 13 m.w.N.).

    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (BFH-Beschluss in BFHE 252, 187, Rz 13, m.w.N.).

    Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe i.S. einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2012 V B 82/11, BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, Rz 9, m.w.N., und in BFHE 252, 187, Rz 13, m.w.N.).

  • BFH, 23.02.2017 - V R 51/15

    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in

    Auszug aus BFH, 24.05.2016 - V B 123/15
    Das FG ließ gegen sein Urteil die Revision (V R 51/15) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu.

    (2) Auch die Tatsache, dass infolge der vom FG zugelassenen Revision unter dem Aktenzeichen V R 51/15 beim BFH ein Revisionsverfahren in dem Rechtsstreit der Hauptsache geführt wird, führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BFH, 28.10.2004 - I B 95/04

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Verstoß gegen § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus BFH, 24.05.2016 - V B 123/15
    Sind derartige Zweifel ausgeschlossen oder fast ausgeschlossen, kommt eine AdV aufgrund der 2. Alternative des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO selbst dann nicht in Betracht, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge haben kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160, unter II.1., m.w.N.).

    Dabei trägt eine Körperschaft, die eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke begehrt, die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung erfüllt (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 160).

  • BFH, 23.07.2003 - I R 29/02

    Gemeinnützigkeit bei Vorbereitungshandlungen

    Auszug aus BFH, 24.05.2016 - V B 123/15
    Auch der Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23. Juli 2003 I R 29/02, BFHE 203, 251, BStBl II 2003, 930) mit dem Ziel der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke durch vorbereitende Tätigkeiten führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Zwar hat der BFH insoweit geklärt, dass bereits Tätigkeiten einer neu gegründeten Körperschaft, die die Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke nur vorbereiten, ausreichen, um die tätigkeitsbezogenen Voraussetzungen der Steuerbefreiung zu erfüllen (BFH-Urteil in BFHE 203, 251, BStBl II 2003, 930, Rz 16).

  • BFH, 20.07.2012 - V B 82/11

    Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung -

    Auszug aus BFH, 24.05.2016 - V B 123/15
    Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe i.S. einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2012 V B 82/11, BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, Rz 9, m.w.N., und in BFHE 252, 187, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 24.05.2016 - V B 123/15
    Nach der Rechtsprechung handelt eine Körperschaft selbstlos, wenn sie weder selbst noch zugunsten ihrer Mitglieder eigennützige oder eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482).
  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit für das Hauptsacheverfahren überwiegen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 2016 V B 123/15, BFH/NV 2016, 1253, Rz 25, und vom 8. Februar 2017 X B 138/16, BFH/NV 2017, 579, Rz 32, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 29.05.2020 - 9 V 754/20

    Vollstreckungsschutz aufgrund BMF-Schreibens zur Corona-Pandemie

    Die für den Erlass einer Anordnung geltend gemachten Gründe müssen jedenfalls ähnlich gewichtig und bedeutsam sein wie die im Gesetz ausdrücklich genannten (BFH-Beschluss vom 27.01.2016 VII B 119/15, BFH/NV 2016, 1586; Beschluss vom 24.05.2016 V B 123/15, BFH/NV 2016, 1253).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2017 - 7 V 7209/17

    Aussetzung der Vollziehung: Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung bei

    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (BFH, Beschluss vom 24.05.2016 V B 123/15, BFH/NV 2016, 1253 m.w.N.).

    Zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (BFH, Beschlüsse vom 07.09.2011 I B 157/10, BStBl II 2012, 590; vom 24.05.2016 V B 123/15, BFH/NV 2016, 1253).

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