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   BFH, 12.05.2016 - III B 5/16   

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https://dejure.org/2016,21877
BFH, 12.05.2016 - III B 5/16 (https://dejure.org/2016,21877)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2016 - III B 5/16 (https://dejure.org/2016,21877)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - III B 5/16 (https://dejure.org/2016,21877)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Ordnungsgemäße Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO
    Ordnungsgemäße Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 76 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 155 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung

  • rewis.io

    Ordnungsgemäße Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3; FGO § 76 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung eines Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung; Übergehen eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die Rüge mangelhafter Sachaufklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1292
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - III B 5/16
    NV: Der Verfahrensfehler mangelhafter Sachaufklärung ist nur dann ordnungsgemäß dargelegt, wenn zusätzlich vorgetragen wird, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhalts und die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03).

    Der Verfahrensfehler mangelhafter Sachaufklärung ist nur dann ordnungsgemäß dargelegt, wenn zusätzlich vorgetragen wird, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhalts und die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529, m.w.N.).

  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - III B 5/16
    Die Sachverhaltswürdigung und die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2010 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, Rz 9).
  • BFH, 16.03.2012 - IX B 170/11

    Zum Geltendmachen des Verfahrensfehlers der Sachaufklärung; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - III B 5/16
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die Unterlassung der rechtzeitigen Rüge den endgültigen Rügeverlust --z.B. auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde-- zur Folge (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 16. März 2012 IX B 170/11, BFH/NV 2012, 1158, Rz 3).
  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen

    Da die Verletzung der Sachaufklärungspflicht ein verzichtbarer Verfahrensmangel ist (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--), hätte die Klägerin zur schlüssigen Rüge eines solchen Mangels vortragen müssen, dass sie den Fehler in der mündlichen Verhandlung vor dem FG, in der sie durch einen Rechtsanwalt sach- und fachkundig vertreten war, gerügt habe oder weshalb ihr eine solche Rüge nicht möglich gewesen sei (z.B. BFH-Urteil vom 13. November 2014 III R 38/12, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 584, Rz 31; BFH-Beschluss vom 12. Mai 2016 III B 5/16, BFH/NV 2016, 1292, Rz 4, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    bb) Da es sich bei der Verletzung der Sachaufklärungspflicht um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt (§ 155 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2013 XI B 1/13, BFH/NV 2014, 547, Rz 9; vom 12. Mai 2016 III B 5/16, BFH/NV 2016, 1292, Rz 4), muss ein Beschwerdeführer außerdem vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt hat oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge gehindert gewesen sei (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 29. April 2009 VI B 126/08, BFH/NV 2009, 1267; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2019 - V B 2/19

    Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Ein weitergehender Klärungsbedarf besteht nicht, zumal die Sachverhaltswürdigung und die Grundsätze der Beweiswürdigung dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22.03.2011 - X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und vom 12.05.2016 III B 5/16 - BFH/NV 2016, 1292).
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